§ 48m UFG Förderungsgegenstand

UFG - Umweltförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024
§ 48m.Paragraph 48 m,

Gefördert werden können Investitionen, laufende Kosten und immaterielle Leistungen im Zusammenhang mit:

  1. 1.Ziffer einsder Steigerung der Ressourceneffizienz und der Schließung von Stoffkreisläufen;
  2. 2.Ziffer 2der Vermeidung oder Verringerung der Umweltbelastungen durch Behandlung oder stoffliche Verwertung von Abfällen;
  3. 3.Ziffer 3der Verstärkung der inner- oder überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft einschließlich Logistikoptimierung;
  4. 4.Ziffer 4der Herstellung und dem Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen (inkl. vorgelagerter Sortier- und Aufbereitungsschritte);
  5. 5.Ziffer 5der Umsetzung ressourceneffizienter, schadstofffreier Produkte oder Produktionssysteme, insbesondere durch Substitution besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen und Prozessen;
  6. 6.Ziffer 6der Entwicklung, Testung und Demonstration von neuen Verfahren oder Technologien der Kreislaufwirtschaft (Öko-Innovationen) einschließlich der Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen;
  7. 7.Ziffer 7der Abfallvermeidung oder der Vorbereitung zu Wiederverwendung und Recycling von Abfällen einschließlich Sammlung und Sortierung;
  8. 8.Ziffer 8innovativen Dienstleistungen zur Steigerung der Materialeffizienz;
  9. 9.Ziffer 9der Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Reststoffen;
  10. 10.Ziffer 10der Projektberatung in Zusammenhang mit neuen Geschäfts- und Organisationsmodellen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11der Verlängerung der Lebensdauer oder der Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten;
  12. 12.Ziffer 12der Qualifizierung von Humanressourcen für Kreislaufwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit betreffend die Kreislaufwirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14der Stärkung sozialökonomischer Betriebe in der Kreislaufwirtschaft.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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