Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Eine öffentliche Kurzrufnummer mit Stern beginnt mit dem Zeichen „*“, gefolgt von einer drei- bis fünfstelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig.
In Kraft seit 15.11.2013 bis 31.12.9999
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