Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 18.06.2025

Gesetze 1-3 von 3

5 Paragrafen zu NÖ Kindergartengesetz 2006 (NÖ KGG 2006) aktualisiert


§ 41 NÖ KGG 2006 Schlussbestimmung

(1)Absatz einsDas Gesetz tritt am 1.9.2006 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Kindergartengesetz 1996, LGBl. 5060, außer Kraft. Die nach dem zuletzt genannten Gesetz erlassenen Verordnungen gelten als Verordnungen nach diesem Gesetz.Mit dem Inkrafttreten dieses... mehr lesen...


§ 37 NÖ KGG 2006 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsfür eine Einrichtung, die nicht den Bestimmungen des § 2 Z 1 entspricht, die Bezeichnung “Kindergarten” führt, oderfür eine Einrichtung, die nicht den Bestimmungen des Paragraph 2, Ziffer eins, entspricht, die Bezeichnung “Kindergarten” führt, oder2.Ziffer 2einen Kin... mehr lesen...


§ 21 NÖ KGG 2006 Eltern (Erziehungsberechtigte)

(1)Absatz einsDie Eltern (Erziehungsberechtigten) übernehmen mit der Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten die grundsätzliche Pflicht, die Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit der Elementarpädagogin/dem Elementarpädagogen zu unterstützen.(2)Absatz 2Jede gruppenführende Elementarpädagogin/jede... mehr lesen...


§ 3 NÖ KGG 2006 Aufgaben des Kindergartens

(1)Absatz einsDer Kindergarten hat durch das Kindergartenpersonal die Aufgabe, die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere ist die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder durch Bildungsangebote, geeignete Spiele und durch die erzieherische Wir... mehr lesen...


NÖ Kindergartengesetz 2006 (NÖ KGG 2006) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 17.06.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 58/2025 § 0 gültig von 03.08.2024 bis 16.06.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 42/2024... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.06.25

2 Paragrafen zu NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) aktualisiert


§ 44 NÖ SÄG 1992 Kündigungsgründe

(1)Absatz einsDer Träger der Krankenanstalt darf das Beschäftigungsverhältnis insbesondere aus folgenden Gründen kündigen, soferne nicht die Entlassung (§ 46) ausgesprochen wird:Der Träger der Krankenanstalt darf das Beschäftigungsverhältnis insbesondere aus folgenden Gründen kündigen, soferne ni... mehr lesen...


NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 17.06.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 58/2025 § 0 gültig von 04.02.2025 bis 16.06.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2025... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.06.25

1 Paragraf zu Salzburger Stadtrecht 1966 (Sbg. SR 1966) aktualisiert


§ 85 Sbg. SR 1966

(1)Absatz eins§ 20a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2020 tritt mit dem Beginn der auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Amtsperiode des Gemeinderates in Kraft.Paragraph 20 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 103 aus 2020, tritt mit dem Beginn der auf die Kundmachun... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.06.25
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