(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. September 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Die Bestimmungen des Gesetzes über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 11/1973 in der geltenden Fassung, sind nicht mehr anzuwenden, soweit Regelungen in diesem G... mehr lesen...
§ 42.Paragraph 42, Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche oder landesrechtliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsArbeitslosenversicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025;Arbeitslosenversicherungsge... mehr lesen...
§ 12a.Paragraph 12 a, Ersparnisse und sonstige Vermögenswerte, die aus Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gemäß § 10 Abs. 6 Z 1, aus Schmerzengeld, aus Entschädigungsleistungen für Opfer oder Leistungen des Sozialentschädigungsrechtes gemäß § 10 Abs. 6 Z 2 oder aus sozialvers... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf den Mindeststandard ist das Einkommen der Person, für die der jeweilige Mindeststandard gilt, anzurechnen. Bei der Berechnung der Mindestsicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs von mehreren Personen, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, erfolgt die Bemessung für die Bedar... mehr lesen...