Gesetzesaktualisierungen

14 Gesetze aktualisiert am 03.07.2025

Gesetze 11-14 von 14

1 Paragraf zu Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 – TLDHG 2014, Tiroler (TLDHG 2014) aktualisiert


§ 25 TLDHG 2014 Verschwiegenheitspflicht

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission, die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die Kontaktfrauen haben über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

1 Paragraf zu Antidiskriminierungsgesetz 2005 - TADG 2005, Tiroler (TADG 2005) aktualisiert


§ 17 TADG 2005 Rechtsstellung

(1)Absatz einsDie (Der) Antidiskriminierungsbeauftragte sowie die Mitglieder des Monitoringausschusses sind in Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen gebunden.(2)Absatz 2Die Landesregierung ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Aufgabenbereiche der (des) Antidiskriminierungsbeauf... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

2 Paragrafen zu Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - L-GlBG 2005 (L-GlBG 2005) aktualisiert


§ 50 L-GlBG 2005 Verschwiegenheitspflicht

Die Mitglieder der Gleichbehandlungskommission, die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Vertrauenspersonen haben über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren, soweit dies aufgrund eines schutzwürdigen Interesses nach Art. 22a Abs. 2 zweit... mehr lesen...


§ 43 L-GlBG 2005 Verfahren

(1)Absatz einsAuf das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16, 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG anzuwenden.Auf das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission sind die Paragraphen 6, Absatz eins,, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25

3 Paragrafen zu Landes-Bezügegesetz 1998, Tiroler (T-LBG) aktualisiert


§ 7 T-LBG Bezugsfortzahlung

(1)Absatz einsHaben Organe keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit, so gebührt ihnen bei Beendigung ihrer Funktionsausübung eine Fortzahlung in der Höhe von 75 v. H. der monatlichen Bezüge unter anteilsmäßiger Berücksichtigung der Sonderzahlungen.(2)Absatz 2Bestehen Einkünfte nach ... mehr lesen...


§ 4 T-LBG Anfall und Einstellung der Bezüge

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion.(2)Absatz 2Wird – außer im Fall des Abs. 3 – die Funktion nicht während des ganzen Monats ausgeübt, so gebührt in diesem Monat nur für jeden Tag der Funktionsausübung e... mehr lesen...


§ 3 T-LBG Höhe der Bezüge

(1)Absatz einsDie Bezüge betragen füra)Litera aden Landeshauptmann 180 v. H., b)Litera beinen Landeshauptmannstellvertreter 170 v. H., c)Litera ceinen Landesrat 160 v. H., d)Litera dden Präsidenten des Landtages1.Ziffer einswenn er keinen weiteren Beruf mit Erwerbsabsicht ausübt 120 v. H., 2.Ziff... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.07.25
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