§ 25 FAG 2024 Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima

Finanzausgleichsgesetz 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.04.2024 bis 31.12.2028
  1. (1)Absatz eins,Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß § 27 um sechs Millionen Euro erhöht (§ 27 Abs. 2 Z 4). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 9399 726 000 Euro jährlich.Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß Paragraph 27, um sechs Millionen Euro erhöht (Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 4,). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 9399 726 000 Euro jährlich.
  2. (2)Absatz 2,Die Mittel werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):

Länder

Gemeinden

Burgenland

13 046 000

2 571 000

Kärnten

20 354 000

6 063 000

Niederösterreich

77 737 000

16 407 000

Oberösterreich

74 316 000

15 930 000

Salzburg

18 954 000

6 678 000

Steiermark

53 073 000

12 458 000

Tirol

49 637 000

8 493 000

Vorarlberg

14 760 000

4 621 000

Wien

64 397 000

26 505 000

Diese Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen und von diesen – außer in Wien – an die einzelnen Gemeinden im Verhältnis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bis spätestens 3. Juli weiterzuleiten.

Stand vor dem 17.04.2024

In Kraft vom 01.01.2024 bis 17.04.2024
  1. (1)Absatz eins,Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß § 27 um sechs Millionen Euro erhöht (§ 27 Abs. 2 Z 4). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 9399 726 000 Euro jährlich.Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß Paragraph 27, um sechs Millionen Euro erhöht (Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 4,). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 9399 726 000 Euro jährlich.
  2. (2)Absatz 2,Die Mittel werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):

Länder

Gemeinden

Burgenland

13 046 000

2 571 000

Kärnten

20 354 000

6 063 000

Niederösterreich

77 737 000

16 407 000

Oberösterreich

74 316 000

15 930 000

Salzburg

18 954 000

6 678 000

Steiermark

53 073 000

12 458 000

Tirol

49 637 000

8 493 000

Vorarlberg

14 760 000

4 621 000

Wien

64 397 000

26 505 000

Diese Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen und von diesen – außer in Wien – an die einzelnen Gemeinden im Verhältnis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bis spätestens 3. Juli weiterzuleiten.

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