§ 10 NAG-DV Zu § 24 Abs. 1 NAG

NAG-DV - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.

In Kraft seit 07.08.2026 bis 31.12.9999
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