§ 13 Bgld. SBBG

Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 74/2007, tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. § 10 tritt frühestens mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(3) § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 1, der Einleitungsteil zu § 11 sowie § 11 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; zugleich tritt § 7 Abs. 2 außer Kraft.

(4) § 9 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2011 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(5) §§ 7, 7a bis 7d und § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) § 7a Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 22.04.2016 bis 14.05.2021

(1) Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 74/2007, tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. § 10 tritt frühestens mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.

(3) § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 1, der Einleitungsteil zu § 11 sowie § 11 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; zugleich tritt § 7 Abs. 2 außer Kraft.

(4) § 9 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2011 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(5) §§ 7, 7a bis 7d und § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) § 7a Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten