Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Verwendungszweck
Rufnummern in den Bereichen 900, 901, 930, 931 oder 939 sind nationale Rufnummern und dienen grundsätzlich der Adressierung von Mehrwertdiensten.
In Kraft seit 07.07.2009 bis 31.12.9999
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