(1)Absatz einsUnter einem Kindergarten ist eine örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die zur regelmäßigen Betreuung und Bildung von Kindern durch Fachkräfte (Abs. 2 Z 1 bis 4) während eines Teiles des Tages bestimmt ist.Unter einem Kindergarten ist eine örtlich gebundene Einrichtung zu ver... mehr lesen...