(1)Absatz einsEin Beamter oder ehemaliger Beamter, der eine ihm ausschließlich kraft seines Amtes anvertraute oder zugänglich gewordene Tatsache offenbart oder verwertet, obwohl er zu deren Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet ist, und dadurch ein öffentliches oder ein überwiegendes berechtigtes... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung1.Ziffer einsan ihr oder2.Ziffer 2vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,belästigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestraf... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird ein Rechtsbrecher, der1.Ziffer einswegen einer strafbaren Handlung nach dem Verbotsgesetz oder wegen staatsfeindlicher Verbindung (§ 246), staatsfeindlicher Bewegung (247a) oder religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b),wegen einer strafbaren Handlung nach dem Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, BGBl. I Nr. 59/2017 (2. ErwSchG), gilt Folgendes:Für das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2017, (2. ErwSchG), gilt Folgendes:1.Ziffer einsDie §§ 1, 15, 22, 28, 29, 35, 39... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nach den Vorschriften über die Folgen der Scheidung.(2)Absatz 2In den Fällen der §§ 36 und 37 ist der Ehegatte als schuldig anzusehen, der den Aufhebungsgrund bei Eingehung der Ehe kannte, in den Fällen der §§ 38 und 39 der Ehegatte,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Aufhebungsklage kann nur binnen eines Jahres erhoben werden.(2)Absatz 2Die Frist beginnt in den Fällen der §§ 36 bis 38 mit dem Bekanntwerden des Irrtums oder der Täuschung, im Fall des § 39 mit dem Ende der Zwangslage.Die Frist beginnt in den Fällen der Paragraphen 36 bis 38 mi... mehr lesen...
§ 33.Paragraph 33, Die Aufhebung einer Ehe kann nur in den Fällen der §§ 36 bis 39 und 44 dieses Gesetzes begehrt werden. Die Aufhebung einer Ehe kann nur in den Fällen der Paragraphen 36 bis 39 und 44 dieses Gesetzes begehrt werden. mehr lesen...
(1)Absatz einsIst eine Ehe auf Grund des § 23 Abs. 1 nichtig, so kann nur der Staatsanwalt die Nichtigerklärung begehren.Ist eine Ehe auf Grund des Paragraph 23, Absatz eins, nichtig, so kann nur der Staatsanwalt die Nichtigerklärung begehren.(2)Absatz 2In allen übrigen Fällen der Nichtigkeit kön... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung nicht ehefähig war.(2)Absatz 2Die Ehe ist jedoch als von Anfang an gültig anzusehen, wenn der Ehegatte nach Eintritt der Ehefähigkeit zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will. mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem Adoptivkind und seinen Nachkommen sowie seinen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie einerseits und dem Adoptivelternteil andererseits, solange das durch die Adoption begründete Rechtsverhältnis best... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Errichtung einer betrieblichen Pensionskasse oder der Beitritt zu einer betrieblichen oder überbetrieblichen Pensionskasse bedarf mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Fälle nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 PKG, zur Rechtswirksamkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung oder in... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Entscheidungen des Gerichts nach § 16 Abs. 2 gelten die folgenden Bestimmungen:Für Entscheidungen des Gerichts nach Paragraph 16, Absatz 2, gelten die folgenden Bestimmungen:1.Ziffer einsDas Gericht hat vor jeder Entscheidung eine Äußerung des Anstaltsleiters, der Staatsanwaltsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 verwiesen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Das Kraftfahrliniengesetz 1952, BGBl. Nr. 84, und die 1. Durchführungsverordnung zum Kraftfahrliniengesetz 1952, BGBl. Nr. 206/1954, treten mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Das Kraftfahrliniengesetz ... mehr lesen...
§ 49a.Paragraph 49 a, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, ABl. Nr. L 80 vom 23.03.2002, S. 35;Richtlinie 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer als Berechtigungsinhaber gegen die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 und als Verkehrsleiter gegen die Bestimmungen des § 20 Abs. 1a verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 726 Euro bis zu 7 267 Euro zu bestrafen.... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist vor einer Wiederaufnah... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu führen. Sie bzw. er ist Verantwortliche bzw. Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Unternehmer, der Verkehrsleiter oder der Leiter des Betriebsdienstes hat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen:1.Ziffer einsUnfälle im Linienbetrieb, bei denen eine Person getötet oder schwer verletzt worden ist;2.Ziffer 2Betriebsstörungen von mehr als 24 Stunden;3.Ziffer 3sonstige Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenkerinnen bzw. Lenker von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,1.Ziffer einsdie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder2.Ziffer 2Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt o... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenkerinnen bzw. Lenker von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs, denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Besch... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Verkehrsunternehmensregister im Sinne des Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu führen. Im Register werden die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 30 Abs. 2 Z 6, § 30 Abs. 3 Z 9, § 31 Abs. 1 Z 5 und die Anlagen 1 und 2 zu § 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6,, Paragraph 30, Absatz 3, Ziffer 9,, Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 5 und... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anwartschaftsberechtigte hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die BV-Kasse Anspruch auf eine Abfertigung.(2)Absatz 2Der Anspruch auf eine Verfügung nach § 17 Abs. 1 über die Abfertigung besteht nicht bei Beendigung des ArbeitsverhältnissesDer Anspruch auf eine Verfü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft. §§ 13a Abs. 1 Z 5 und 5a, 13e Abs. 1 erster Satz und Abs. 3, 13f Abs. 2, 25a Abs. 7 und 29 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 835/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänn... mehr lesen...
(1)Absatz einsErfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen des § 13b, so sind für den Erwerb eines Abfertigungsanspruches anzurechnenErfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Paragraph 13 b,, so sind für den Erwerb eines Abfertigungsanspruches anzurechnen1.Ziffer einsdie Beschäftigungszeit... mehr lesen...
§ 32.Paragraph 32, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einsHinsichtlich des § 3 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 bis 3 und des § 27 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;Hinsichtlich des Paragraph 3, Absatz eins und des Paragraph 7, Absatz 2 bi... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 7 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten mit 1. Jänner 2007 § 7 Abs. 2 und 4 sowie mit 1. März 2007 §§ ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundestheaterpensionsgesetz, BGBl. Nr. 159/1958, gilt nur für jene Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 1, auf die zum 30. Juni 1998 auf Grund ihres Dienstverhältnisses zum Bund das Bundestheaterpensionsgesetz Anwendung findet. Abweichend von § 18 Abs. 1 bleiben die Anwartschaften und A... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung, ausgenommen § 1 Abs. 3, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.Mit der Vollziehung, ausgenommen Paragraph eins, Absatz 3,, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovat... mehr lesen...
§ 22.Paragraph 22, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2002/15/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentran... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Verkehrsunternehmensregister im Sinne des Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 zu führen. Im Reg... mehr lesen...
§ 15a.Paragraph 15 a, Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt für die Einhebung einer vorläufigen Sicherheit im Sinne des § 37a VStG der Lenker als Vertreter des Unternehmers, falls nicht dieser selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Amtshandlungen anwesend ist. Bei Ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bere... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu führen. Sie/er ist Verantwortliche/r im Sinne des Ar... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen,1.Ziffer einsdie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder2.Ziffer 2Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinschaftslizenz gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 und die beglaubigten Kopien gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 entsprechen dem Muster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/09. Die Gestaltung der Gemeinschaftslizenz (Sicherheitsmerkmale) ist durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesminis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 erfüllt sind:Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraus... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...