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Anm. 1: Art. 6 Z 3 der Novelle BGBl. I Nr. 54/2020 lautet: „In § 14 wird jeweils die Wortfolge „der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“. Richtig wäre in den Absätzen 2 und 3: „In § 14 wird jeweils die Wortfolge „Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „Die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“.)Anmerkung eins, : Artikel 6, Ziffer 3, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2020, lautet: „In Paragraph 14, wird jeweils die Wortfolge „der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“. Richtig wäre in den Absätzen 2 und 3: „In Paragraph 14, wird jeweils die Wortfolge „Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „Die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“.)
Anm. 1: Art. 6 Z 3 der Novelle BGBl. I Nr. 54/2020 lautet: „In § 14 wird jeweils die Wortfolge „der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“. Richtig wäre in den Absätzen 2 und 3: „In § 14 wird jeweils die Wortfolge „Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „Die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“.)Anmerkung eins, : Artikel 6, Ziffer 3, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2020, lautet: „In Paragraph 14, wird jeweils die Wortfolge „der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“. Richtig wäre in den Absätzen 2 und 3: „In Paragraph 14, wird jeweils die Wortfolge „Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ durch die Wortfolge „Die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.“.)