Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 04.04.2025

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Starkstromwegegesetz (StWG) aktualisiert


§ 23 StWG

(1)Absatz einsEine Übertretung begeht, wera)Litera ader Dokumentationspflicht nach § 2a erster Satz nicht nachkommt;der Dokumentationspflicht nach Paragraph 2 a, erster Satz nicht nachkommt;b)Litera beine nach § 3 dieses Gesetzes bewilligungspflichtige Leitungsanlage ohne Bewilligung errichtet, ä... mehr lesen...


§ 22 StWG

Behörde im Sinne des Gesetzes ista)Litera adie Bezirkshauptmannschaft, soweit es sich um die Durchführung von Strafverfahren handelt,b)Litera bdie Landesregierung in allen übrigen Fällen.*) Fassung LGBl.Nr. 21/2025 mehr lesen...


§ 20 StWG

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes räumen Rechtsansprüche eina)Litera aden Grundeigentümern:1.Ziffer eins§ 7 Abs. 2 hinsichtlich der Abstimmung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung mit den privaten Interessen,Paragraph 7, Absatz 2, hinsichtlich der Abstimmung der elektrizitätsrechtlichen B... mehr lesen...


§ 17 StWG

Wenn es der dauernde Bestand einer Leitungsanlage an einem bestimmten Ort aus zwingenden technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die unverhältnismäßigen Kosten ihrer Verlegung erfordert und der Bestand der Leitungsanlage im öffentlichen Interesse liegt, hat die Behörde über Antrag die für die ... mehr lesen...


§ 11 StWG

(1)Absatz einsWenn und insoweit es zur Errichtung und Erhaltung sowie zum Betrieb einer Leitungsanlage erforderlich ist, hat die Behörde auf Antrag an Grundstücken einschließlich der Privatgewässer, der öffentlichen Straßen sowie des sonstigen öffentlichen Gutes mit Bescheid Leitungsrechte einzur... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.04.25
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