§ 48e KEM-V 2009 Entgeltbestimmung

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2013 bis 31.12.9999

Für Dienste im Bereich für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.

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In Kraft vom 15.11.2013 bis 31.12.9999

Für Dienste im Bereich für öffentliche Kurzrufnummern mit Stern darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.

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