§ 55 KEM-V 2009

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.10.2010 bis 31.12.9999
Verwendungszweck
  1. (1)Absatz eins,(1) Rufnummern für private Netze sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Nutzern von Telefondiensten in privaten Netzen. Zusätzliche Nutzungen sind zulässig.
  2. (2)Absatz 2, Ein privates Netz ist ein Kommunikationsnetz, das über mehrere Standorte in Österreich verteilt ist und mit dem kein öffentlicher Kommunikationsdienst erbracht wird.

Stand vor dem 28.10.2010

In Kraft vom 07.07.2009 bis 28.10.2010
Verwendungszweck
  1. (1)Absatz eins,(1) Rufnummern für private Netze sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Nutzern von Telefondiensten in privaten Netzen. Zusätzliche Nutzungen sind zulässig.
  2. (2)Absatz 2, Ein privates Netz ist ein Kommunikationsnetz, das über mehrere Standorte in Österreich verteilt ist und mit dem kein öffentlicher Kommunikationsdienst erbracht wird.

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