§ 10 NAG-DV Zu § 24 Abs. 1 NAG

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.08.2026 bis 31.12.9999
Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.

Stand vor dem 06.08.2026

In Kraft vom 01.01.2010 bis 06.08.2026
Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.

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