§ 4 Bgld. LKFinG

Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2020 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.

Stand vor dem 08.07.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 08.07.2020

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.

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