Gesetzesaktualisierungen

27 Gesetze aktualisiert am 26.07.2025

Gesetze 11-20 von 27

11 Paragrafen zu Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) aktualisiert


§ 21 GelverkG Wirksamkeitsbeginn und Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung, ausgenommen § 1 Abs. 3, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.Mit der Vollziehung, ausgenommen Paragraph eins, Absatz 3,, ist der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovat... mehr lesen...


§ 22 GelverkG Bezugnahme auf Richtlinien

§ 22.Paragraph 22, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2002/15/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentran... mehr lesen...


§ 18 GelverkG Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf das Landverkehrsabkommen mit der Schweiz ver... mehr lesen...


§ 18a GelverkG Verkehrsunternehmensregister

(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Verkehrsunternehmensregister im Sinne des Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 zu führen. Im Reg... mehr lesen...


§ 15a GelverkG Vorläufige Sicherheit

§ 15a.Paragraph 15 a, Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt für die Einhebung einer vorläufigen Sicherheit im Sinne des § 37a VStG der Lenker als Vertreter des Unternehmers, falls nicht dieser selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Amtshandlungen anwesend ist. Bei Ver... mehr lesen...


§ 14c GelverkG Weiterbildung

(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bere... mehr lesen...


§ 14e GelverkG Berufskraftfahrerqualifikationsregister

(1)Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu führen. Sie/er ist Verantwortliche/r im Sinne des Ar... mehr lesen...


§ 14a GelverkG Fahrerqualifizierungsnachweis

(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen,1.Ziffer einsdie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder2.Ziffer 2Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unt... mehr lesen...


§ 14b GelverkG Grundqualifikation

(1)Absatz einsLenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE erstmals erteilt wurde, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation... mehr lesen...


§ 11a GelverkG Gemeinschaftslizenz

(1)Absatz einsDie Gemeinschaftslizenz gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 und die beglaubigten Kopien gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 entsprechen dem Muster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/09. Die Gestaltung der Gemeinschaftslizenz (Sicherheitsmerkmale) ist durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesminis... mehr lesen...


§ 5 GelverkG Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession

(1)Absatz einsDie Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 erfüllt sind:Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraus... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz (ParlMIG) aktualisiert


§ 15 ParlMIG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...


§ 12 ParlMIG Beirat für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfinanzierung

(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

3 Paragrafen zu Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) aktualisiert


§ 45 EPG

Paragraph 45, (1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 179/2013, treten mit 1. August 2013 in Kraft.Paragraphen 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, Bundesg... mehr lesen...


§ 19 EPG Nichtigkeit der eingetragenen Partnerschaft

(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den folgenden Absätzen bestimmt ist. Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft berufen, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist. Einer ... mehr lesen...


§ 5 EPG Begründungshindernisse

(1)Absatz einsEine eingetragene Partnerschaft darf nicht begründet werden1.Ziffer einsmit einer Person, die bereits verheiratet ist oder mit einer anderen Person eine noch aufrechte eingetragene Partnerschaft begründet hat;2.Ziffer 2zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen Verwandten bis zu... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

3 Paragrafen zu Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) aktualisiert


§ 141 BSVG Richtsätze

(1)Absatz einsDer Richtsatz beträgt unbeschadet des Abs. 2Der Richtsatz beträgt unbeschadet des Absatz 2,a)Litera afür Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung,aa)Sub-Litera, a, awenn sie mit dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die seinen/ihren recht... mehr lesen...


§ 142 BSVG Unterhaltsansprüche und Nettoeinkommen

(1)Absatz einsBei Anwendung des § 140 sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegenBei Anwendung des Paragraph 140, sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen(Anm.: lit. a und b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2001)Anmerkung, Litera a und b aufgehoben durch Bundesgesetzbl... mehr lesen...


§ 144 BSVG Höhe und Feststellung der Ausgleichszulage

(1)Absatz einsDie Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen der Summe aus Pension, Nettoeinkommen (§ 140) und den gemäß § 142 zu berücksichtigenden Beträgen einerseits und dem Richtsatz (§ 141) andererseits.Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz (ParlMG) aktualisiert


§ 15 ParlMG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft. § 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 392/1996 tritt mit 1. April 1997 in Kraft. § 3 Abs. 3a in der Fassung des BGBl. I Nr. 64/1997 und der Entfall des § 9a treten mit 1. August 1997 in Kraft. § 3 Abs. 1 in der Fassung... mehr lesen...


§ 12 ParlMG Beirat für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfinanzierung

(1)Absatz einsZu seiner Beratung bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird vom Präsidenten des Nationalrates für die Dauer jeder Gesetzgebungsperiode ein Beirat aus sieben Mitgliedern des Nationalrates gebildet, unter denen sich je ein Mitglied jedes parlamentarischen Klubs (Geschäftsordungs... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

3 Paragrafen zu Parteiengesetz 2012 (PartG) aktualisiert


§ 16 PartG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Vorbehaltlich der in Abs. 3 getroffenen Anordnung treten § 1, § 3, § 6 Abs. 10, § 11 Abs. 1 und 6 sowie § 14 Abs. 1 mit 1. Juli 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt das Parteiengesetz, BGBl. Nr. 404/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, m... mehr lesen...


§ 4 PartG Wahlwerbungsaufwendungen und Wahlwerbungsbericht

(1)Absatz einsJede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament und dem Wahltag maximal 7 Millionen Euro (Anm 1) aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die... mehr lesen...


§ 2 PartG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne der folgenden Paragraphen bezeichnet1.Ziffer eins„politische Partei“: jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfassend zu verstehen ist und alle territorialen und nicht-territorialen Gliederungen erfasst, unabhängig davon, ob einer Gliederung Rechtspersönlich... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

4 Paragrafen zu Allgemeines Pensionsgesetz (APG) aktualisiert


§ 10 APG Kontoführung

(1)Absatz einsDer Dachverband der Sozialversicherungsträger (§ 31 ASVG) hat für jede Person, die in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fällt, ein Pensionskonto einzurichten.Der Dachverband der Sozialversicherungsträger (Paragraph 31, ASVG) hat für jede Person, die in den Geltungsbereich di... mehr lesen...


§ 13a APG Pensionsvorausberechnung

(1)Absatz einsDer versicherten Person, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung pflichtversichert ist, ist vom zuständigen Versicherungsträger ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird, jährlich eine Mitteilung, die rechtsunverbindliche Berechnungen der ... mehr lesen...


§ 7 APG Hinterbliebenenpensionen (Abfindung), Ausmaß

§ 7.Paragraph 7, Die §§ 264, 266 und 269 ASVG, die §§ 145, 147 und 148a GSVG sowie die §§ 136, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass Die Paragraphen 264,, 266 und 269 ASVG, die Paragraphen 145,, 147 und 148a GSVG sowie die Paragraphen 136,, 138 und 139a BSVG sind so anzuwenden, dass1.Ziffer ... mehr lesen...


§ 5 APG Alterspension, Ausmaß

(1)Absatz einsDas Ausmaß der monatlichen Bruttoleistung ergibt sich – unbeschadet eines besonderen Steigerungsbetrages nach den §§ 248 Abs. 1 ASVG, 141 Abs. 1 GSVG und 132 Abs. 1 BSVG – aus der bis zum Stichtag (§ 223 Abs. 2 ASVG) ermittelten Gesamtgutschrift (§ 11 Z 5) geteilt durch 14.Das Ausma... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

4 Paragrafen zu Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) aktualisiert


§ 11 ZGVG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwiesen wird, so ist, sofern nichts anderes angeordnet ist, die Verordnung ... mehr lesen...


§ 6 ZGVG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer als Verantwortlicher (§ 9 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991) einer zentralen Gegenpartei, einer finanziellen Gegenpartei oder einer nichtfinanziellen Gegenpartei gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verstößt ode... mehr lesen...


§ 3 ZGVG Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der FMA und der Abwicklungsbehörde

(1)Absatz einsDie FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gemäß § 2 unbeschadet der ihr auf Grund anderer bundesgesetzlicher Bestimmungen zustehenden Befugnisse jederzeit berechtigt:Die FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsber... mehr lesen...


Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2025 § 0 gültig von 12.08.2022 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25

2 Paragrafen zu Informationsordnungsgesetz (InfOG) aktualisiert


§ 28 InfOG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2024 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2024, treten in Kraft:1.Ziffer eins§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 5, die Überschrift... mehr lesen...


§ 4 InfOG Klassifizierungsstufen

(1)Absatz einsKlassifizierte Informationen, die von österreichischen Organen erstellt oder gemäß § 2 Abs. 1 des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002, erhalten wurden, sind folgenden Klassifizierungsstufen zuzuordnen:Klassifizierte Informationen, die von österreichischen Organen er... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.25
Gesetze 11-20 von 27