§ 9a NAG-DV

NAG-DV - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen: Zusätzlich zu den in Paragraph 7, genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen:

  1. 1.Ziffer einsfür eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ im Fall des § 44 Abs. 2 NAG:für eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ im Fall des Paragraph 44, Absatz 2, NAG:
    1. a)Litera aNachweis über die frühere Eigenschaft als Träger von Vorrechten und Befreiungen nach § 5 des Amtssitzgesetzes (ASG), BGBl. I Nr. 54/2021;Nachweis über die frühere Eigenschaft als Träger von Vorrechten und Befreiungen nach Paragraph 5, des Amtssitzgesetzes (ASG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,;
    2. b)Litera bNachweis über die Versetzung in den Ruhestand;
  2. 2.Ziffer 2für eine „Niederlassungsbewilligung“ in den Fällen der §§ 43 Abs. 2 und 49 Abs. 4 NAG:für eine „Niederlassungsbewilligung“ in den Fällen der Paragraphen 43, Absatz 2 und 49 Absatz 4, NAG:
    1. a)Litera aNachweis über die selbständige Erwerbstätigkeit;
    2. b)Litera bBeschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit („Businessplan“);
  3. 3.Ziffer 3für eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“:
    1. a)Litera aHaftungserklärung des Zusammenführenden;
    2. b)Litera bim Fall des § 47 Abs. 3 Z 1 NAG: Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer eins, NAG: Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
    3. c)Litera cim Fall des § 47 Abs. 3 Z 2 NAG: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem Zusammenführenden im Herkunftsstaat und Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 2, NAG: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem Zusammenführenden im Herkunftsstaat und Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
    4. d)Litera dim Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. a NAG: Nachweis über die Art und den Umfang sowie den Zeitraum des bereits geleisteten Unterhalts;im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera a, NAG: Nachweis über die Art und den Umfang sowie den Zeitraum des bereits geleisteten Unterhalts;
    5. e)Litera eim Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. b NAG: Nachweis über die häusliche Gemeinschaft im Herkunftsstaat;im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera b, NAG: Nachweis über die häusliche Gemeinschaft im Herkunftsstaat;
    6. f)Litera fim Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. c NAG: Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe und Nachweis über die zwingende Erforderlichkeit der persönlichen Pflege durch den Zusammenführenden.im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera c, NAG: Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe und Nachweis über die zwingende Erforderlichkeit der persönlichen Pflege durch den Zusammenführenden.
  4. 4.Ziffer 4für eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“:
    1. a)Litera aim Fall einer unselbständigen künstlerischen Tätigkeit: Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz;
    2. b)Litera bim Fall einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende schriftliche Vertrag;
    3. c)Litera cNachweis über die künstlerische Ausbildung oder Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit;
  5. 5.Ziffer 5für eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende Dienstvertrag;
  6. 6.Ziffer 6für eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“:
    1. a)Litera adie mit der Forschungseinrichtung (§ 71 Abs. 1 NAG) abgeschlossene Aufnahmevereinbarung (§ 43d NAG);die mit der Forschungseinrichtung (Paragraph 71, Absatz eins, NAG) abgeschlossene Aufnahmevereinbarung (Paragraph 43 d, NAG);
    2. b)Litera bim Fall eines Verlängerungsantrages gemäß § 43c Abs. 2 NAG ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Forschungstätigkeit gemäß § 43c Abs. 1 Z 2 NAG.im Fall eines Verlängerungsantrages gemäß Paragraph 43 c, Absatz 2, NAG ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Forschungstätigkeit gemäß Paragraph 43 c, Absatz eins, Ziffer 2, NAG.
In Kraft seit 30.08.2022 bis 31.12.9999
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