Gesetzesaktualisierungen

14 Gesetze aktualisiert am 03.07.2025

Gesetze 1-10 von 14

3 Paragrafen zu Bewährungshilfegesetz (BewHG) aktualisiert


§ 30 BewHG In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1969 in Kraft.(2)Absatz 2Soweit das Bundesministerium für Justiz bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes entsprechende Maßnahmen zur Vollziehung des IV. Hauptstückes des Jugendgerichtsgesetzes 1961, BGBl. Nr. 278, getroffen hat, gelt... mehr lesen...


§ 29c BewHG Vorbereitung und Betreuung während des Strafvollzuges durch elektronisch überwachten Hausarrest

(1)Absatz einsAn der Vorbereitung der Entscheidung (§ 156d Abs. 1 StVG) und der Betreuung des Strafgefangenen während des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest (§ 156d Abs. 2 StVG) wirken auf Ersuchen der Justizanstalten in der Sozialarbeit erfahrene Personen als Betreuer mit.An... mehr lesen...


§ 1 BewHG Bewährungshelfer

(1)Absatz einsZur Bewährungshilfe (§ 52 des Strafgesetzbuches) sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes hauptamtlich oder ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer heranzuziehen.Zur Bewährungshilfe (Paragraph 52, des Strafgesetzbuches) sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesge... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

1 Paragraf zu Bundesimmobiliengesetz (BImmoG) aktualisiert


Bundesimmobiliengesetz (BImmoG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2025 § 0 gültig von 17.05.2018 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

5 Paragrafen zu Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) aktualisiert


§ 122 BHG 2013 In- und Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013, dessen § 121 und dessen § 122 Abs. 3 treten hingegen am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013, dessen Paragraph 121 und dessen Paragraph 122, Absatz 3, treten hingegen am Tag nach ihrer Kundmach... mehr lesen...


§ 92 BHG 2013 Bewertungsregeln in der Verrechnung

(1)Absatz einsAlle Ein- und Auszahlungen sind zu ihrem Nominalwert in der Finanzierungsrechnung zu verrechnen.(2)Absatz 2Liquide Mittel sind mit ihrem Nominalwert zu verrechnen. Beträge in fremder Währung sind zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umzurechnen; ist dieser nicht verfü... mehr lesen...


§ 42 BHG 2013 Bundesfinanzgesetzentwurf

(1)Absatz einsDer Entwurf des Bundesfinanzgesetzes einschließlich der Anlagen gemäß § 29 Abs. 1 bis 3, sowie der Budgetbericht (Abs. 3) und die Teilhefte (§ 43) sind der Bundesregierung von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen, der Entwurf des Personalplanes (§ 4... mehr lesen...


§ 17 BHG 2013 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben

(1)Absatz einsAlle mit der Vorbereitung der Erlassung von Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetze, Verordnungen, über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen, Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG), der Vorbereitung sonstiger rechtsetzender Maßnahmen grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 oder von Vor... mehr lesen...


§ 2 BHG 2013 Ziele und Grundsätze der Haushaltsführung

(1)Absatz einsDie Haushaltsführung gemäß § 3 hat der Erfüllung der Aufgaben des Bundes durch die Ermittlung und Bereitstellung der hiefür benötigten finanziellen und personellen Ressourcen unter Beachtung der Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels d... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

27 Paragrafen zu Umweltförderungsgesetz (UFG) aktualisiert


Anl. 1 UFG

Anlagen zur Herstellung folgender Produkte aus Sektoren, für die eine Förderung im Rahmen der Transformation der Industrie gewährt werden kannNr.NACE-CodeBeschreibung 1.0710Eisenerzbergbau 2.0729Sonstiger NE-Metallerzbergbau 3.0891Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale 4.0893Gewinnung von ... mehr lesen...


§ 51 UFG Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds

(1)Absatz einsDer Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Fonds) wird mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes nur mehr als Träger der Rechte und Pflichten tätig, die auf Grund von Förderungen nach den §§ 12, 13 und 14 des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 148/1984 in der jeweils geltenden Fas... mehr lesen...


§ 48q UFG Kommission

§ 48q.Paragraph 48 q, Die gemäß § 7 Z 6 eingerichtete Kommission in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und des Flächenrecyclings besteht aus Die gemäß Paragraph 7, Ziffer 6, eingerichtete Kommission in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und des Flächenrecyclings besteht aus1.Ziffer eins... mehr lesen...


§ 48i UFG Kommission

§ 48i.Paragraph 48 i, Die gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds eingerichtete Kommission („Biodiversitätsfonds-Kommission“) besteht aus Die gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds eingerichtete Kommission („Biodiversitätsfonds... mehr lesen...


§ 48f UFG Besondere Förderungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDie Förderung im Rahmen des Biodiversitätsfonds setzt jedenfalls voraus, dass die geförderten Maßnahmen1.Ziffer einsin Einklang mit den Zielen des Biodiversitätsfonds gemäß § 48d stehen,in Einklang mit den Zielen des Biodiversitätsfonds gemäß Paragraph 48 d, stehen,2.Ziffer 2zur Err... mehr lesen...


§ 48b UFG Abwicklungsstelle

§ 48b.Paragraph 48 b, Mit der Abwicklung der Beiträge aus Mitteln des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird die gemäß § 46 Abs. 1 festgelegte Abwicklungsstelle betraut. Beiträge anderer Stellen können gegen entsprechende Abge... mehr lesen...


§ 48c UFG Richtlinien

§ 48c.Paragraph 48 c, Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat für Projekte aus Beiträgen gemäß § 48b Richtlinien im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für europäische und internationale Angel... mehr lesen...


§ 46 UFG Abwicklungsstelle, Aufgaben

(1)Absatz einsMit der Abwicklung des Programms ist ab 1. Jänner 2004 eine geeignete Stelle (Abwicklungsstelle) zu betrauen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird ermächtigt, die Abwicklungsstelle per Verordnung festzulegen un... mehr lesen...


§ 47 UFG Registerstelle

§ 47.Paragraph 47, Mit der Führung des nationalen Registers ist eine geeignete Stelle (Registerstelle) zu betrauen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird ermächtigt, die Registerstelle und deren Aufgaben per Verordnung festzu... mehr lesen...


§ 45 UFG Kommission

§ 45.Paragraph 45, Die gemäß § 7 Z 4 (österreichisches JI/CDM-Programm) eingerichtete Kommission besteht aus Die gemäß Paragraph 7, Ziffer 4, (österreichisches JI/CDM-Programm) eingerichtete Kommission besteht aus1.Ziffer einszwei Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, K... mehr lesen...


§ 43 UFG Richtlinien

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat Richtlinien zu erlassen über die Anerkennung von Projekten als JI oder CDM-Projekte und über den Ankauf von Emissionsreduktionseinheiten aus Projekten gemäß § 37 Abs. 1. Die ... mehr lesen...


§ 39 UFG Voraussetzungen für den Ankauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten

(1)Absatz einsDie Zustimmung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zum Ankauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten aus einem Projekt gemäß § 37 Abs. 1 setzt voraus, dassDie Zustimmung des Bundesministers für Land- und ... mehr lesen...


§ 38 UFG Anerkennung als JI/CDM-Projekt

§ 38.Paragraph 38, Die Anerkennung eines Projekts als JI- oder CDM-Projekt erfolgt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Sie setzt jedenfalls voraus, dass das Projekt die in den relevanten völkerrechtlich verbindlichen Über... mehr lesen...


§ 37 UFG Gegenstand des Programms

(1)Absatz einsGegenstand des Programms ist der Ankauf von Emissionsreduktionseinheiten aus Projekten, die zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen von Treibhausgasen im Sinne der relevanten völkerrechtlich verbindlichen Übereinkünfte führen.(2)Absatz 2Der Bundesminister für Land- und Forst... mehr lesen...


§ 34 UFG Kommission

(1)Absatz einsDie gemäß § 7 Z 3 (Altlastensanierung) eingerichtete Kommission besteht ausDie gemäß Paragraph 7, Ziffer 3, (Altlastensanierung) eingerichtete Kommission besteht aus1.Ziffer einsje einem Vertretera)Litera ades Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz... mehr lesen...


§ 22 UFG Kommission

§ 22.Paragraph 22, Die gemäß § 7 Z 1 (Wasserwirtschaft) eingerichtete Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Elf der Mitglieder werden vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nach dem Stärkeverhältnis der im Nationalrat vertretenen ... mehr lesen...


§ 22a UFG Gemeinsamer Arbeitskreis des Bundes und der Länder

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird ermächtigt, einen gemeinsamen Arbeitskreis des Bundes und der Länder für die Förderungsangelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft und der Verbesserung des ökologischen Zu... mehr lesen...


§ 14 UFG

Paragraph 14, Der jeweils zuständige Bundesminister hat die wesentlichen Effekte der Förderungen und Ankäufe in ökologischer und ökonomischer Hinsicht in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle drei Jahre, zu untersuchen und zu bewerten sowie dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen. Bei di... mehr lesen...


§ 11 UFG

(1)Absatz einsUngeachtet der Abwicklung der Haftungen gemäß § 6 Abs. 4 ist mit der Abwicklung der übrigen Förderungen nach diesem Bundesgesetz eine geeignete Stelle (Abwicklungsstelle) zu betrauen. Der jeweils zuständige Bundesminister wird ermächtigt, die Abwicklungsstelle per Verordnung festzul... mehr lesen...


§ 9 UFG

(1)Absatz einsDie Kommissionen sind zur konstituierenden Sitzung von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, im Rahmen seiner Zuständigkeit von dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, einzuberufen.(2)Absatz 2Eine ... mehr lesen...


§ 10 UFG

(1)Absatz einsDie Empfehlungen der Kommissionen für die Entscheidung über Ansuchen auf Förderung oder Anbote für den Verkauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten an den jeweils zuständigen Bundesminister sind unter Bedachtnahme auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die Best... mehr lesen...


§ 8 UFG

(1)Absatz einsDie Mitglieder und deren jeweilige Ersatzmitglieder der Kommissionen (§ 7) werden für die Dauer der Gesetzgebungsperiode von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf Vorschlag der entsendenden Stellen bestellt. Die ... mehr lesen...


§ 7 UFG Kommissionen

§ 7.Paragraph 7, Zur Beratung des jeweils zuständigen Bundesministers bei der Entscheidung über Ansuchen auf Förderung oder Anbote für den Verkauf von Ansprüchen auf Emissionsreduktionseinheiten, der Erstellung der Richtlinien (§ 13) und der Förderungs- und Ankaufsprogramme werden folgende Kommis... mehr lesen...


§ 6a UFG Europäische Mittel

§ 6a.Paragraph 6 a, Für Förderungen nach diesem Bundesgesetz kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ungeachtet des Einsatzes nationaler Mittel auch Europäische Mittel heranziehen. Dabei gilt Folgendes:1.Ziffer einsFür die im Ö... mehr lesen...


§ 5 UFG Mitteleinsatz

§ 5.Paragraph 5, Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes können1.Ziffer einsFörderungen in Form vona)Litera aFinanzierungs- oder Investitionszuschüssen undb)Litera bsonstigen Zuschüssen für laufende Kosten im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 24 Abs. 1 Z 8, für laufende Altlaste... mehr lesen...


§ 3 UFG Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDie Förderung setzt voraus, daß1.Ziffer einsdie Maßnahme den Anforderungen der jeweiligen Richtlinien (§ 13) entspricht;die Maßnahme den Anforderungen der jeweiligen Richtlinien (Paragraph 13,) entspricht;2.Ziffer 2die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme unter Berücksichtigung der ... mehr lesen...


§ 1 UFG

Paragraph eins, Ziele dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsder Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung einschließlich betrieblicher Abwässer und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung sowie durch Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer (Wasserwirtschaft),2... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

1 Paragraf zu Bundesfinanzierungsgesetz (BFinG) aktualisiert


§ 11 BFinG

(1)Absatz eins§ 2 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 2, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 185/1993 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993, tritt mit 1. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

1 Paragraf zu Landes-Polizeigesetz (T-LP) aktualisiert


§ 6b T-LP Verzeichnis über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde

(1)Absatz einsDie Behörde hat die nach § 6a Abs. 8 gemeldeten Daten in einem Verzeichnis festzuhalten und auf Verlangen den Behörden und Dienststellen des Landes und des Bundes, den Verwaltungsgerichten und den ordentlichen Gerichten, sofern die Übermittlung aus Gründen des Tierschutzes, aus vete... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

2 Paragrafen zu BFW-Gesetz (BFWG) aktualisiert


§ 27 BFWG Inkrafttreten von Novellenvorschriften

(1)Absatz eins§ 3 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2§ 18 Abs. 8 und § 26 Abs. 1 in der F... mehr lesen...


§ 8 BFWG Entgeltlichkeit der Leistungen und Bundesmittel

(1)Absatz einsDas Forschungszentrum erbringt seine Leistungen gegen Entgelt oder Kostenersatz, sofern in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2Die Höhe der Entgelte oder Kostenersätze insbesondere in Form1.Ziffer einsdes Tarifes für die Leistungen und Inanspruchnahmen des Forschungs... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

2 Paragrafen zu Parteien-Förderungsgesetz 2012 (PartFörG) aktualisiert


§ 7 PartFörG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.(2)Absatz 2Der Differenzbetrag, der sich für das Jahr 2012 zwischen der Berechnung der Fördermittel des Bundes nach der Regelung des § 2 Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, un... mehr lesen...


§ 5 PartFörG

(1)Absatz einsAb dem Jahr 2019 vermindern oder erhöhen sich der im Einleitungssatz des § 1 Abs. 2, in § 1 Abs. 2 Z 1, in § 1 Abs. 3 sowie der in § 2 Abs. 2 angeführte Betrag jeweils in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherpr... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

21 Paragrafen zu Landtag, Tiroler, Geschäftsordnung 2015, Gesetz (T-LGG) aktualisiert


§ 82 T-LGG Datenschutz bei zugeleiteten Verhandlungsgegenständen

(1)Absatz einsIn Bezug auf dem Landtag zugeleitete Verhandlungsgegenstände sind die Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung und § 1 des Datenschutzgesetzes bei der jeweiligen Urheberin/beim jeweiligen Urheber (Abs. 2) geltend zu machen, soweit nicht... mehr lesen...


§ 81 T-LGG Rechte betroffener Personen

(1)Absatz einsFür Verhandlungsgegenstände und sonstige Dokumente, die im Landtag entstehen, sowie deren Vorbereitung gelten die Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 13 bis 19 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung und § 1 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geän... mehr lesen...


§ 80 T-LGG Datenschutzbeauftragte des Landtages

Der Landtag hat eine oder mehrere geeignete Personen zu Datenschutzbeauftragten des Landtages zu bestellen. Sie beraten die Präsidentin/den Präsidenten in datenschutzrechtlichen Fragen des Landtages und unterstützen sie/ihn in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren in datenschutzrechtlichen An... mehr lesen...


§ 79 T-LGG Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Landtages

(1)Absatz einsDer Landtag und dessen Mitglieder in Ausübung ihres Mandates sind berechtigt, personenbezogene Daten für Zwecke der Gesetzgebung, der Kontrolle der Landesverwaltung, der Mitwirkung an der Vollziehung des Landes, der Mitwirkung an der Bildung des Bundesrates sowie der Mitwirkung an V... mehr lesen...


§ 73 T-LGG Verhandlungsschriften der Ausschüsse

(1)Absatz einsÜber die Sitzungen der Ausschüsse sind Verhandlungsschriften zu führen. Die Schriftführerin/Der Schriftführer ist von der Landtagsdirektion zu stellen. Die Verhandlungsschriften sind von der Obfrau/vom Obmann zu unterfertigen und werden den Klubs in der Landtagsevidenz zur Verfügung... mehr lesen...


§ 64 T-LGG Finanzkontrollausschuss

(1)Absatz einsDie Behandlung der Berichte des Landesrechnungshofes über Prüfungen aus dem Bereich des Landes, der Berichte des Rechnungshofes sowie der Berichte der Landesregierung nach Art. 69 Abs. 4 der Tiroler Landesordnung 1989 obliegt dem Finanzkontrollausschuss. Die Präsidentin/der Präsiden... mehr lesen...


§ 48 T-LGG Sitzungsberichte

(1)Absatz einsDie Landtagsdirektion hat über die öffentlichen Sitzungen des Landtages Sitzungsberichte zu verfassen; diese sind in der Landtagsevidenz zu veröffentlichen. Sie haben die vollständige Darstellung der Verhandlung zu enthalten. Unterlagen zu den Geschäftsgegenständen können den Sitzun... mehr lesen...


§ 47 T-LGG Kurzprotokoll

(1)Absatz einsÜber jede Sitzung ist ein Kurzprotokoll zu führen. Es hat die Geschäftsgegenstände, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gestellten Anträge und das Ergebnis der Abstimmung sowie die gefassten Beschlüsse zu enthalten. Der Landtag kann außerdem auf Vorschlag der Präsidentin/des Pr... mehr lesen...


§ 41 T-LGG Sitzungen

(1)Absatz einsDie Präsidentin/Der Präsident beruft den Landtag zu den Sitzungen ein und erklärt diese für geschlossen. Vor Erledigung der Tagesordnung kann eine Sitzung nur durch Beschluss des Landtages für geschlossen erklärt werden.(2)Absatz 2In der Zeit zwischen dem 10. Juli und dem 10. Septem... mehr lesen...


§ 38 T-LGG Verhältniswahlen

(1)Absatz einsIst eine Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts durchzuführen, so hat die Präsidentin/der Präsident vorher bekannt zu geben, wie viele der zu vergebenden Mandate auf die einzelnen im Landtag vertretenen Wählergruppen entfallen. Für diese Berechnung ist auf der Grundlage ... mehr lesen...


§ 36 T-LGG Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen

Die Landtagsdirektion hat nach dem Ablauf der jeweiligen Einbringungsfrist den Abgeordneten und den Klubs ehestmöglich Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen; dies hat nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten tunlichst in elektronisch... mehr lesen...


§ 35 T-LGG Verlangen nach Begründung der Verweigerung der Akteneinsicht

(1)Absatz einsVerweigert ein Mitglied der Landesregierung nach Art. 65a Abs. 2 der Tiroler Landesordnung 1989 einer/einem Abgeordneten die Akteneinsicht, so hat es innerhalb von zwei Wochen die Verweigerung gegenüber der/dem Abgeordneten schriftlich zu begründen.Verweigert ein Mitglied der Landes... mehr lesen...


§ 33 T-LGG Fragestunde

(1)Absatz einsJede Sitzung des Landtages beginnt mit einer Fragestunde.(2)Absatz 2In Sitzungen nach § 41 Abs. 3 findet keine Fragestunde statt.In Sitzungen nach Paragraph 41, Absatz 3, findet keine Fragestunde statt.(3)Absatz 3In der Fragestunde darf nach Ablauf von 60 Minuten keine neue Anfrage ... mehr lesen...


§ 27 T-LGG Dringlichkeitsanträge, dringliche Regierungsvorlagen

(1)Absatz einsSelbstständige Anträge von Abgeordneten, Regierungsvorlagen und Anträge von Ausschüssen, die ohne bzw. bei Anträgen von Ausschüssen ohne weitere Vorberatung in einem Ausschuss behandelt werden sollen, sind als dringlich zu bezeichnen.(2)Absatz 2Die Begründung der Dringlichkeit hat s... mehr lesen...


§ 26 T-LGG Anträge von Ausschüssen

(1)Absatz einsJeder Ausschuss ist berechtigt, Anträge auf die Erlassung von Gesetzen oder auf die Fassung von sonstigen Beschlüssen zu stellen.(2)Absatz 2Jeder Antrag muss eine den Gegenstand bezeichnende kurze Überschrift tragen, mit der Formel versehen sein „Der Landtag wolle beschließen“ und d... mehr lesen...


§ 25 T-LGG Regierungsvorlagen

(1)Absatz einsRegierungsvorlagen sind spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Ausschusssitzungstage jener Landtagssitzung, in der sie behandelt werden sollen, in der Landtagsdirektion einzubringen. Wird der Entwurf des Landesvoranschlages, der nach Art. 62 Abs. 2 der Tiroler Landesordnung 1989 ... mehr lesen...


§ 24 T-LGG Selbstständige Anträge von Abgeordneten

(1)Absatz einsJede/Jeder Abgeordnete ist berechtigt, Anträge im Landtag einzubringen. Diese Anträge müssen neben der Antragstellerin/dem Antragsteller von mindestens drei weiteren Abgeordneten unterstützt werden. Die Unterstützung hat durch das Beisetzen der eigenhändigen Unterschrift oder auf di... mehr lesen...


§ 23 T-LGG Verhandlungsgegenstände

(1)Absatz einsVerhandlungsgegenstände des Landtages sind:a)Litera aselbstständige Anträge von Abgeordneten,b)Litera bAnträge von Ausschüssen,c)Litera cRegierungsvorlagen,d)Litera dVolksbegehren,e)Litera eErsuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordneten nach Art. 32 Abs. 2 und 3... mehr lesen...


§ 22 T-LGG Geschäftsgegenstände, Landtagsevidenz

(1)Absatz einsGeschäftsgegenstände des Landtages sind Verhandlungsgegenstände und Wahlen.(2)Absatz 2Die Landtagsdirektion führt das elektronische Evidenzsystem des Landtages (Landtagsevidenz). Die Landtagsevidenz dient der elektronischen Verwaltung der Geschäftsgegenstände. mehr lesen...


§ 19 T-LGG Aufgaben der Präsidentin/des Präsidenten

(1)Absatz einsDie Präsidentin/Der Präsident hat darüber zu wachen, dass die Würde und die Rechte des Landtages gewahrt, die dem Landtag obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen ohne unnötigen Aufschub durchgeführt werden.(2)Absatz 2Die Präsidentin/Der Präsident übt in den Räumen des Lan... mehr lesen...


§ 10 T-LGG Klubs

(1)Absatz einsAbgeordnete derselben Wählergruppe haben das Recht, einen Klub zu bilden. Abgeordnete, die nicht derselben Wählergruppe angehören, können nur mit Zustimmung des Landtages einen Klub bilden. Ein Klub muss mindestens zwei Abgeordnete umfassen.(2)Absatz 2Die Bildung eines Klubs ist der... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25
Gesetze 1-10 von 14