§ 31 KEM-V 2009 Festlegung öffentlicher Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.09.2023 bis 31.12.9999

Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert sind:

  1. 1.Ziffer eins116 000 Hotline für vermisste Kinder,
  2. 2.Ziffer 2116 111 Hotline für Hilfe suchende Kinder,
  3. 3.Ziffer 3116 123 Hotline zur Lebenshilfe.,
  4. 4.Ziffer 4116 006 Beratungsdienst für Opfer von Straftaten,
  5. 5.Ziffer 5116 117 Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen.,
  6. 6.Ziffer 6116 016 Hotline für Opfer von Gewalt gegen Frauen.

Stand vor dem 18.09.2023

In Kraft vom 14.04.2010 bis 18.09.2023

Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert sind:

  1. 1.Ziffer eins116 000 Hotline für vermisste Kinder,
  2. 2.Ziffer 2116 111 Hotline für Hilfe suchende Kinder,
  3. 3.Ziffer 3116 123 Hotline zur Lebenshilfe.,
  4. 4.Ziffer 4116 006 Beratungsdienst für Opfer von Straftaten,
  5. 5.Ziffer 5116 117 Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen.,
  6. 6.Ziffer 6116 016 Hotline für Opfer von Gewalt gegen Frauen.

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