Die Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung (einschließlich der Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt verteilt:I.römisch eins.Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner:1.Ziffer einsAngelegenheiten der Landesverfas... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 04.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 62/2025 § 0 gültig von 02.07.2025 bis 03.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 60/2025... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie kollegiale Beschlussfassung erfolgt, wenn der Landeshauptmann bzw die Landeshauptfrau nicht von sich aus oder auf Begehren eines Mitgliedes der Landesregierung eine Sitzung anordnet, in der Form, dass ein Antrag des nach der Geschäftsverteilung berufenen Mitgliedes der Landesreg... mehr lesen...
(1) Wird eine naturschutzrechtliche Bewilligung befristet, mit Bedingungen oder unter Auflagen erteilt, so kann dem Inhaber der Bewilligung eine Sicherheitsleistung in der Höhe der voraussichtlichen Kosten jener Maßnahmen, die der Inhaber der Bewilligung nach dem Ablauf der Frist, dem Eintritt de... mehr lesen...
(1) Mineralien und Fossilien dürfen nicht absichtlich zerstört oder beschädigt werden.(2) Mineralien oder Fossilien dürfen nicht unter Verwendung von maschinellen Einrichtungen, Spreng- oder Treibmitteln oder sonstigen chemischen Hilfsmitteln gesammelt werden.(3) Vorhaben, die den Bestand, den In... mehr lesen...
(1) Der Bergwächter hat den Dienst nach Maßgabe des ihm erteilten Dienstauftrages auszuüben.(2) Der Bergwächter hat bei der Ausübung des Dienstes das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen und den Dienstausweis mit sich zu führen. Er hat den Dienstausweis dem Betretenen vorzuweisen. Er hat den Dienst... mehr lesen...
(1) Das Land Tirol hat, unbeschadet der Bestimmungen des 4. Abschnittes, die Verwirklichung der Ziele nach § 1 Abs. 1 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung anzustreben.(2) Das Land Tirol hat sicherzustellen, dass in allen politischen Bezirken in den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit ein ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Nationalparkkuratorium gehören an:a)Litera adas nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzender;b)Litera bvier Vertreter der Gemeinden der Nationalparkregion, wobei ein Vertreter ... mehr lesen...