(1)Absatz einsDie Einfügung des § 68a im Inhaltsverzeichnis und des § 27 Abs. 6 sowie die Neufassung des § 33 Abs. 3 Z 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2011, in Kraft.Die Einfügung des Paragraph 68 a, im Inhaltsverzeichnis und des Paragraph 27, Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsAlle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen festgelegten Grundflächen gehören zum Freiland. Sofern im Freiland keine baulichen Nutzungen außerhalb der Land- und/oder Forstwirtschaft nach Maßgabe der Abs. 3, 5 und 6 zulässig sind, dienen die Flächen des Freilandes der land- und forst... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2001/42/EG: Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), ABl. L 197 vom 21. 7. 2001, S 30;2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des § 1 Abs. 2, § 4, § 5 und § 7 lit. c sowie der Entfall der §§ 11 und 12 und die Umbenennung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/1998 ist am 1. August 1998 in Kraft getreten.Die Änderung des Paragraph eins, Absatz 2,, Paragraph 4,, Paragraph 5 und Paragraph 7, Lit... mehr lesen...
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 48/2025Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2025,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 48/2025 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.Die... mehr lesen...
Untersagung der Führung einer BerufsbezeichnungParagraph 9 *,)Untersagung der Führung einer Berufsbezeichnung(1)Absatz einsAuf Verlangen der Bezirkshauptmannschaft haben Personen, die eine Berufsbezeichnung nach den §§ 3 Abs. 5, 4 Abs. 4 oder 5 Abs. 3 führen, das Vorliegen der für die Führung die... mehr lesen...
Anerkennung von AusbildungenParagraph 7 *,)Anerkennung von Ausbildungen(1)Absatz einsMit einem Europäischen Berufsausweis zum Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Ausübung eines nach diesem Gesetz geregelten Berufes in Vorarlberg (§ 22 Abs. 1 lit. a Landes- Dienstleistungs- und Berufsrechtsg... mehr lesen...
Fach-Sozialbetreuer und Fach-SozialbetreuerinnenParagraph 4 *,)Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen(1)Absatz einsDie Aufgabe von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen besteht in der Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer a... mehr lesen...
Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-SozialbetreuerinnenParagraph 3 *,)Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen(1)Absatz einsDer Aufgabenbereich der Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen umfasst alle Aufgaben, die auch den Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen d... mehr lesen...