Gesetzesaktualisierungen

7 Gesetze aktualisiert am 28.07.2025

Gesetze 1-7 von 7

2 Paragrafen zu Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) aktualisiert


§ 53 AVG Befangenheit und Ausgeschlossenheit sowie Geheimhaltungspflicht der Sachverständigen

(1)Absatz einsAuf Amtssachverständige ist § 7 anzuwenden. Andere Sachverständige sind ausgeschlossen, wenn einer der Gründe des § 7 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 zutrifft; außerdem können sie von einer Partei abgelehnt werden, wenn diese Umstände glaubhaft macht, die die Unbefangenheit oder Fachkunde des S... mehr lesen...


§ 48 AVG Zeugen

§ 48.Paragraph 48, Als Zeugen dürfen nicht vernommen werden:1.Ziffer einsPersonen, die zur Mitteilung ihrer Wahrnehmungen unfähig sind oder die zur Zeit, auf die sich ihre Aussage beziehen soll, zur Wahrnehmung der zu beweisenden Tatsache unfähig waren;2.Ziffer 2Geistliche darüber, was ihnen in d... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

4 Paragrafen zu Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) aktualisiert


§ 76c ZDG

Paragraph 76 c, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 23, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt.)(2)Absatz 2§ 3, § 4... mehr lesen...


§ 52 ZDG

(1)Absatz einsDie Beiratsmitglieder sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit gemäß § 43 Abs. 2 bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.Die Beiratsmitglieder... mehr lesen...


§ 37c ZDG

(1)Absatz einsDie Vertrauensperson hat die Interessen der von ihm vertretenen Zivildienstleistenden gegenüber der Einrichtung (Einsatzstelle) und deren Rechtsträger, soweit sie den Dienstbetrieb betreffen, zu wahren und zu fördern. Er hat insbesondere das Recht, mitzuwirken:1.Ziffer einsIn Angele... mehr lesen...


§ 23 ZDG

(1)Absatz einsDie tägliche und wöchentliche Dienstzeit des Zivildienstleistenden richtet sich nach den Erfordernissen seiner jeweiligen Verwendung. Sie hat mindestens der Zeit zu entsprechen, während welcher Personen, die bei der Einrichtung mit im wesentlichen gleichartigen Dienstleistungen besc... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

8 Paragrafen zu Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aktualisiert


§ 460 ASVG Bedienstete

(1)Absatz einsDie dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verhältnisse sind für die Bediensteten der Versicherungsträger (des Dachverbandes) durch privatrechtliche Verträge unter Beachtung der §§ 460b und 460c zu regeln. In begründeten Fällen können im Dienstvertrag von den Dienstordnungen (... mehr lesen...


§ 460a ASVG Geheimhaltungspflicht der Bediensteten

(1)Absatz einsDie Bediensteten sind über alle ihnen in Ausübung des Dienstes oder mit Beziehung auf ihre Stellung bekannt gewordenen Angelegenheiten im Interesse des Versicherungsträgers, der Versicherten, ihrer Angehörigen oder Dienstgeber/innen gegenüber jeder Person, der sie über solche Angele... mehr lesen...


§ 424 ASVG Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter/innen

§ 424.Paragraph 424, Die Mitglieder der Verwaltungskörper der Versicherungsträger und des Dachverbandes haben bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG, BGBl. I... mehr lesen...


§ 299a ASVG Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus

(1)Absatz einsLangzeitversicherten Personen gebührt, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, zur Ausgleichszulage nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb oder zur Pension aus eigener Pensionsversicherung ein Bonus (Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus), wenn sieLangze... mehr lesen...


§ 296 ASVG Höhe und Feststellung der Ausgleichszulage

(1)Absatz einsDie Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen der Summe aus Pension, Nettoeinkommen (§ 292) und den gemäß § 294 zu berücksichtigenden Beträgen einerseits und dem Richtsatz (§ 293) andererseits.Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen ... mehr lesen...


§ 293 ASVG Richtsätze

(1)Absatz einsDer Richtsatz beträgt unbeschadet des Abs. 2Der Richtsatz beträgt unbeschadet des Absatz 2,a)Litera afür Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung,aa)Sub-Litera, a, awenn sie mit dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die seinen/ihren recht... mehr lesen...


§ 294 ASVG Unterhaltsansprüche und Nettoeinkommen

(1)Absatz einsBei Anwendung des § 292 sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegenBei Anwendung des Paragraph 292, sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen(Anm.: lit. a aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 67/2000)Anmerkung, Litera a, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzbl... mehr lesen...


§ 40 ASVG Meldung der Zahlungsempfänger (Leistungswerber)

(1)Absatz einsDie Zahlungsempfänger (§ 106) sind verpflichtet, jede Änderung in den für den Fortbestand der Bezugsberechtigung maßgebenden Verhältnissen sowie jede Änderung ihres Wohnsitzes bzw. des Wohnsitzes des Anspruchsberechtigten, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, binnen zwe... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

8 Paragrafen zu Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) aktualisiert


Anl. 1/13 BDG 1979 Musikoffiziere

13.14. Für die Verwendung als Musikoffiziera)Litera aanstelle des Ernennungserfordernisses der Z 13.13 Abs. 1 lit. a der erfolgreiche Abschlussanstelle des Ernennungserfordernisses der Ziffer 13 Punkt 13, Absatz eins, Litera a, der erfolgreiche Abschlussaa)Sub-Litera, a, aeiner Studienrichtung de... mehr lesen...


§ 284 BDG 1979 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,)(3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und seiner Novellen können ab dem T... mehr lesen...


§ 214 BDG 1979 Geheimhaltung

§ 214.Paragraph 214, Auf Lehrpersonen, die Privatschulen zur Dienstleistung zugewiesen sind, ist § 46 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sie auch über Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Privatschule geboten ist, Stillschweigen zu bewahren haben. Eine Meldung gemäß § 5 Abs. 3 BAK-G oder... mehr lesen...


§ 207f BDG 1979 Begutachtungskommission und Auswahlverfahren

(1)Absatz einsDie Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten.(2)Absatz 2Der Begutachtungskommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:1.Ziffer einsdie Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor oder eine von ihr oder ihm zu bestellende fachlich geeignete Vertret... mehr lesen...


§ 163 BDG 1979 Übertritt in den Ruhestand, Emeritierung

(1)Absatz einsDer Universitätsprofessor gemäß § 161a tritt mit Ablauf des Studienjahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.Der Universitätsprofessor gemäß Paragraph 161 a, tritt mit Ablauf des Studienjahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 107 BDG 1979 Verteidiger

(1)Absatz einsDer Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt, einen Verteidiger in Strafsachen oder eine Bedienstete oder einen Bediensteten verteidigen lassen.(2)Absatz 2Auf Verlangen der oder des Beschuldigten ist von der Dienstbehörde eine Beamtin oder ein Beamter ... mehr lesen...


§ 46 BDG 1979 Geheimhaltung

(1)Absatz einsDie Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, die ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer oder seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie oder er über solche Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen hat, geheim zu halten, soweit und ... mehr lesen...


§ 36a BDG 1979 Telearbeit

(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann einer Beamtin oder einem Beamten mit ihrer oder seiner Zustimmung als Telearbeit angeordnet werden, regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in der Wohnung (Homeoffice) oder einer von ihr oder ihm se... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

5 Paragrafen zu Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) aktualisiert


§ 20 TNRSG

Paragraph 20, Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, ... mehr lesen...


§ 18 TNRSG

(1)Absatz einsTabakerzeugnisse, die den Bestimmungen der §§ 4a bis 8 und den auf Grund dieser erlassenen Verordnungen nicht entsprechen, dürfen bis 30. September 2003 vermarktet werden.Tabakerzeugnisse, die den Bestimmungen der Paragraphen 4 a bis 8 und den auf Grund dieser erlassenen Verordnunge... mehr lesen...


§ 8b TNRSG Inhaltsstoffe

(1)Absatz einsDas Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma ist verboten. Dies gilt nicht für die Verwendung von Zusatzstoffen, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, z. B. Zucker als Ersatz für während des Trocknungsprozesses verlorengegangenem Z... mehr lesen...


§ 5b TNRSG Kennzeichnung von Rauchtabakerzeugnissen mit Ausnahme von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen, von Tabak für Wasserpfeifen und von erhitzten Tabakerzeugnissen

(1)Absatz einsAbweichend von § 5a hat jede Packung und jede Außenverpackung von Rauchtabakerzeugnissen mit Ausnahme von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen, von Tabak für Wasserpfeifen und von erhitzten Tabakerzeugnissen zusätzlich zum allgemeinen Warnhinweis gemäß § 5 Abs. 1 einen der textlic... mehr lesen...


§ 1 TNRSG Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins, Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als1.Ziffer eins„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränd... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

3 Paragrafen zu Bundesstatistikgesetz 2000 (BstatG) aktualisiert


§ 73 BstatG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, BGBl. Nr. 91, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 91, au... mehr lesen...


§ 29 BstatG Besondere Informations- und Beratungstätigkeit

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat, sofern ein Rechtsakt gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG oder ein Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, für folgende Informations- und Beratungstätigkeiten die Entrichtung einer angemessenen Vergütung vertraglich zu vereinbaren:Die Bund... mehr lesen...


§ 17 BstatG Statistikgeheimnis

(1)Absatz einsPersonenbezogene und unternehmensbezogene Daten dürfen nur entsprechend § 16 Abs. 3 verarbeitet werden. Sie dürfen insbesondere nicht in der Weise ausgewertet werden, dass das Zutreffen von Merkmalen personenbezogen oder unternehmensbezogen dargestellt wird.Personenbezogene und unte... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25

3 Paragrafen zu Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) aktualisiert


§ 38 B-GlBG Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsDie Gleichbehandlungsbeauftragten, Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten) und Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 21 des Hochschulgesetzes 2005 sind verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann,... mehr lesen...


§ 25 B-GlBG Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

(1)Absatz einsAuf das Verfahren vor den Senaten der Kommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, anzuwenden. Für die Beiziehung von Dolmetschern und Übersetzern gelten die Bestimmungen der §§ 39a, 52 Abs. 3 und 4 sowie 53 AVG, wobei ... mehr lesen...


Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 10.10.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.25
Gesetze 1-7 von 7