Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 28.07.2025

Gesetze 1-2 von 2

4 Paragrafen zu Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) aktualisiert


§ 76c ZDG

Paragraph 76 c, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 23, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt.)(2)Absatz 2§ 3, § 4... mehr lesen...


§ 52 ZDG

(1)Absatz einsDie Beiratsmitglieder sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit gemäß § 43 Abs. 2 bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.Die Beiratsmitglieder... mehr lesen...


§ 37c ZDG

(1)Absatz einsDie Vertrauensperson hat die Interessen der von ihm vertretenen Zivildienstleistenden gegenüber der Einrichtung (Einsatzstelle) und deren Rechtsträger, soweit sie den Dienstbetrieb betreffen, zu wahren und zu fördern. Er hat insbesondere das Recht, mitzuwirken:1.Ziffer einsIn Angele... mehr lesen...


§ 23 ZDG

(1)Absatz einsDie tägliche und wöchentliche Dienstzeit des Zivildienstleistenden richtet sich nach den Erfordernissen seiner jeweiligen Verwendung. Sie hat mindestens der Zeit zu entsprechen, während welcher Personen, die bei der Einrichtung mit im wesentlichen gleichartigen Dienstleistungen besc... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

3 Paragrafen zu Bundesstatistikgesetz 2000 (BstatG) aktualisiert


§ 73 BstatG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, BGBl. Nr. 91, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 91, au... mehr lesen...


§ 29 BstatG Besondere Informations- und Beratungstätigkeit

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat, sofern ein Rechtsakt gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG oder ein Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, für folgende Informations- und Beratungstätigkeiten die Entrichtung einer angemessenen Vergütung vertraglich zu vereinbaren:Die Bund... mehr lesen...


§ 17 BstatG Statistikgeheimnis

(1)Absatz einsPersonenbezogene und unternehmensbezogene Daten dürfen nur entsprechend § 16 Abs. 3 verarbeitet werden. Sie dürfen insbesondere nicht in der Weise ausgewertet werden, dass das Zutreffen von Merkmalen personenbezogen oder unternehmensbezogen dargestellt wird.Personenbezogene und unte... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25
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