Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonstörungsannahmestellen muss jedenfalls auch ohne Folgeziffern erreichbar sein.
In Kraft seit 07.07.2009 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 41 KEM-V 2009
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 41 KEM-V 2009 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 41 KEM-V 2009