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Anm. 1: Art. 5 Z 6 des BGBl. I Nr. 65/2018 lautet: „In § 100 Abs. 8 wird in der lit. b der Verweis „36 Abs. 4“durch den Verweis „36 Abs. 3“ ersetzt.“. Abs. 8 ist jedoch nicht in Litera gegliedert. Gemeint wird offensichtlich Z 2 sein.)Anmerkung eins, : Artikel 5, Ziffer 6, des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018, lautet: „In Paragraph 100, Absatz 8, wird in der Litera b, der Verweis „36 Absatz 4 d, u, r, c, h, den Verweis „36 Absatz 3, ersetzt.“. Absatz 8, ist jedoch nicht in Litera gegliedert. Gemeint wird offensichtlich Ziffer 2, sein.)
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Anm. 1: Art. 5 Z 6 des BGBl. I Nr. 65/2018 lautet: „In § 100 Abs. 8 wird in der lit. b der Verweis „36 Abs. 4“durch den Verweis „36 Abs. 3“ ersetzt.“. Abs. 8 ist jedoch nicht in Litera gegliedert. Gemeint wird offensichtlich Z 2 sein.)Anmerkung eins, : Artikel 5, Ziffer 6, des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018, lautet: „In Paragraph 100, Absatz 8, wird in der Litera b, der Verweis „36 Absatz 4 d, u, r, c, h, den Verweis „36 Absatz 3, ersetzt.“. Absatz 8, ist jedoch nicht in Litera gegliedert. Gemeint wird offensichtlich Ziffer 2, sein.)