§ 34 KEM-V 2009 Nummernzuteilung

Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.04.2010 bis 31.12.9999

Die Zuteilung der Rufnummernfür eine Rufnummer im Bereich 116 000, 116 111 und 116 123 hat gemäß folgenden Regeln zu erfolgen:

  1. 1.Ziffer einsNach Einlangen eines Antrags auf Zuteilung informiert die RTR-GmbH auf ihrer Website über die Tatsache, dass ein Antrag vorliegt und gibt Interessierten ab Veröffentlichung für einen Zeitraum von einem Monat die Möglichkeit, ebenfalls Anträge auf Zuteilung dieser Rufnummer zu stellen. Alle in diesem Zeitraum einlangenden Anträge gelten als zeitgleich eingebracht.
  2. 2.Ziffer 2Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 33 erfüllen, um Zuteilung für eine Rufnummer, so entscheidet das Los.Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraph 33, erfüllen, um Zuteilung für eine Rufnummer, so entscheidet das Los.

Stand vor dem 13.04.2010

In Kraft vom 07.07.2009 bis 13.04.2010

Die Zuteilung der Rufnummernfür eine Rufnummer im Bereich 116 000, 116 111 und 116 123 hat gemäß folgenden Regeln zu erfolgen:

  1. 1.Ziffer einsNach Einlangen eines Antrags auf Zuteilung informiert die RTR-GmbH auf ihrer Website über die Tatsache, dass ein Antrag vorliegt und gibt Interessierten ab Veröffentlichung für einen Zeitraum von einem Monat die Möglichkeit, ebenfalls Anträge auf Zuteilung dieser Rufnummer zu stellen. Alle in diesem Zeitraum einlangenden Anträge gelten als zeitgleich eingebracht.
  2. 2.Ziffer 2Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 33 erfüllen, um Zuteilung für eine Rufnummer, so entscheidet das Los.Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraph 33, erfüllen, um Zuteilung für eine Rufnummer, so entscheidet das Los.

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