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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 11 Abs. 10 geltende Hausordnung des Landtages von Niederösterreich bleibt solange in Kraft, bis aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 10 eine Verordnung erlassen wird.
(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 11 Abs. 10 geltende Hausordnung des Landtages von Niederösterreich bleibt solange in Kraft, bis aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 10 eine Verordnung erlassen wird.