§ 44 KEM-V 2009 Nummernstruktur

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2009 bis 31.12.9999

Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2009 bis 31.12.9999

Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.

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