Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Für Dienste im Zugangskennzahlbereich 118 darf dem Teilnehmer maximal ein Entgelt von EUR 3,64 pro Minute oder EUR 10,00 pro Event verrechnet werden.
In Kraft seit 07.07.2009 bis 31.12.9999
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