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Für Förderungen nach diesem Bundesgesetz kann die Bundesministerinder Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, InnovationLand- und TechnologieForstwirtschaft, in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft jedoch die Bundesministerin für LandwirtschaftKlima- und Umweltschutz, Regionen und Tourismus,Wasserwirtschaft ungeachtet des Einsatzes nationaler Mittel auch Europäische Mittel heranziehen. Dabei gilt Folgendes:
Für Förderungen nach diesem Bundesgesetz kann die Bundesministerinder Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, InnovationLand- und TechnologieForstwirtschaft, in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft jedoch die Bundesministerin für LandwirtschaftKlima- und Umweltschutz, Regionen und Tourismus,Wasserwirtschaft ungeachtet des Einsatzes nationaler Mittel auch Europäische Mittel heranziehen. Dabei gilt Folgendes: