Gesetzesaktualisierungen

23 Gesetze aktualisiert am 26.07.2025

Gesetze 11-20 von 23

3 Paragrafen zu Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) aktualisiert


§ 45 EPG

Paragraph 45, (1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 179/2013, treten mit 1. August 2013 in Kraft.Paragraphen 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, Bundesg... mehr lesen...


§ 19 EPG Nichtigkeit der eingetragenen Partnerschaft

(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den folgenden Absätzen bestimmt ist. Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft berufen, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist. Einer ... mehr lesen...


§ 5 EPG Begründungshindernisse

(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft darf nicht begründet werden1.Ziffer einsmit einer Person, die bereits verheiratet ist oder mit einer anderen Person eine noch aufrechte eingetragene Partnerschaft begründet hat;2.Ziffer 2zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen Verwandten bis zu... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz (ParlMG) aktualisiert


§ 15 ParlMG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...


§ 12 ParlMG Beirat für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfinanzierung

(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

3 Paragrafen zu Parteiengesetz 2012 (PartG) aktualisiert


§ 16 PartG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Vorbehaltlich der in Abs. 3 getroffenen Anordnung treten § 1, § 3, § 6 Abs. 10, § 11 Abs. 1 und 6 sowie § 14 Abs. 1 mit 1. Juli 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt das Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, m... mehr lesen...


§ 4 PartG Wahlwerbungsaufwendungen und Wahlwerbungsbericht

(1)Absatz einsJede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament und dem Wahltag maximal 7 Millionen Euro (Anm 1) aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die... mehr lesen...


§ 2 PartG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne der folgenden Paragraphen bezeichnet1.Ziffer eins„politische Partei“: jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfassend zu verstehen ist und alle territorialen und nicht-territorialen Gliederungen erfasst, unabhängig davon, ob einer Gliederung Rechtspersönlich... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

4 Paragrafen zu Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) aktualisiert


§ 11 ZGVG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwiesen wird, so ist, sofern nichts anderes angeordnet ist, die Verordnung ... mehr lesen...


§ 6 ZGVG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer als Verantwortlicher (§ 9 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991) einer zentralen Gegenpartei, einer finanziellen Gegenpartei oder einer nichtfinanziellen Gegenpartei gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verstößt ode... mehr lesen...


§ 3 ZGVG Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der FMA und der Abwicklungsbehörde

(1)Absatz einsDie FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gemäß § 2 unbeschadet der ihr auf Grund anderer bundesgesetzlicher Bestimmungen zustehenden Befugnisse jederzeit berechtigt:Die FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsber... mehr lesen...


Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2025 § 0 gültig von 12.08.2022 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Informationsordnungsgesetz (InfOG) aktualisiert


§ 28 InfOG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2024 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2024, treten in Kraft:1.Ziffer eins§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 5, die Überschrift... mehr lesen...


§ 4 InfOG Klassifizierungsstufen

(1)Absatz einsKlassifizierte Informationen, die von österreichischen Organen erstellt oder gemäß § 2 Abs. 1 des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002, erhalten wurden, sind folgenden Klassifizierungsstufen zuzuordnen:Klassifizierte Informationen, die von österreichischen Organen er... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

11 Paragrafen zu Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 (LBDG 1997) aktualisiert


§ 199 LBDG 1997 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz eins[Verfassungsbestimmung] Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten in Kraft1.Ziffer eins§ 57 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 19/1999 mit 1. Jänner 1998,Paragraph 57, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 1999, mi... mehr lesen...


§ 197b LBDG 1997 Umsetzungshinweise

(1)Absatz eins(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 29/2017)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2017,)(2)Absatz 2Durch § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b werden umgesetztDurch Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, werden umgesetzt1.Ziffer einsdie Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Re... mehr lesen...


§ 197 LBDG 1997 Verweisung

(1)Absatz einsSoweit in Landesgesetzen auf durch § 180 aufgehobene Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes 1985 oder auf Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verwiesen wird, treten an die Stelle der verwiesenen Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen diese Gesetzes.Soweit in Lan... mehr lesen...


§ 95 LBDG 1997 Karenzurlaub zur Pflege eines Kindes mit Behinderungen oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

(1)Absatz einsEiner Beamtin oder einem Beamten ist auf ihr oder sein Ansuchen ein Urlaub unter Entfall der Bezüge zu gewähren (Karenzurlaub), wenn sie oder er sich der Pflege1.Ziffer einseines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmet, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinne de... mehr lesen...


§ 88 LBDG 1997 Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung

(1)Absatz einsDer Beamte hat Anspruch auf Erhöhung des ihm gemäß § 81 gebührenden Urlaubsausmaßes um zwei Arbeitstage, wenn am Stichtag eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:Der Beamte hat Anspruch auf Erhöhung des ihm gemäß Paragraph 81, gebührenden Urlaubsausmaßes um zwei Arbeitstage, ... mehr lesen...


§ 66 LBDG 1997 Ärztliche Untersuchung

(1)Absatz einsBestehen berechtigte Zweifel an der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen gesundheitlichen Eignung des Beamten, so hat sich dieser auf Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.(2)Absatz 2Der infolge Krankheit, Unfalls oder Beeintr... mehr lesen...


§ 65 LBDG 1997 Abwesenheit vom Dienst

(1)Absatz einsDer Beamte, der vom Dienst abwesend ist, ohne vom Dienst befreit oder enthoben zu sein, hat den Grund seiner Abwesenheit unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden und seine Abwesenheit zu rechtfertigen.(2)Absatz 2Ist der Beamte durch Krankheit, Unfall oder Beeinträchtigungen an der... mehr lesen...


§ 62 LBDG 1997 Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit

zur Betreuung eines Kindes(1)Absatz einsDie regelmäßige Wochendienstzeit des Beamten ist auf seinen Antrag zur Betreuung1.Ziffer einseines eigenen Kindes,2.Ziffer 2eines Wahl- oder Pflegekindes oder3.Ziffer 3eines sonstigen Kindes, für dessen Unterhalt der Beamte und (oder)sein Ehegatte überwiege... mehr lesen...


§ 48 LBDG 1997 Geheimhaltung

(1)Absatz einsDer Beamte ist über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit und solange deren Geheimhaltung aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfa... mehr lesen...


§ 37a LBDG 1997 Telearbeit

(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit Beamten vereinbart werden, regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in einer von ihr oder ihm gewählten, nicht zur Dienststelle gehörigen Örtlichkeit unter Einsatz von Informations- und Kommunika... mehr lesen...


§ 4 LBDG 1997 Ernennungserfordernisse

(1)Absatz einsAllgemeine Ernennungserfordernisse sind1.Ziffer einsa)Litera abei Verwendung gemäß § 44 Abs. 4 die österreichische Staatsbürgerschaft,bei Verwendung gemäß Paragraph 44, Absatz 4, die österreichische Staatsbürgerschaft,b)Litera bbei sonstigen Verwendungen die österreichische Staatsbü... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

6 Paragrafen zu Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014 (Bgld. GemBG 2014) aktualisiert


§ 162 Bgld. GemBG 2014

Paragraph 162,Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2§ 153 Abs. 2 tritt mit 1. November 2014 in Kraft.Paragraph 153, Absatz 2, tritt mit 1. November 2014 in Kraft.(3)Absatz 3(Verfassun... mehr lesen...


§ 151n Bgld. GemBG 2014 Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieser Abschnitt ist auf jene pädagogischen Fachkräfte anzuwenden, die zwischen dem 1. September 2016 und der Wirksamkeit des Beschlusses gemäß § 133a Abs. 3 ein Dienstverhältnis zu einer burgenländischen Gemeinde als pädagogische Fachkraft oder als Betreuungsperson (§ 141 Abs. 1) b... mehr lesen...


§ 150d Bgld. GemBG 2014 Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieser Abschnitt ist auf jene Betreuungspersonen anzuwenden, die zwischen dem 1. September 2016 und der Wirksamkeit des Beschlusses gemäß § 133a Abs. 3 ein Dienstverhältnis zu einer burgenländischen Gemeinde als Betreuungsperson oder als pädagogische Fachkraft (§ 151a Abs. 1) begrün... mehr lesen...


§ 26 Bgld. GemBG 2014 Geheimhaltung

(1)Absatz einsDie Gemeindebediensteten sind über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit und solange deren Geheimhaltung aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sich... mehr lesen...


Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014 (Bgld. GemBG 2014) Fundstelle

Das folgende Gesetz, mit dem das Dienstverhältnis der Gemeindebediensteten geregelt wird, soll im Zusammenwirken der demokratisch gewählten Organe der Gemeinde mit den Gemeindebediensteten eine den Interessen der Gemeinde und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Verwaltung gewährleisten. Es soll... mehr lesen...


§ 29a Bgld. GemBG 2014 Telearbeit

(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit Bediensteten vereinbart werden, regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in einer von ihr oder ihm gewählten, nicht zur Dienststelle gehörigen Örtlichkeit unter Einsatz von Informations- und Komm... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

8 Paragrafen zu Burgenländisches Auskunftspflicht-, Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz (Bgld. AISG) aktualisiert


§ 33 Bgld. AISG Inkrafttretensbestimmung

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Auskunftspflicht der Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskö... mehr lesen...


§ 6 Bgld. AISG

Paragraph 6,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,) mehr lesen...


§ 5 Bgld. AISG

Paragraph 5,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,) mehr lesen...


§ 4 Bgld. AISG

Paragraph 4,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,) mehr lesen...


§ 3 Bgld. AISG

Paragraph 3,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,) mehr lesen...


§ 2 Bgld. AISG

Paragraph 2,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,) mehr lesen...


§ 1 Bgld. AISG Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter

(1)Absatz einsDie oder der Datenschutzbeauftragte und die für sie oder ihn tätigen Personen sind unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten bei der Erfüllung der Aufgaben zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Identität betroffener Personen, die sich an die ... mehr lesen...


Burgenländisches Auskunftspflicht-, Informationsweiterverwendungs- und Statistikgesetz (Bgld. AISG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 58/2025 § 0 gültig von 17.07.2021 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 59/2021 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 (Bgld. VerlautG 2015) aktualisiert


§ 16 Bgld. VerlautG 2015 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über V... mehr lesen...


§ 3 Bgld. VerlautG 2015 Elektronische Verlautbarung

(1)Absatz einsDie Verlautbarung der Rechtsvorschriften hat elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zu erfolgen.(2)Absatz 2Die im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sind durch die Landeshauptfrau oder den Landeshauptmann entsprechend den §§ 3 bis ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25
Gesetze 11-20 von 23