§ 1 BVergGKonz 2018 Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Regelungsgegenstand

Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere

  1. 1.Ziffer einsdie Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),
  2. 2.Ziffer 2den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowieden Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Ziffer eins,, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowie
  3. 3.Ziffer 3die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Konzessionsvergabeverfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen (3. Teil).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Regelungsgegenstand

Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere

  1. 1.Ziffer einsdie Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),
  2. 2.Ziffer 2den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowieden Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Ziffer eins,, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowie
  3. 3.Ziffer 3die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Konzessionsvergabeverfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen (3. Teil).

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