Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Verwendungszweck
Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 804, 810, 820, 821 und 828 sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Diensten, deren Entgeltobergrenze in dieser Verordnung festgelegt wird.
In Kraft seit 07.07.2009 bis 31.12.9999
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