Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Verwendungszweck
(1)Absatz eins,Rufnummern für private Netze sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von Nutzern von Telefondiensten in privaten Netzen. Zusätzliche Nutzungen sind zulässig.
(2)Absatz 2,Ein privates Netz ist ein Kommunikationsnetz, das über mehrere Standorte in Österreich verteilt ist und mit dem kein öffentlicher Kommunikationsdienst erbracht wird.
In Kraft seit 29.10.2010 bis 31.12.9999
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