(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs 1 und 2, 6 Abs 1, 2, 4 bis 6, § 8 und § 9 Abs 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/1991 treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft. Auf Beitragsleistungen des Fonds für das Jahr 1990 sind die bis dahin geltenden Bestimmungen anzuwenden.Die Paragraphen 3, Absatz eins u... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine juristische Person, deren statutenmäßiger Zweck die Übernahme der Erhaltung ländlicher Straßen für den Straßenerhalter ist, kann von der Landesregierung auf ihren Antrag oder mit ihrer Zustimmung durch Verordnung als ländlicher Straßenerhaltungsträger im Sinne dieses Gesetzes a... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Aufhebung des § 4 Abs 3 durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Die Aufhebung des Paragraph 4, Absatz 3, durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. (2)Absatz 2§ 12 Abs 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Dem Landesrechnungshof obliegen neben den in diesem Gesetz sonst geregelten Aufgabena)Litera adie Überprüfung der Gebarung des Landes;b)Litera bdie Überprüfung der Gebarungen jener Fonds, Stiftungen und Anstalten und sonstigen Einrichtungen, die von Landesorg... mehr lesen...