§ 86 KEM-V 2009

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2009 bis 31.12.9999
Verwendungszweck

Rufnummern in den Bereichen 900, 901, 930, 931 oder 939 sind nationale Rufnummern und dienen grundsätzlich der Adressierung von Mehrwertdiensten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2009 bis 31.12.9999
Verwendungszweck

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