(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft. §§ 13a Abs. 1 Z 5 und 5a, 13e Abs. 1 erster Satz und Abs. 3, 13f Abs. 2, 25a Abs. 7 und 29 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 835/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänn... mehr lesen...
(1)Absatz einsErfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen des § 13b, so sind für den Erwerb eines Abfertigungsanspruches anzurechnenErfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Paragraph 13 b,, so sind für den Erwerb eines Abfertigungsanspruches anzurechnen1.Ziffer einsdie Beschäftigungszeit... mehr lesen...
§ 32.Paragraph 32, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einsHinsichtlich des § 3 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 bis 3 und des § 27 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;Hinsichtlich des Paragraph 3, Absatz eins und des Paragraph 7, Absatz 2 bi... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 7 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten mit 1. Jänner 2007 § 7 Abs. 2 und 4 sowie mit 1. März 2007 §§ ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundestheaterpensionsgesetz, BGBl. Nr. 159/1958, gilt nur für jene Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 1, auf die zum 30. Juni 1998 auf Grund ihres Dienstverhältnisses zum Bund das Bundestheaterpensionsgesetz Anwendung findet. Abweichend von § 18 Abs. 1 bleiben die Anwartschaften und A... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung, ausgenommen § 1 Abs. 3, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.Mit der Vollziehung, ausgenommen Paragraph eins, Absatz 3,, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovat... mehr lesen...
§ 22.Paragraph 22, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2002/15/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentran... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Verkehrsunternehmensregister im Sinne des Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 zu führen. Im Reg... mehr lesen...
§ 15a.Paragraph 15 a, Als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG kann bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 11 und 12) oder einer Zuwiderhandlung gemäß § 15 Abs. 1 Z 3, sowie Z 6 bis 8 ein Betrag bis zu 1 453 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bere... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu führen. Sie/er ist Verantwortliche/r im Sinne des Ar... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen,1.Ziffer einsdie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder2.Ziffer 2Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinschaftslizenz gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 und die beglaubigten Kopien gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 entsprechen dem Muster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/09. Die Gestaltung der Gemeinschaftslizenz (Sicherheitsmerkmale) ist durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesminis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 erfüllt sind:Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraus... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...
Paragraph 45, (1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 179/2013, treten mit 1. August 2013 in Kraft.Paragraphen 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, Bundesg... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den folgenden Absätzen bestimmt ist. Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft berufen, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist. Einer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft darf nicht begründet werden1.Ziffer einsmit einer Person, die bereits verheiratet ist oder mit einer anderen Person eine noch aufrechte eingetragene Partnerschaft begründet hat;2.Ziffer 2zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen Verwandten bis zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Richtsatz beträgt unbeschadet des Abs. 2Der Richtsatz beträgt unbeschadet des Absatz 2,a)Litera afür Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung,aa)Sub-Litera, a, awenn sie mit dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die seinen/ihren recht... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Anwendung des § 140 sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegenBei Anwendung des Paragraph 140, sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen(Anm.: lit. a und b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2001)Anmerkung, Litera a und b aufgehoben durch Bundesgesetzbl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen der Summe aus Pension, Nettoeinkommen (§ 140) und den gemäß § 142 zu berücksichtigenden Beträgen einerseits und dem Richtsatz (§ 141) andererseits.Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Vorbehaltlich der in Abs. 3 getroffenen Anordnung treten § 1, § 3, § 6 Abs. 10, § 11 Abs. 1 und 6 sowie § 14 Abs. 1 mit 1. Juli 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt das Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, m... mehr lesen...
(1)Absatz einsJede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament und dem Wahltag maximal 7 Millionen Euro (Anm 1) aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne der folgenden Paragraphen bezeichnet1.Ziffer eins„politische Partei“: jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfassend zu verstehen ist und alle territorialen und nicht-territorialen Gliederungen erfasst, unabhängig davon, ob einer Gliederung Rechtspersönlich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Dachverband der Sozialversicherungsträger (§ 31 ASVG) hat für jede Person, die in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fällt, ein Pensionskonto einzurichten.Der Dachverband der Sozialversicherungsträger (Paragraph 31, ASVG) hat für jede Person, die in den Geltungsbereich di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer versicherten Person, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung pflichtversichert ist, ist vom zuständigen Versicherungsträger ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird, jährlich eine Mitteilung, die rechtsunverbindliche Berechnungen der ... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Die §§ 264, 266 und 269 ASVG, die §§ 145, 147 und 148a GSVG sowie die §§ 136, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass Die Paragraphen 264,, 266 und 269 ASVG, die Paragraphen 145,, 147 und 148a GSVG sowie die Paragraphen 136,, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass1.Ziffer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Ausmaß der monatlichen Bruttoleistung ergibt sich – unbeschadet eines besonderen Steigerungsbetrages nach den §§ 248 Abs. 1 ASVG, 141 Abs. 1 GSVG und 132 Abs. 1 BSVG – aus der bis zum Stichtag (§ 223 Abs. 2 ASVG) ermittelten Gesamtgutschrift (§ 11 Z 5) geteilt durch 14.Das Ausma... mehr lesen...