Gesetzesaktualisierungen

476 Gesetze aktualisiert am 13.08.2026

Gesetze 121-130 von 476

220 Paragrafen zu Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) aktualisiert


§ 217 TKG 2021 Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2,§ 47 Abs. 2, § 167 Abs. 5 Z 2, § 181 Abs. 9, § 199 Abs. 4 Z 1 lit. c sowie § 199 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 182/2023 treten mit 17. Februar 2024 in K... mehr lesen...


§ 216 TKG 2021 Sprachliche Gleichbehandlung

Sämtliche in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogene Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...


§ 215 TKG 2021 Vollziehung

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betraut, sofern in Abs. 2 bis 12 nicht anderes bestimmt wird.Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus b... mehr lesen...


§ 214 TKG 2021 Verlautbarungen

(1)Absatz eins,Verordnungen und Kundmachungen der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus können den Hinweis auf Unterlagen mit technischen Inhalten, insbesondere mit Mess- und Prüfmethoden, Pläne und grafische Darstellungen enthalten, welche bloß für einen beschränkten Kreis ... mehr lesen...


§ 213 TKG 2021 Verweisungen

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. mehr lesen...


§ 212 TKG 2021 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes anhängige Verwaltungsverfahren vor der Regulierungsbehörde sind mit Ausnahme der Verfahren nach § 87 nach der bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden materiellen Rechtslage und Verfahrensrechtlage, einschließlich ... mehr lesen...


§ 211 TKG 2021 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2020, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsge... mehr lesen...


§ 210 TKG 2021 Antragsrechte beim Kartellgericht

(1)Absatz eins,Ergibt sich für die Regulierungsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit die Vermutung, dass ein Sachverhalt dem Kartellgesetz unterliegt, hat sie diesen Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag nach § 28 Abs. 1 und 2 Kartellgesetz 2005 (KartG 2005), BGBl. Nr. 61/2005, an das... mehr lesen...


§ 209 TKG 2021 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörden, die anderen nach diesem Bundesgesetz zuständigen Behörden, die Bundeswettbewerbsbehörde und die Datenschutzbehörde sind ermächtigt, untereinander Informationen, nicht aber personenbezogene Daten ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage, auszutauschen, die ... mehr lesen...


§ 208 TKG 2021 Behandlung von Geschäftsgeheimnissen

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat ihr bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse zu wahren.(2)Absatz 2,Die Qualifizierung einer Tatsache als Geschäftsgeheimnis obliegt der Regulierungsbehörde, die dabei auch eine Abwägung der Interessen des Berechtigten an der Geheimhaltung einerseits und de... mehr lesen...


§ 207 TKG 2021 Koordinationsverfahren

(1)Absatz eins,Betrifft ein Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß § 206, die Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben wird,Betrifft ein Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß Paragraph 206,, die Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben wird,1.Ziffer einsdi... mehr lesen...


§ 206 TKG 2021 Konsultationsverfahren

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie die Regulierungsbehörde hat interessierten Kreise innerhalb einer angemessenen Frist, die, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, mindestens 30 Tage beträgt, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Voll... mehr lesen...


§ 205 TKG 2021 Schlichtungsverfahren

(1)Absatz eins,Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Endnutzer, Anbieter und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle, die zwischen einem Endnutzer und einem Anbieter nicht befriedigend gelöst worden sind, insbesondere betreffend die Qualität des Dienstes, Ansp... mehr lesen...


§ 204 TKG 2021 Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten

(1)Absatz eins,Bei Streitigkeiten zwischen Parteien verschiedener Mitgliedstaaten, die den Regelungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/1972 mit Ausnahme der Koordinierung von Funkfrequenzen zwischen den Mitgliedstaaten betreffen, und in die Zuständigkeit der Behörden von mindestens zwei Mitgliedsta... mehr lesen...


§ 203 TKG 2021 Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen

(1)Absatz eins,Kommt zwischen einem Betreiber oder einem Anbieter, dem spezifische Verpflichtungen nach §§ 92, 94, 95, 96, 97 oder 104 auferlegt worden sind oder der nach dem Verfahren gemäß § 98 Verpflichtungen bezüglich Ko-Investitionen anbietet oder der nach §§ 50, 105 oder 119 verpflichtet is... mehr lesen...


§ 202 TKG 2021 Großverfahren

(1)Absatz eins,Sind an einem Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission oder der RTR-GmbH voraussichtlich mehr als 100 Personen beteiligt, können sie die Einleitung des Verfahrens durch Edikt kundmachen.(2)Absatz 2,Wurde die Einleitung eines Verfahrens mit Edikt kundgemacht, hat dies zur Folge,... mehr lesen...


§ 201 TKG 2021 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

(1)Absatz eins,Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden haben, abweichend von § 13 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung im betreffenden Verfahren auf Antrag zuerkennen, wenn nach Abwägung aller berüh... mehr lesen...


§ 200 TKG 2021 Verfahrensvorschriften, Instanzenzug

(1)Absatz eins,Anträge betreffend § 198 Z 13, 17 und 20 sind an die RTR-GmbH zur Durchführung eines Streitschlichtungsverfahrens weiterzuleiten.Anträge betreffend Paragraph 198, Ziffer 13, 17 und 20 sind an die RTR-GmbH zur Durchführung eines Streitschlichtungsverfahrens weiterzuleiten.(2)Absatz ... mehr lesen...


§ 199 TKG 2021 Zuständigkeit der KommAustria

(1)Absatz eins,Soweit sich1.Ziffer einsein verfahrenseinleitender Antrag oder eine Regulierungsmaßnahme auf die Nutzung eines Kommunikationsnetzes oder einer zugehörigen Einrichtung oder die Inanspruchnahme eines Kommunikationsdienstes zur Verbreitung vona)Litera aelektronischen Audiomedien und e... mehr lesen...


§ 198 TKG 2021 Aufgaben

Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:1.Ziffer einsVerwaltung der Frequenzbereiche nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans (§ 11 Abs. 3 und 4);Verwaltung der Frequenzbereiche nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans (Paragraph 11, Absatz 3 und 4);2.Ziffer 2Frequenzzuteilun... mehr lesen...


§ 197 TKG 2021 Vorsitzender und Geschäftsordnung

(1)Absatz eins,Das richterliche Mitglied führt den Vorsitz in der Telekom-Control-Kommission.(2)Absatz 2,Die Telekom-Control-Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, in der eines ihrer Mitglieder mit der Führung der laufenden Geschäfte zu betrauen ist.(3)Absatz 3,Für einen gültigen Beschluss d... mehr lesen...


§ 196 TKG 2021 Zusammensetzung der Telekom-Control-Kommission

(1)Absatz eins,Die Telekom-Control-Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die durch die Bundesregierung ernannt werden. Ein Mitglied hat dem Richterstand anzugehören. Bei seiner Bestellung hat die Bundesregierung auf einen Dreiervorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Bedacht zu ne... mehr lesen...


§ 195 TKG 2021 Telekom-Control-Kommission

(1)Absatz eins,Zur Erfüllung der in § 198 genannten Aufgaben ist die Telekom-Control-Kommission eingerichtet.Zur Erfüllung der in Paragraph 198, genannten Aufgaben ist die Telekom-Control-Kommission eingerichtet.(2)Absatz 2,Die Telekom-Control-Kommission ist bei der Rundfunk und Telekom Regulieru... mehr lesen...


§ 194a TKG 2021 Aufgaben der Servicestelle für Künstliche Intelligenz

(1)Absatz eins,Im Rahmen der nach § 17 Abs. 8 KOG bei der RTR-GmbH eingerichteten „Servicestelle für Künstliche Intelligenz“ (KI) umfasst die Aufgabe des Fachbereichs Telekommunikation und Post jedenfalls folgende Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit, insbesondere in Bez... mehr lesen...


§ 194 TKG 2021 Aufgaben der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

(1)Absatz eins,Die RTR-GmbH hat sämtliche Aufgaben, die durch dieses Bundesgesetz und durch die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen der Regulierungsbehörde übertragen sind, wahrzunehmen, sofern hiefür nicht die Telekom-Control-Kommission oder die KommAustria zuständig ist.(2)Absatz ... mehr lesen...


§ 193 TKG 2021 Mitwirkung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Vollstreckung

(1)Absatz eins,Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben dem Fernmeldebüro und seinen Organen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Überwachungsbefugnisse im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.(2)Absatz 2,Die von den Fernmeldebehörden erlassenen... mehr lesen...


§ 192 TKG 2021 Zuständigkeit

(1)Absatz eins,Der örtliche Wirkungsbereich der Fernmeldebehörden umfasst das gesamte Bundesgebiet.(2)Absatz 2,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann, soweit dies die Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erfordern, Außenstellen des Fernmeldebüros errichte... mehr lesen...


§ 191 TKG 2021 Behörden und Verfahrensbestimmungen

Fernmeldebehörden Fernmeldebehörden sind die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie das ihr unterstehende Fernmeldebüro. mehr lesen...


§ 190 TKG 2021 Abschöpfung der Bereicherung

(1)Absatz eins,Stellt die Regulierungsbehörde fest, dass ein Unternehmen durch eine gegen dieses Bundesgesetz oder gegen die Verordnung (EU) 2015/2120 oder gegen die Verordnung (EU) 531/2012, gegen die Bestimmungen einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung oder gegen einen auf G... mehr lesen...


§ 189 TKG 2021 Veröffentlichung des Straferkenntnisses

Im Straferkenntnis wegen einer nach § 188 Abs. 5 oder 6 mit Strafe bedrohten Handlung kann auf die Veröffentlichung des Straferkenntnisses innerhalb einer bestimmten Frist in einer oder mehreren periodischen Druckschriften auf Kosten des Verurteilten erkannt werden, wenn der Täter schon zweimal w... mehr lesen...


§ 188 TKG 2021 Verwaltungsstrafbestimmungen

(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 1 000 Euro zu bestrafen, wer1.Ziffer einsentgegen § 28 Abs. 3 einen Betrieb nicht fristgerecht der Behörde anzeigt;entgegen Paragraph 28, Absatz 3, einen Betrieb nicht fristgerecht der Behörde anzeigt;2.Ziffer 2entgeg... mehr lesen...


§ 187 TKG 2021 Strafbestimmungen

Verletzung von Rechten der Benützer(1)Absatz eins,Eine im § 161 Abs. 2 bezeichnete Person, dieEine im Paragraph 161, Absatz 2, bezeichnete Person, die1.Ziffer einsunbefugt über die Tatsache oder den Inhalt des Telekommunikationsverkehrs bestimmter Personen einem Unberufenen Mitteilung macht oder ... mehr lesen...


§ 186 TKG 2021 Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens

Die Regulierungsbehörde kann auf Basis öffentlich verfügbarer oder ihr zur Verfügung gestellter Daten das Wettbewerbsgeschehen im Bereich elektronischer Kommunikation beobachten und dabei auch Informationen oder Studien gemäß § 182 Abs. 2 veröffentlichen. Die Regulierungsbehörde kann auf Basis öf... mehr lesen...


§ 185 TKG 2021 Regulierungskonzept; Evaluierung von Verordnungen

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Wahrung eines einheitlichen Regulierungskonzepts gemäß Art. 3 Abs. 4 lit. a Richtlinie (EU) 2018/1972 mitzuwirken.Die Regulierungsbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Wahrung eines einheitlichen ... mehr lesen...


§ 184 TKG 2021 Aufsichtsverfahren

(1)Absatz eins,Hat die Regulierungsbehörde in Bezug auf durch sie zu besorgende Aufgaben Anhaltspunkte dafür, dass ein Unternehmen gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes, gegen die Bestimmungen einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung, gegen einen auf Grund dieses Bundesg... mehr lesen...


§ 183 TKG 2021 Information durch die Regulierungsbehörde

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat auf begründeten schriftlichen Antrag der Europäischen Kommission dieser diejenigen Informationen zu übermitteln, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Dazu zählen auch Informationen zum allgemeinen Inhalt, zur Anzahl und Dauer der Rechtsmittel... mehr lesen...


§ 182 TKG 2021 Transparenz

(1)Absatz eins,Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sind unter Berücksichtigung des Datenschutzes in depersonalisierter Form sowie unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen in geeigneter Weise durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen.(2)Absatz 2,Die Regulierungsbehörde hat die ihr v... mehr lesen...


§ 181 TKG 2021 Informationspflichten

(1)Absatz eins,Betreiber, Anbieter sowie Inhaber von Frequenzzuteilungen oder Kommunikationsparametern sind verpflichtet, der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Regulierungsbehörde auf schriftliches Verlangen diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für den Vollzug d... mehr lesen...


§ 180 TKG 2021 Sperre von Mehrwertdienstenummern

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat bei begründeten Anhaltspunkten, dass die in der Verordnung nach § 131 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 112 Abs. 2 Z 1 enthaltenen Vorschriften betreffendDie Regulierungsbehörde hat bei begründeten Anhaltspunkten, dass die in der Verordnung nach Paragraph 131, Ab... mehr lesen...


§ 179 TKG 2021 Kontrollgeräte im Amateurfunk

(1)Absatz eins,Die Amateurfunkstelle ist so zu errichten, instandzuhalten und zu betreiben, dass jede Gefährdung und Störung des Betriebes anderer ordnungsgemäß errichteter und betriebener Telekommunikationsanlagen vermieden wird.(2)Absatz 2,Durch Verordnung hat die Bundesministerin für Landwirts... mehr lesen...


§ 178 TKG 2021 Einstellung des Betriebes

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung den Betrieb von Telekommunikationsanlagen ganz oder teilweise oder für bestimmte Arten von Anlagen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einstellen... mehr lesen...


§ 177 TKG 2021 Aufsichtsmaßnahmen

(1)Absatz eins,Bei Störungen einer Telekommunikationsanlage durch eine andere Telekommunikationsanlage kann das Fernmeldebüro jene Maßnahmen anordnen und in Vollzug setzen, die zum Schutz der gestörten Anlage notwendig und nach den jeweiligen Umständen und unter Vermeidung überflüssiger Kosten fü... mehr lesen...


§ 176 TKG 2021 Durchsuchung

(1)Absatz eins,Besteht der dringende Verdacht, dass durch eine unbefugt errichtete oder betriebene Funksendeanlage Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können oder ist dies zur Durchsetzung der sich aus internationalen Verträgen ergebenden Verpflichtungen erforderlich, so können von d... mehr lesen...


§ 175 TKG 2021 Aufsichtsrechte und Transparenz

Umfang(1)Absatz eins,Kommunikationsdienste unterliegen der Aufsicht der Regulierungsbehörde. Sie kann sich dazu der der Organe des Fernmeldebüros bedienen.(2)Absatz 2,Die Organe des Fernmeldebüros haben der Regulierungsbehörde über Ersuchen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches Hilfe zu leisten, insb... mehr lesen...


§ 174 TKG 2021 Unerbetene Nachrichten

(1)Absatz eins,Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig. Der Einwilligung des Nutzers steht die Einwilligung einer Person, die vom Endnutzer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte E... mehr lesen...


§ 173 TKG 2021 Nutzerverzeichnis

(1)Absatz eins,Die im Nutzerverzeichnis gemäß § 137 Abs. 2 und 3 enthaltenen Daten dürfen vom Betreiber nur für Zwecke der Nutzung von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten verarbeitet und ausgewertet werden. Jede andere Verarbeitung ist unzulässig. So dürfen die Daten insbeso... mehr lesen...


§ 172 TKG 2021 Einrichtung und Betrieb der Durchlaufstelle – Auftraggeber und Durchführung

(1)Absatz eins,Die Einrichtung und der Betrieb der Durchlaufstelle sowie die Zertifikatsverwaltung und die Datensicherheit liegen in der Verantwortung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.(2)Absatz 2,Die Einrichtung, die Zertifikatsverwaltung und der Betrieb der Durchla... mehr lesen...


§ 171 TKG 2021 Durchlaufstelle – Grundstruktur

(1)Absatz eins,Die Durchlaufstelle hat ein elektronisches Postfachsystem zur sicheren Abwicklung von Anfragen und Auskünften im Sinne des Abs. 6 zu errichten. Alle Beteiligten sind dabei über einen verschlüsselten Übertragungskanal an die Durchlaufstelle anzubinden.Die Durchlaufstelle hat ein ele... mehr lesen...


§ 170 TKG 2021 Datensicherheit bei der Übermittlung von betriebsnotwendigen Verkehrs- und Standortdaten zu Auskunftszwecken an gesetzlich berechtigte Behörden

(1)Absatz eins,Die Übermittlung der Daten hat über eine zentrale Durchlaufstelle zu erfolgen, die die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bei der Bundesrechenzentrum GmbH einzurichten hat.(2)Absatz 2,Die technische Spezifikation zur Durchlaufstelle hat einen verschlüsselte... mehr lesen...


§ 169 TKG 2021 Andere Standortdaten als Verkehrsdaten

(1)Absatz eins,Andere Standortdaten als Verkehrsdaten dürfen unbeschadet des § 124 nur verarbeitet werden, wenn sieAndere Standortdaten als Verkehrsdaten dürfen unbeschadet des Paragraph 124, nur verarbeitet werden, wenn sie1.Ziffer einsanonymisiert werden oder2.Ziffer 2die Benutzer oder Nutzer e... mehr lesen...


§ 168 TKG 2021 Inhaltsdaten

(1)Absatz eins,Inhaltsdaten dürfen außer in den in diesem Gesetz geregelten Fällen und sofern die Speicherung nicht einen wesentlichen Bestandteil des Kommunikationsdienstes darstellt grundsätzlich nicht gespeichert werden. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung erforderlich... mehr lesen...


§ 167 TKG 2021 Verkehrsdaten

(1)Absatz eins,Verkehrsdaten dürfen außer in den in diesem Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen nicht gespeichert oder übermittelt werden und sind vom Anbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren. Die Zulässigkeit der weiteren Verarbeitung von Verkehrsdat... mehr lesen...


§ 166 TKG 2021 Stammdaten

(1)Absatz eins,Stammdaten dürfen unbeschadet der § 165 Abs. 1 und 2 sowie § 181 Abs. 8 und 9 von Anbietern nur für folgende Zwecke verarbeitet werden:Stammdaten dürfen unbeschadet der Paragraph 165, Absatz eins und 2 sowie Paragraph 181, Absatz 8 und 9 von Anbietern nur für folgende Zwecke verarb... mehr lesen...


§ 165 TKG 2021 Datenschutz – Allgemeines

(1)Absatz eins,Stammdaten, Verkehrsdaten, Standortdaten und Inhaltsdaten dürfen nur für Zwecke der Besorgung eines Kommunikationsdienstes ermittelt oder verarbeitet werden.(2)Absatz 2,Die Übermittlung von im Abs. 1 genannten Daten darf nur erfolgen, soweit das für die Erbringung jenes Kommunikati... mehr lesen...


§ 164 TKG 2021 Sicherheitsverletzungen

(1)Absatz eins,Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder der nicht öffentlich zugänglichen Daten einer juristischen Person hat unbeschadet des § 44 sowie unbeschadet der Bestimmungen des DSG und der DSGVO der Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste unverzüglich die D... mehr lesen...


§ 163 TKG 2021 Datensicherheitsmaßnahmen

(1)Absatz eins,Die Pflicht zur Erlassung von Datensicherheitsmaßnahmen im Sinne der Art. 24, 25 und 32 DSGVO im Zusammenhang mit der Erbringung eines öffentlichen Kommunikationsdienstes obliegt jedem Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsdienstes jeweils für jeden von ihm erbrachten Dienst.D... mehr lesen...


§ 162 TKG 2021 Technische Einrichtungen

(1)Absatz eins,Der Anbieter ist nach Maßgabe der gemäß Abs. 3 und §§ 166 Abs. 2 und 171 Abs. 6 erlassenen Verordnungen verpflichtet, alle Einrichtungen bereitzustellen, die zur Überwachung von Nachrichten nach § 135 Abs. 3 StPO und Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung nach § 135 Abs.... mehr lesen...


§ 161 TKG 2021 Kommunikationsgeheimnis

(1)Absatz eins,Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche.(2)Absatz 2,Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber oder Anbieter ... mehr lesen...


§ 160 TKG 2021 Kommunikationsgeheimnis, Datenschutz

Allgemeines(1)Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Verarbeitung einschließlich der Übermittlung von personenbezogenen Daten oder der nicht öffentlich zugänglichen Daten einer juristischen Person in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher Kommunikationsdienste in öf... mehr lesen...


§ 159 TKG 2021 Anerkennung ausländischer Zeugnisse

Durch Verordnung kann die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Bedachtnahme auf das Vorliegen von Gegenseitigkeit und die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Ausland ausgestellte Zeugnisse anerkennen. mehr lesen...


§ 158 TKG 2021 Einrichtung einer Prüfungskommission

(1)Absatz eins,Die Prüfungskommission ist beim Fernmeldebüro einzurichten.(2)Absatz 2,Die Mitglieder der Prüfungskommission werden von der Bundesministerin Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Dauer von fünf Kalenderjahren bestellt.(3)Absatz 3,Die Prüfungskommission besteht aus zwei Mit... mehr lesen...


§ 157 TKG 2021 Gegenstände der Prüfung, Ergänzungsprüfung

(1)Absatz eins,Die Amateurfunkprüfung umfasst folgende Gegenstände:1.Ziffer einsBetrieb und Technik,2.Ziffer 2Rechtliche Bestimmungen.(2)Absatz 2,Die schriftlichen Teile der Prüfung können auch automationsunterstützt oder als schriftlicher Mehrfachauswahltest durchgeführt werden.(3)Absatz 3,Durch... mehr lesen...


§ 156 TKG 2021 Zurückziehung des Antrages

Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses gilt als zurückgezogen, wenn der Antragsteller zu der für die Prüfung festgesetzten Stunde nicht oder derart verspätet erscheint, dass die Prüfung nicht mehr abgehalten werden kann, und er nicht glaubhaft macht, dass ihn daran kein Ve... mehr lesen...


§ 155 TKG 2021 Antrag auf Ausstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers,2.Ziffer 2die angestrebte Prüfungskategorie. mehr lesen...


§ 154 TKG 2021 Amateurfunkprüfungszeugnisse

Voraussetzungen für die Ausstellung(1)Absatz eins,Ein Amateurfunkprüfungszeugnis ist auf Antrag auszustellen, wenn der Antragsteller fachlich befähigt ist.(2)Absatz 2,Die fachliche Befähigung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Amateurfunkprüfung nachzuweisen. mehr lesen...


§ 153 TKG 2021 Sicherungsmaßnahmen

Der Inhaber einer Amateurfunkstelle hat geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Inbetriebsetzung seiner Funkstelle durch unbefugte Personen ausschließen. mehr lesen...


§ 152 TKG 2021 Funktagebuch

(1)Absatz eins,Ein Funktagebuch ist zu führen1.Ziffer einsim Fall von Notfunkverkehr, von Katastrophenfunkverkehr und bei der Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehrsübungen,2.Ziffer 2über Verlangen der Fernmeldebehörde zur Klärung frequenztechnischer Fragen.(2)Absatz 2,In das Funktageb... mehr lesen...


§ 151 TKG 2021 Mitbenützung

(1)Absatz eins,Der Inhaber einer Amateurfunkbewilligung oder der Stationsverantwortliche können Personen, die die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Mitbenützung der Amateurfunkstelle gestatten.(2)Absatz 2,Der Mitbenützer einer Amateurfunkstelle darf diese nur in jenem Umfang benü... mehr lesen...


§ 150 TKG 2021 Rufzeichenliste

(1)Absatz eins,Die Fernmeldebehörden können in geeigneter Weise Rufzeichenlisten bekannt machen, aus denen die in Abs. 2 genannten Daten ersichtlich sind.Die Fernmeldebehörden können in geeigneter Weise Rufzeichenlisten bekannt machen, aus denen die in Absatz 2, genannten Daten ersichtlich sind.(... mehr lesen...


§ 149 TKG 2021 Rufzeichen

(1)Absatz eins,Das zugewiesene Rufzeichen ist zu Beginn, vor Beendigung sowie wiederholt während des Funkverkehrs in der jeweils verwendeten Sendeart vollständig auszusenden.(2)Absatz 2,Beim Betrieb einer Klubfunkstelle ist das der Klubfunkstelle zugewiesene Rufzeichen zu verwenden. Mit Zustimmun... mehr lesen...


§ 148 TKG 2021 Not- und Katastrophenfunkverkehr

(1)Absatz eins,Notfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten zwischen einer Funkstelle, die selbst in Not ist oder an einem Notfall beteiligt oder Zeuge des Notfalles ist, und einer oder mehreren Hilfe leistenden Funkstellen. Der Funkamateur ist verpflichtet, über Aufforderung der für den H... mehr lesen...


§ 147 TKG 2021 Nachrichteninhalt

(1)Absatz eins,Der gesamte Amateurfunkverkehr ist in offener Sprache abzuwickeln und auf folgenden Inhalt zu beschränken:1.Ziffer einsÜbertragungsversuche,2.Ziffer 2technische oder betriebliche Mitteilungen sowie3.Ziffer 3Bemerkungen persönlicher Natur oder bildliche Darstellungen, für die wegen ... mehr lesen...


§ 146 TKG 2021 Verwendung von Amateurfunkstellen

Berechtigungsumfang(1)Absatz eins,Die Amateurfunkbewilligung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb1.Ziffer einseiner oder mehrerer fester Amateurfunkstellen an einem oder mehreren in der Amateurfunkbewilligung angegebenen Standorten,2.Ziffer 2von beweglichen Amateurfunkstellen im gesamten Bun... mehr lesen...


§ 145 TKG 2021 Überprüfung der Entgelte

(1)Absatz eins,Bezweifelt ein Endnutzer die Richtigkeit der ihm verrechneten Entgelte für einen Kommunikationsdienst, so hat der Anbieter auf schriftlichen Antrag alle der Ermittlung dieses Betrages zugrunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des Ergebnisses dieser Überprüfung die Richtig... mehr lesen...


§ 144 TKG 2021 Weiterleitung von E-Mails

Ein Endnutzer kann bei Beendigung eines Vertrages über einen Internetzugangsdienst, bei dem er eine E-Mail-Adresse mit der Firma oder einer Marke des Anbieters erhalten hat, vom Anbieter verlangen, dass er entsprechende E-Mails in den der Vertragsbeendigung folgenden zwölf Monaten unentgeltlich w... mehr lesen...


§ 143 TKG 2021 Zahlungsverzug

Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen im Falle des Zahlungsverzugs eines Endnutzers eine Diensteunterbrechung oder -abschaltung nur dann vornehmen, wenn sie den Endnutzer zuvor unter Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwe... mehr lesen...


§ 142 TKG 2021 Dienstesperren

(1)Absatz eins,Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten und nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten haben, unbeschadet des Rechts, Sicherheitssperren zu setzen, ihren Endnutzern auf Antrag einmal jährlich die entgeltfreie Sperre von Diensten von Drittanbietern oder Internetzuga... mehr lesen...


§ 141 TKG 2021 Fangschaltung, belästigende Anrufe

(1)Absatz eins,Fangschaltung ist die vom Willen des Anrufenden unabhängige Feststellung der Identität eines anrufenden Anschlusses.(2)Absatz 2,Sofern ein Endnutzer dies zur Verfolgung belästigender Anrufe wünscht, hat der Anbieter eine Fangschaltung für zukünftige Anrufe einzurichten oder beim Be... mehr lesen...


§ 140 TKG 2021 Automatische Anrufweiterschaltung

Die Betreiber von Kommunikationsnetzen und -diensten haben bei den von ihnen angebotenen Diensten, bei denen eine Anrufweiterschaltung möglich ist, auf Verlangen des Endnutzers entgeltfrei die von Dritten veranlasste automatische Anrufweiterschaltung zur Endeinrichtung des Endnutzers aufzuheben. ... mehr lesen...


§ 139 TKG 2021 Anzeige der Nummer des Anrufers

(1)Absatz eins,Bei Sprachkommunikationsdiensten muss dem anrufenden Nutzer außer bei Notrufen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige für jeden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Dem Nutzer muss diese Möglichkeit anschlussbezogen zur Verfügung stehen.(2)Absatz 2,Be... mehr lesen...


§ 138 TKG 2021 Rechnung und Einzelentgeltnachweis

(1)Absatz eins,Die Entgelte für einen Internetzugangsdienst oder nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst sind in Form eines Einzelentgeltnachweises darzustellen, in welchem sämtliche Verbindungen, für die ein Entgelt verrechnet wurde, in chronologischer Reihenfolge aufgelistet sin... mehr lesen...


§ 137 TKG 2021 Eintragung in das Nutzerverzeichnis

(1)Absatz eins,Nutzer haben unter den in Abs. 2 bis 4 genannten Voraussetzungen das Recht, sich in allgemein zugängliche Nutzerverzeichnisse eintragen zu lassen, ihren Eintrag zu prüfen, zu korrigieren und wieder löschen zu lassen.Nutzer haben unter den in Absatz 2 bis 4 genannten Voraussetzungen... mehr lesen...


§ 136 TKG 2021 Bündelprodukte

(1)Absatz eins,Wenn bei Verbrauchern ein Bündelprodukt zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen inkludiert, gelten § 129 Abs. 4, § 132 Abs. 1, § 135 Abs. 1 bis 15 und § ... mehr lesen...


§ 135 TKG 2021 Vertragslaufzeit und –kündigung

(1)Absatz eins,Verträge zwischen Verbrauchern und Anbietern, die weder nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste noch M2M-Übetragungsdienste erbringen, dürfen eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Jedem Verbraucher ist die Möglichkeit einzuräumen, je angebot... mehr lesen...


§ 134 TKG 2021 Tarif- und Angebotsvergleich

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat – wenn ein solches auf dem Markt nicht kostenlos angeboten wird – auf Grundlage der nach § 46 Abs. 3 und § 133 Abs. 1 angezeigten sowie veröffentlichten Daten ein kostenloses Vergleichsinstrument anzubieten, das Endnutzer in die Lage versetzt, verschiede... mehr lesen...


§ 133 TKG 2021 Widerspruchsverfahren und Verfahrensvorschriften

(1)Absatz eins,Anbieter haben der Regulierungsbehörde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltbestimmungen sowie jede Änderung derselben in einer von der Regulierungsbehörde durch Verordnung vorgegebenen elektronischen Form vor Aufnahme des Dienstes anzuzeigen. Die Regulierungsbehörde... mehr lesen...


§ 132 TKG 2021 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

(1)Absatz eins,Anbieter haben Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden, sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen festzulegen und in geeigneter Form kundzumachen. Ihre Inhalte haben klar, umfassend und maschinenlesbar sowie in ... mehr lesen...


§ 131 TKG 2021 Entgelte und Regulierung von Diensten Dritter

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung die näheren Bestimmungen festzulegen über:1.Ziffer einsEntgelte für spezielle Nummernbereiche, die für das Erbringen von gebundenen Kommunikationsdiensten und nummerngebundenen Diensten von Drittanbietern verrechnet werden dürfen,2.Ziffer ... mehr lesen...


§ 130 TKG 2021 Kostenbeschränkung

(1)Absatz eins,Werden Internetzugangsdienste oder interpersonelle Kommunikationsdienste nach Zeit oder Volumen abgerechnet, haben die Anbieter den Verbrauchern Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Nutzung dieser einzelnen Dienste überwachen und kontrollieren können. Die Einr... mehr lesen...


§ 129 TKG 2021 Informationspflichten für Verträge

(1)Absatz eins,Bevor ein Verbraucher durch einen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, hat der Anbieter – außer dieser erbringt M2M-Übertragungsdienste – die in § 5a KSchG und § 4 FAGG sowie die in Anhang VIII der Richtlinie (EU) 2018/1972 angeführten Informationen insowei... mehr lesen...


§ 128 TKG 2021 Nichtdiskriminierung

(1)Absatz eins,Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsdienste einschließlich den Universaldienst unter den Bedingungen der veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte in Anspruch zu nehmen. Anbieter dürfen auf Endnutzer keine unterschiedlichen Anforderungen oder allgemeine Bed... mehr lesen...


§ 127 TKG 2021 Schutz der Nutzer

Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieses Abschnittes(1)Absatz eins,Mit Ausnahme des § 128 finden die Bestimmungen dieses Abschnittes keine Anwendung auf Kleinstunternehmen, die nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste erbringen, außer sie erbringen auch andere Kommunikationsdienste.... mehr lesen...


§ 126 TKG 2021 Nutzerverzeichnis und Auskunftsdienst

(1)Absatz eins,Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten haben1.Ziffer einsein auf aktuellem Stand zu haltendes Verzeichnis ihrer Nutzer zu führen, welches in gedruckter Form (Buch), als telefonischer Auskunftsdienst, als elektronischer Datenträger oder in einer ander... mehr lesen...


§ 125 TKG 2021 Öffentliches Warnsystem

(1)Absatz eins,Anbieter haben über Auftrag von nach Bundes- oder Landesrecht für Warnungen zuständigen Behörden Endnutzern über textbasierte Nachrichten öffentliche Warnungen im Falle von drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen oder damit im Zusammenhang stehende Auf... mehr lesen...


§ 124 TKG 2021 Auskünfte an Betreiber von Notdiensten

(1)Absatz eins,Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten, einschließlich Anbieter öffentlicher zahlungspflichtiger Telefone und Betreiber, haben Betreibern von Notdiensten Angaben zum Anruferstandort im Sinne des § 160 Abs. 3 Z 9, auch von eine... mehr lesen...


§ 123 TKG 2021 Ausfallsicherheit

(1)Absatz eins,Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten, Anbieter öffentlicher zahlungspflichtiger Telefone und Betreiber haben für Zwecke der Verbindung zu Notrufnummern sämtliche Einrichtungen, die im Falle des Ausfalls eines Netzes die Verb... mehr lesen...


§ 122 TKG 2021 Notrufe

(1)Absatz eins,Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten, Anbieter öffentlicher zahlungspflichtiger Telefone und Betreiber haben die Herstellung der nicht an Zahlungsmittel gebundenen kostenlosen Verbindung zur mittels einer Notrufnummer adress... mehr lesen...


§ 121 TKG 2021 Maßnahmen gegen Nummernmissbrauch

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat als Meldestelle zu fungieren. Endnutzer und Anbieter können dieser Sachverhalte im Zusammenhang mit Nummernmissbrauch bekanntgeben. Die Regulierungsbehörde hat die einlangenden Meldungen je nach deren inhaltlicher Bewertung an die zuständigen Strafverfol... mehr lesen...


§ 120 TKG 2021 Entgeltansprüche bei der Nummernübertragung

Anbieter haben die Höhe der aus Anlass einer Nummernübertragung entstehenden Entgeltansprüche kostenorientiert zu vereinbaren. Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden. Bei vorausbezahlten Diensten hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer auf Anf... mehr lesen...


§ 119 TKG 2021 Nummernübertragbarkeit

(1)Absatz eins,Anbieter öffentlicher Sprachkommunikationsdienste haben sicherzustellen, dass den Endnutzern mit Nummern aus dem nationalen Nummerierungsplan die Möglichkeit des Wechsels des Anbieters unter Beibehaltung der Nummern ohne Änderung der für den betreffenden Nummernbereich spezifischen... mehr lesen...


§ 118 TKG 2021 Wechsel des Anbieters von Internetzugangsdiensten

(1)Absatz eins,Bei einem Wechsel zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten auf derselben Infrastruktur haben die Anbieter dem Endnutzer vor und während des Wechsels ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen und die Kontinuität des Internetzugangsdienstes zu gewährleisten, sofern di... mehr lesen...


§ 117 TKG 2021 Erlöschen der Zuteilung

(1)Absatz eins,Die Zuteilung erlischt durch1.Ziffer einsAblauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;2.Ziffer 2Verzicht des Zuteilungsinhabers;3.Ziffer 3Widerruf;4.Ziffer 4Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Zuteilungsinhabers, nicht jedoch in Fällen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrecht... mehr lesen...


§ 116 TKG 2021 Nutzungsentgelte

(1)Absatz eins,Für jeden Kommunikationsparameter ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Höhe des Nutzungsentgeltes kann von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus durch Verordnung festgelegt werden. Dabei ist insbesondere auf den zur Erreichung der genannten Ziele ver... mehr lesen...


§ 115 TKG 2021 Nutzung

(1)Absatz eins,Aus der Zuteilung von Kommunikationsparametern kann kein Recht auf bestimmte Kommunikationsparameter erwachsen. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung von Kommunikationsparametern eingeräumt.(2)Absatz 2,Kommunikationsparameter, für die kein ordnungsgemäßes Nutzungsrecht beste... mehr lesen...


§ 114 TKG 2021 Zuständigkeit zur Zuteilung von Kommunikationsparametern, Verfahren

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde ist zuständig für die effiziente Verwaltung des Plans, insbesondere für die Erfassung der Nutzung und für die Zuteilung von Kommunikationsparametern an Endnutzer sowie Anbieter und Betreiber. Anbietern und Betreibern kann das Recht gewährt werden, untergeord... mehr lesen...


§ 113 TKG 2021 Planänderungen

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat1.Ziffer einszur Sicherheit des öffentlichen Kommunikationsverkehrs,2.Ziffer 2im Interesse der Öffentlichkeit und Gesamtheit der Nutzer,3.Ziffer 3zur Anpassung an Markterfordernisse,4.Ziffer 4aus technischen oder betrieblichen Belangen,5.Ziffer 5zur Anpas... mehr lesen...


§ 112 TKG 2021 Plan für Kommunikationsparameter

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung einen Plan im Sinne des § 111 für Kommunikationsparameter, wie auch Notrufnummern einschließlich auf europäischer Ebene festgelegte Nummern wie die Notrufnummer 112 und die Hotline für vermisste Kinder unter der Rufnummer 116000 zu erlasse... mehr lesen...


§ 111 TKG 2021 Adressierung und Notrufe

Ziele Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Endnutzern, Anbietern und Betreibern in offener, objektiver, transparenter, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen. mehr lesen...


§ 110 TKG 2021 Universaldienstfonds

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat bei Bedarf einen Universaldienstfonds einzurichten und zu verwalten. Der Fonds dient der Finanzierung des im Rahmen von Ausschreibungsverfahren festgestellten Zuschussbedarfs oder eines nach § 109 Abs. 2 festgestellten Kostenersatzes. Über die Tätigkeite... mehr lesen...


§ 109 TKG 2021 Kosten für den Universaldienst

(1)Absatz eins,Die nachweislich aufgelaufenen Kosten des Universaldienstes in den Fällen des § 107 Abs. 3 und Abs. 6, die trotz wirtschaftlicher und kosteneffizienter Betriebsführung nicht hereingebracht werden können, sind auf Antrag nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 abzugelten. In allen anderen Fäl... mehr lesen...


§ 108 TKG 2021 Erschwinglichkeit

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat die Entwicklung und Höhe der Endnutzerpreise für die in § 106 Abs. 1genannten Dienste sowie das Angebot an entbündelten Diensten im Sinne des Abs. 3 zu überwachen. Dabei hat sie insbesondere zu berücksichtigen:Die Regulierungsbehörde hat die Entwicklung ... mehr lesen...


§ 107 TKG 2021 Verfügbarkeit des Universaldienstes

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat mit Unterstützung der Regulierungsbehörde jedenfalls alle fünf Jahre zu prüfen, ob die Universaldienstleistungen vom Markt im Wettbewerb erbracht werden. Ist dies der Fall, sind allfällig bisher zur Erbringung der ... mehr lesen...


§ 106 TKG 2021 Universaldienst

Umfang und Inhalt des Universaldienstes(1)Absatz eins,Der Universaldienst ist ein Mindestangebot an öffentlichen Kommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen, das die uneingeschränkte soziale und wirtschaftliche Teilhabe in der Gesellschaft gewährleistet. Der Universaldienst umfasst den Zuga... mehr lesen...


§ 105 TKG 2021 Zusammenschaltung

(1)Absatz eins,Jeder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes ist verpflichtet, anderen Betreibern solcher Netze auf Nachfrage ein Angebot auf Zusammenschaltung zu legen. Alle Beteiligten haben hierbei das Ziel anzustreben, im Wege einer Vereinbarung die Kommunikation der Nutzer verschie... mehr lesen...


§ 104 TKG 2021 Weitergehende Verpflichtungen

Die Regulierungsbehörde kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht andere als die in den §§ 91 bis 96, 98 und 99 festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Zugang auferlegen. Diesfalls hat die Regulierungsbehörde bei der Europäischen Kommission einen en... mehr lesen...


§ 103 TKG 2021 Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Dienste für Endnutzer

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf einem Endkundenmarkt spezifische Verpflichtungen nach Abs. 2 oder 3 aufzuerlegen, wenn die Regulierungsbehörde in Verfahren gemäß §§ 87 und 89 festgestellt hat, dass auf einem relevanten Endkundenmarkt kein W... mehr lesen...


§ 102 TKG 2021 Migration von herkömmlichen Infrastrukturen

(1)Absatz eins,Unternehmen, die gemäß § 87 auf einem oder mehreren relevanten Märkten als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, haben die Regulierungsbehörde im Voraus und rechtzeitig von ihrer Absicht zu informieren, Teile des Kommunikationsnetzes, hinsichtlich derer spezi... mehr lesen...


§ 101 TKG 2021 Ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Unternehmen

(1)Absatz eins,Wird ein Unternehmen, das auf keinem Endkundenmarkt für Kommunikationsdienste tätig ist, gemäß §§ 87 und 89 auf einem oder mehreren Vorleistungsmärkten als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft, hat die Regulierungsbehörde zu prüfen, ob das Unternehmen folgende Merkm... mehr lesen...


§ 100 TKG 2021 Freiwillige funktionelle Trennung

(1)Absatz eins,Unternehmen, die auf einem relevanten Markt oder mehreren relevanten Märkten als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt wurden, haben die Regulierungsbehörde mindestens drei Monate im Voraus zu verständigen, wenn sie beabsichtigen, Vermögenswerte ihres Ortsanschluss... mehr lesen...


§ 99 TKG 2021 Funktionelle Trennung

(1)Absatz eins,Gelangt die Regulierungsbehörde in einem Verfahren nach §§ 87 und 89 zur Feststellung, dass die nach §§ 91 bis 96 auferlegten regulatorischen Verpflichtungen nicht zu wirksamem Wettbewerb geführt haben und wichtige und andauernde Wettbewerbsprobleme oder Marktversagen auf den Märkt... mehr lesen...


§ 98 TKG 2021 Kooperationen, Ko-Investitionen und Zugang

(1)Absatz eins,Unternehmen, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden oder mit großer Wahrscheinlichkeit als solches eingestuft werden, können gegenüber der Regulierungsbehörde Verpflichtungen bezüglich der für ihre Netze geltenden Bedingungen für Kooperationen, Ko-Inves... mehr lesen...


§ 97 TKG 2021 Zustellungsentgelte

(1)Absatz eins,Jeder Anbieter von Mobil- oder Festnetzzustellungsdiensten hat für die jeweilige Leistung der Mobil- oder Festnetzzustellung für Sprachkommunikation höchstens das von der Europäischen Kommission nach Art. 75 der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgelegte unionsweite einheitliche maximal... mehr lesen...


§ 96 TKG 2021 Verpflichtung zur Entgeltkontrolle und Kostenrechnung für den Zugang

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht hinsichtlich festzulegender Arten des Zugangs Verpflichtungen betreffend Kostendeckung und Entgeltkontrolle einschließlich kostenorientierter Entgelte auferlegen. Voraussetzung hiefür ist, dass die Regulierungsb... mehr lesen...


§ 95 TKG 2021 Verpflichtung zum Zugang zu bestimmten Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen und deren Nutzung

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht dazu verpflichten, Zugang zu bestimmten Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen und deren Nutzung zu gewähren.(2)Absatz 2,Die Verpflichtung nach Abs. 1 kann insbesondere folgende Verpflichtungen umfassen:D... mehr lesen...


§ 94 TKG 2021 Verpflichtung zum Zugang zu baulichen Anlagen

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht für bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf den Zugang dazu verpflichten, Zugang zu baulichen Anlagen und deren Nutzung zu gewähren. Diese Verpflichtung kann unabhängig davon auferlegt werden, ob die unter die Verpfl... mehr lesen...


§ 93 TKG 2021 Verpflichtung zur getrennten Buchführung

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht für bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf den Zugang Verpflichtungen zur getrennten Buchführung auferlegen.(2)Absatz 2,Zu diesem Zweck kann insbesondere ein vertikal integriertes Unternehmen aufgefordert werden, se... mehr lesen...


§ 92 TKG 2021 Gleichbehandlungsverpflichtung

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Gleichbehandlungsverpflichtungen in Bezug auf den Zugang auferlegen.(2)Absatz 2,Die Gleichbehandlungsverpflichtungen haben insbesondere sicherzustellen, dass ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anderen... mehr lesen...


§ 91 TKG 2021 Transparenzverpflichtung

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen zur Transparenz in Bezug auf den Zugang auferlegen.(2)Absatz 2,Zu diesem Zweck kann die Regulierungsbehörde – unbeschadet der Bestimmungen des § 181 – Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ve... mehr lesen...


§ 90 TKG 2021 Verfahrensgrundsätze

(1)Absatz eins,Der Bundeswettbewerbsbehörde sowie dem Bundeskartellanwalt ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 87 Gelegenheit zu geben, zum Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß § 206 eine Stellungnahme abzugeben.Der Bundeswettbewerbsbehörde sowie dem Bundeskartellanwalt ist im Rahmen des Verf... mehr lesen...


§ 89 TKG 2021 Auferlegung, Änderung, Aufhebung und Aufsicht betreffend spezifischer Verpflichtungen

(1)Absatz eins,Stellt die Regulierungsbehörde im Verfahren gemäß § 87 Abs. 1 fest, dass auf dem relevanten Markt ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen und somit kein effektiver Wettbewerb besteht, hat sie diesem oder diesen Unternehmen unter Berücksichtigung des Grun... mehr lesen...


§ 88 TKG 2021 Länderübergreifende Märkte und Nachfrage

(1)Absatz eins,Wurden nach Art. 65 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972 länderübergreifende Märkte festgelegt, hat die Regulierungsbehörde an dem Verfahren nach Art. 65 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 teilzunehmen. Sie hat dabei auf eine einvernehmliche Feststellung hinzuwirken, ob spezifisc... mehr lesen...


§ 87 TKG 2021 Verfahren zur Marktdefinition und Marktanalyse

(1)Absatz eins,Dieses Verfahren dient der Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie der Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und gegebene... mehr lesen...


§ 86 TKG 2021 Wettbewerbsregulierung

Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht(1)Absatz eins,Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es entweder allein oder gemeinsam mit anderen eine der Beherrschung gleichkommende Stellung einnimmt, nämlich eine wirtschaftlich starke Stellung, die es ihm gestattet,... mehr lesen...


§ 85 TKG 2021 Kooperationen über aktive Netzkomponenten

(1)Absatz eins,Als Kooperationen über aktive Netzkomponenten gelten Vereinbarungen zwischen Bereitstellern öffentlicher Kommunikationsnetze, über die mobile Kommunikationsdienste öffentlich angeboten werden, über die gemeinsame Nutzung aktiver Netzkomponenten oder über den Zugang zu den Funktiona... mehr lesen...


§ 84 TKG 2021 Geografische Erhebungen zur Breitbandversorgung

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Informationen zur Breitbandversorgung einzuholen und diese in geeigneter Form der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zum Zwecke der Veröffentlichung und der Erstellung von Förderkarten zur ... mehr lesen...


§ 83 TKG 2021 Zentrale Stelle für Genehmigungen

Die Regulierungsbehörde hat als zentrale Stelle für Genehmigungen auf ihrer Homepage allgemeine Informationen über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten, die für den Aufbau von Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikati... mehr lesen...


§ 82 TKG 2021 Verordnungen zur Zentralen Stelle für Infrastrukturdaten

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr nach § 80 Abs. 3 bis 5 zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten gemäß den §§ 71 und 72 sowie die ... mehr lesen...


§ 81 TKG 2021 Einsichtnahmen in die Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

(1)Absatz eins,Netzbereitsteller, die gemäß § 80 Abs. 3 bis 5 verpflichtet sind, der Regulierungsbehörde Informationen zugänglich zu machen, sind berechtigt, eine aktuelle Liste mit der Identität der Netzbereitsteller, die gemäß § 80 Abs. 4 Bauarbeiten in einem bestimmten Gebiet gemeldet haben, s... mehr lesen...


§ 80 TKG 2021 Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine zentrale Stelle für Infrastrukturdaten einzurichten, zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.(2)Absatz 2,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird ermächtigt, der Regulierungsbeh... mehr lesen...


§ 79 TKG 2021 Enteignung

(1)Absatz eins,Liegt die Errichtung einer Kommunikationslinie im öffentlichen Interesse und führt die Inanspruchnahme der Rechte nach §§ 51 bis 67 nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zum Ziel, ist eine Enteignung zulässig.Liegt die Errichtung einer Kommunikationslinie im öffentlichen I... mehr lesen...


§ 78 TKG 2021 Verfahren

(1)Absatz eins,Wird ein Antrag nach §§ 52 bis 75 an die Regulierungsbehörde gerichtet, ist ein Streitschlichtungsverfahren durchzuführen, sofern nicht alle Verfahrensparteien auf die Durchführung dieses Verfahrens ausdrücklich verzichten. Wird binnen vier Wochen eine einvernehmliche Lösung herbei... mehr lesen...


§ 77 TKG 2021 Vorlage von Verträgen, Bemühungspflicht und Vertragsmuster

(1)Absatz eins,Vereinbarungen über Rechte und Verpflichtungen nach diesem Abschnitt sind der Regulierungsbehörde auf deren begründetes Verlangen vorzulegen.(2)Absatz 2,Alle Beteiligten haben das Ziel anzustreben, die Inanspruchnahme und Ausübung von Rechten nach diesem Abschnitt zu ermöglichen un... mehr lesen...


§ 76 TKG 2021 Übergang von Rechten und Verpflichtungen

(1)Absatz eins,Rechte nach §§ 51 bis 70 gehen samt den mit ihnen verbundenen Verpflichtungen kraft Gesetzes auf den jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der auf ihrer Basis errichteten Kommunikationslinien, Anlagen, Leitungen, sonstigen Einrichtungen oder Kommunikationslinien und den j... mehr lesen...


§ 75 TKG 2021 Verfügungsrecht der Belasteten

(1)Absatz eins,Durch die Rechte nach §§ 51 bis 70 werden die Belasteten in der freien Verfügung über ihre Liegenschaft, Objekte oder der in Anspruch genommenen Anlagen, Leitungen, sonstigen Einrichtungen oder physischen Infrastrukturen (zB Veränderung, Verbauung, Einbauten oder andere Maßnahmen) ... mehr lesen...


§ 74 TKG 2021 Ausübung von Rechten

(1)Absatz eins,Bei der Ausübung der Rechte nach §§ 51 bis 70 ist in möglichst wenig belästigender Weise und mit möglichster Schonung der benützten Liegenschaften, Objekte oder der in Anspruch genommenen Anlagen, Leitungen, sonstigen Einrichtungen oder physischen Infrastrukturen und der Rechte Dri... mehr lesen...


§ 73 TKG 2021 Vor-Ort-Untersuchungen bei Bauvorhaben

(1)Absatz eins,Netzbereitsteller haben auf schriftliche Nachfrage eines Bereitstellers eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, der den beabsichtigten Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die elektronische Kommunikation glaubhaft macht, die gemeinsame Vor-Ort-Untersuchung von Komponenten i... mehr lesen...


§ 72 TKG 2021 Zugang zu Mindestinformationen über Bauvorhaben

(1)Absatz eins,Netzbereitsteller, die der Regulierungsbehörde nach § 80 Daten zugänglich gemacht haben, sind berechtigt, Mindestinformationen gemäß § 80 Abs. 4 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen zu erhalten, um die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 pr... mehr lesen...


§ 71 TKG 2021 Zugang zu Mindestinformationen über Infrastrukturen

(1)Absatz eins,Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Mindestinformationen gemäß § 80 Abs. 3 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen, einschließlich physischer Infrastrukturen, zu erhalten, um die Möglichkeit einer Mitbenutzung gemäß §§ 60 bis 64 prü... mehr lesen...


§ 70 TKG 2021 Bauvorhaben von geringer Bedeutung

Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung für Bauvorhaben, die in Bezug auf Wert, Umfang oder Dauer von geringer Bedeutung sind, Ausnahmen von den in den § 68 festgelegten Pflichten vorsehen. Vor Erlassung einer Verordnung nach diesem Absatz ist interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungn... mehr lesen...


§ 69 TKG 2021 Nachfrage und Antrag

(1)Absatz eins,Nachfragen nach § 68 Abs. 1 sind schriftlich zu stellen. Der Nachfrager hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 68 Abs. 1 glaubhaft zu machen und sein beabsichtigtes Ausbauvorhaben, einschließlich des Gebiets, in dem eine Koordinierung von Bauarbeiten beabsichtigt ist, samt de... mehr lesen...


§ 68 TKG 2021 Angebot über die Koordinierung von Bauarbeiten

(1)Absatz eins,Netzbereitsteller, die Bauarbeiten direkt oder indirekt planen oder ausführen, müssen anderen Netzbereitstellern auf Nachfrage ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung über die Koordinierung dieser Bauarbeiten abgeben, sofern eine der beteiligten Parteien als Bereitsteller eine... mehr lesen...


§ 67 TKG 2021 Einräumung von Mitbenutzungsrechten und Antrag

(1)Absatz eins,Jeder gemäß §§ 60 bis 64 und 66 Abs. 2 Verpflichtete muss Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes auf schriftliche Nachfrage ein Angebot zur Mitbenutzung oder zur Duldung der Mitbenutzung gemäß § 66 Abs. 2 abgeben.Jeder gemäß Paragraphen 60 bis 64 und 66 Absatz 2, Ve... mehr lesen...


§ 66 TKG 2021 Gemeinsame Bestimmungen für Mitbenutzungsrechte

(1)Absatz eins,Bei Ausübung der Rechte gemäß §§ 60 bis 64 sind die Nutzung bestehender Einrichtungen sowie künftige technische Entwicklungen, welche die vorläufige Freihaltung von Kapazitäten erfordern, im nachgewiesenen Umfang angemessen zu berücksichtigen.Bei Ausübung der Rechte gemäß Paragraph... mehr lesen...


§ 65 TKG 2021 Abgeltung für Mitbenutzungsrechte

Dem durch ein Mitbenutzungsrecht gemäß §§ 60 bis 64 Belasteten ist eine angemessene Abgeltung zu leisten. Dabei sind jedenfalls die Kosten für die Errichtung der mitbenutzten Anlage, einschließlich der Kosten der Akquisition, die laufenden Betriebskosten und die mit der Mitbenützung verbundenen s... mehr lesen...


§ 64 TKG 2021 Mitbenutzungsrechte an Antennentragemasten und Starkstromleitungsmasten

Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte eines Antennentragemastes oder eines Starkstromleitungsmastes müssen dessen Mitbenutzung durch Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, durch Feuerwehren, Rettungsdienste sowie Sicherheitsbehörden gestatten, sofern ihnen dies wirtschaftlich ... mehr lesen...


§ 63 TKG 2021 Mitbenutzungsrechte an Verkabelungen samt Zubehör in Gebäuden

(1)Absatz eins,Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte von Verkabelungen samt Zubehör in Gebäuden haben Bereitstellern von Kommunikationsnetzen die Mitbenutzung für Kommunikationslinien innerhalb des Gebäudes oder bis zum ersten außerhalb des Gebäudes liegenden Konzentrations- oder Verteilerpun... mehr lesen...


§ 62 TKG 2021 Mitbenutzungsrechte an gebäudeinternen physischen Infrastrukturen

Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte von hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen haben deren Mitbenutzung für Kommunikationslinien bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilungspunkt durch Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes insoweit gestatte... mehr lesen...


§ 61 TKG 2021 Mitbenutzungsrechte an physischen Infrastrukturen von Netzbereitstellern

Netzbereitsteller haben als Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte physischer Infrastrukturen Bereitstellern öffentlicher Kommunikationsnetze auf schriftliche Nachfrage die Mitbenutzung dieser physischen Infrastrukturen für Zwecke des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronisch... mehr lesen...


§ 60 TKG 2021 Mitbenutzungsrechte an für Kommunikationslinien nutzbaren Infrastrukturen oder Anlagen

(1)Absatz eins,Wer ein Wege-, Leitungs- oder Nutzungsrecht nach diesem Bundesgesetz oder nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen auf Grund eines Bescheides oder einer Vereinbarung ausübt, muss die Mitbenützung der auf Grund dieser Rechte errichteten, für Kommunikationslinien nutzbaren Infrastruk... mehr lesen...


§ 59 TKG 2021 Standortrecht

(1)Absatz eins,Standorte im Sinne dieser Bestimmung sind Antennentragemasten samt allen vor Ort erforderlichen Einrichtungen, die unabhängig von der eingesetzten Technologie für den technischen Betrieb erforderlich sind. Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, soweit dieses der Erb... mehr lesen...


§ 58 TKG 2021 Inanspruchnahme des Nutzungsrechts und Entscheidung

(1)Absatz eins,Werden Nutzungsrechte nach § 57 in Anspruch genommen, hat der Berechtigte dem Grundeigentümer das beabsichtigte Vorhaben schriftlich und nachweislich bekannt zu geben. Macht der Nutzungsberechtigte dem Grundeigentümer ein Angebot auf Abgeltung nach dem einheitlichen Richtsatz gemäß... mehr lesen...


§ 57 TKG 2021 Nutzungsrecht an durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen

(1)Absatz eins,Wird auf einer Liegenschaft eine durch Recht gesicherte Leitung oder Anlage vom Inhaber auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien genutzt, ist dies, soweit dies nicht unter § 51 Abs. 1 Z 4 fällt, vom Eigentümer zu dulden, wen... mehr lesen...


§ 56 TKG 2021 Allgemeine Bestimmungen zu Leitungsrechten

(1)Absatz eins,Den mit der Errichtung, der Erhaltung, dem Betrieb, der Erweiterung oder der Erneuerung der in § 51 Abs. 1 angeführten Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen Beauftragten ist das Betreten von Liegenschaften und gegebenenfalls Objekten nur insoweit gestattet, als es andere ... mehr lesen...


§ 55 TKG 2021 Richtsätze für die Wertminderung und Abgeltungssätze

Die Regulierungsbehörde hat für die der Wertminderung von Liegenschaften oder Objekten entsprechenden Abgeltungen nach § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 3 und § 59 Abs. 3 durch Verordnung Richtsätze festzulegen. Diese Richtsätze sind, soweit zweckmäßig, getrennt nach Infrastrukturtypen sowie nach Art und La... mehr lesen...


§ 54 TKG 2021 Leitungsrechte an öffentlichem Gut

(1)Absatz eins,Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte nach § 51 Abs. 1 an öffentlichem Gut, wie Straßen, Fußwegen oder öffentlichen Plätzen und dem darüber liegenden Luftraum, unentgeltlich und ohne gesonderte Bewilligung nach diesem Gesetz in Anspruch zu nehmen.... mehr lesen...


§ 53 TKG 2021 Leitungsrechte an öffentlichem Eigentum

(1)Absatz eins,Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, das Leitungsrecht nach § 51 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 und Z 6 an in öffentlichem Eigentum stehenden Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, wenn öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen undBereitsteller eines öffentl... mehr lesen...


§ 52 TKG 2021 Leitungsrechte an privatem Grundeigentum

(1)Absatz eins,Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte nach § 51 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 und Z 6 an in privatem Eigentum stehenden Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, wennBereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrech... mehr lesen...


§ 51 TKG 2021 Netzausbau und Infrastrukturnutzung

Umfang und Inhalt von Leitungsrechten(1)Absatz eins,Leitungsrechte umfassen unbeschadet der nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu erfüllenden Verpflichtungen das Recht1.Ziffer einszur Errichtung und Erhaltung von Kommunikationslinien mit Ausnahme der Errichtung von Antennentragemasten,2.Zif... mehr lesen...


§ 50 TKG 2021 Interoperabilität

(1)Absatz eins,Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten und nummerngebundenen Textnachrichten haben Interoperabilität zwischen den Endnutzern aller öffentlichen Sprachkommunikationsdiensten und nummerngebundenen Textnachrichten herzustellen.(2)Absatz 2,Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten u... mehr lesen...


§ 49 TKG 2021 Lage des Netzabschlusspunktes

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann mit Verordnung die Lage der Netzabschlusspunkte von öffentlichen Kommunikationsnetzen unter Bedachtnahme auf die Art des öffentlichen Kommunikationsnetzes und die technischen Möglichkeiten festlegen. Dabei trägt sie den GEREK Leitlinien zu gemeinsamen V... mehr lesen...


§ 48 TKG 2021 Leistungsüberprüfungsmechanismus

Die Regulierungsbehörde hat einen Leistungsüberprüfungsmechanismus für Endnutzer anzubieten. Dieser gilt als zertifizierter Überwachungsmechanismus im Sinne des Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2015/2120. Dieser Mechanismus hat dem Stand der Technik zu entsprechen und dem Umstand Rechnung zu tra... mehr lesen...


§ 47 TKG 2021 Offenes Internet

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann für Anbieter im Sinn von Art. 2 Z 1 der Verordnung (EU) 2015/2120 mit Verordnung Anforderungen an technische Merkmale, Mindestanforderungen an die Dienstequalität und sonstige geeignete und erforderliche Maßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU)... mehr lesen...


§ 46 TKG 2021 Dienstequalität

(1)Absatz eins,Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten haben umfassende, vergleichbare, angemessene, verlässliche, benutzerfreundliche und aktuelle Informationen für Endnutzer über die Qualität ihrer Dienste – insoweit sie zumindest... mehr lesen...


§ 45 TKG 2021 Hochrisikolieferanten

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann aus Gründen der nationalen Sicherheit Hersteller von Komponenten eines Netzes für elektronische Kommunikation oder Bereitsteller von Dienstleistungen für solche Netze, jeweils mit Ausnahme von Netzen für Rundfunk ... mehr lesen...


§ 44 TKG 2021 Offenes Internet und Netzsicherheit

Sicherheit und Integrität(1)Absatz eins,Betreiber und Anbieter haben durch technische und organisatorische Maßnahmen ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das zur angemessenen Beherrschung der Risiken für die Sicherheit von Netzen und Diensten geeignet ist. Dabei sollten diese Maßnahmen unter B... mehr lesen...


§ 43 TKG 2021 Untersagung

Der Betrieb einer Funkanlage kann durch die Fernmeldebehörde untersagt werden, wenn1.Ziffer einsdie in der Verordnung gemäß § 28 Abs. 10 vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird, oderdie in der Verordnung gemäß Paragraph 28, Absatz 10, vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird, oder2.Ziffe... mehr lesen...


§ 42 TKG 2021 Erlöschen der Bewilligung

(1)Absatz eins,Die Bewilligung erlischt1.Ziffer einsdurch Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;2.Ziffer 2durch Verzicht seitens des Bewilligungsinhabers;3.Ziffer 3durch Widerruf;4.Ziffer 4durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß § 25.durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph ... mehr lesen...


§ 41 TKG 2021 Nachträgliche Änderungen der Bewilligung

(1)Absatz eins,Soweit davon Bestimmungen der Bewilligung betroffen sind, bedarf1.Ziffer einsjede Standortänderung,2.Ziffer 2jede Verwendung außerhalb des in der Bewilligung angegebenen Einsatzgebietes im Fall von beweglichen Anlagen sowie3.Ziffer 3jede technische Änderung der Anlageder vorherigen... mehr lesen...


§ 40 TKG 2021 Sonderrufzeichen

(1)Absatz eins,Auf Antrag kann das Fernmeldebüro zur Verwendung bei besonderen Anlässen ein Sonderrufzeichen zuweisen.(2)Absatz 2,Die Zuweisung ist auf die Dauer des besonderen Anlasses zu befristen. Soweit der Antragsteller die Notwendigkeit dafür begründen kann, kann die Dauer der Zuweisung aus... mehr lesen...


§ 39 TKG 2021 Erteilung der Amateurfunkbewilligung

(1)Absatz eins,Die Bewilligung ist schriftlich zu erteilen. Hierüber ist eine Urkunde mit der Bezeichnung „Amateurfunkbewilligung“ auszustellen, außer es handelt sich um die Bewilligung einer Relaisfunkstelle, eines Bakensenders oder einer Remotefunkstelle.(2)Absatz 2,Die Bewilligung ist außer in... mehr lesen...


§ 38 TKG 2021 Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung der Amateurfunkbewilligung

(1)Absatz eins,Eine Amateurfunkbewilligung ist auf Antrag Personen zu erteilen, die1.Ziffer einsdas 14. Lebensjahr vollendet haben und2.Ziffer 2a)Litera adie Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben oderb)Litera bein gemäß § 159 anerkanntes Amateurfunkprüfungszeugnis vorlegen.ein gemäß Parag... mehr lesen...


§ 37 TKG 2021 Erteilung der Bewilligung

(1)Absatz eins,Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage sowie die Zuteilung von Frequenzen gemäß § 13 Abs. 17 haben zu erfolgen, ausgenommen wennDie Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage sowie die Zuteilung von Frequenzen gemäß Paragraph 13, Absatz 17,... mehr lesen...


§ 36 TKG 2021 Gebühren

(1)Absatz eins,Für Anzeigen gemäß § 33, Zuteilungen, Bewilligungen, Ausstellung von Zeugnissen und Vornahme von Prüfungen zur Erlangung dieser Zeugnisse nach diesem Bundesgesetz sind Gebühren zu entrichten.Für Anzeigen gemäß Paragraph 33,, Zuteilungen, Bewilligungen, Ausstellung von Zeugnissen un... mehr lesen...


§ 35 TKG 2021 Verfahren zur Erteilung von Amateurfunkbewilligungen

(1)Absatz eins,Der Antrag ist schriftlich einzubringen und hat Angaben zu enthalten über:1.Ziffer einsVor- und Zuname des Antragstellers oder Stationsverantwortlichen,2.Ziffer 2das Datum der Geburt des Antragstellers oder Stationsverantwortlichen,3.Ziffer 3den Hauptwohnsitz des Antragstellers ode... mehr lesen...


§ 34 TKG 2021 Bewilligungsverfahren

(1)Absatz eins,Anträge auf Errichtung und Betrieb einer Funkanlage (§ 28) sind schriftlich einzubringen. Der Antrag hat jedenfalls zu enthalten:Anträge auf Errichtung und Betrieb einer Funkanlage (Paragraph 28,) sind schriftlich einzubringen. Der Antrag hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsNa... mehr lesen...


§ 33 TKG 2021 Verfahren, Gebühren

Anzeigeverfahren(1)Absatz eins,Die Inbetriebnahme einer Funkanlage gemäß einer Verordnung nach§ 28 Abs. 10 letzter Satz ist der Fernmeldebehörde schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat die Angaben gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 bis 3 zu enthalten.Die Inbetriebnahme einer Funkanlage gemäß einer Verordnung ... mehr lesen...


§ 32 TKG 2021 Abschaltung

(1)Absatz eins,Unabhängig von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens kann der Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes einen Endnutzer dazu auffordern, störende oder nicht dem FMaG 2016 entsprechende Funkanlagen oder nicht dem ETG 1992 entsprechende Endeinrichtung... mehr lesen...


§ 31 TKG 2021 Verwendung

(1)Absatz eins,Funkanlagen und Endeinrichtungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden. Als missbräuchliche Verwendung gilt:1.Ziffer einsjede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt;2.Ziffe... mehr lesen...


§ 30 TKG 2021 Einfuhr, Vertrieb und Besitz von Funkanlagen

(1)Absatz eins,Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei. § 24 Abs. 3 FMaG 2016 bleibt unberührt.Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei. Paragraph 24, Absatz 3, FMaG 2016 bleibt unberührt.(2)Abs... mehr lesen...


§ 29 TKG 2021 Ausnahmebewilligung

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann auf Antrag die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen zum Zweck der technischen Erprobung bewilligen, wenn dagegen aus technischer Sicht keine Bedenken bestehen, insbesondere wenn Störungen anderer Kommunikati... mehr lesen...


§ 28 TKG 2021 Errichtung und Betrieb von Funkanlagen

(1)Absatz eins,Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist unbeschadet der Bestimmungen des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FmaG 2016), BGBl. I Nr. 57/2017, nur zulässigDie Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist unbeschadet der Bestimmungen des Funkanlagen-Marktüberwachungs... mehr lesen...


§ 27 TKG 2021 Funkanlagen und Endeinrichtungen

Technische Anforderungen(1)Absatz eins,Funkanlagen und Endeinrichtungen müssen in ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise den anerkannten Regeln der Technik und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen entsprechen.(2)Absatz 2,Bei der Errichtung und dem Betrieb von Fun... mehr lesen...


§ 26 TKG 2021 Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen oder zu deren Bereitstellung berechtigt sind, Verpflichtungen in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von passiven Infrastrukturen oder Verpflichtungen über den Abschluss lokaler Roamingzugang... mehr lesen...


§ 25 TKG 2021 Erlöschen der Zuteilung

(1)Absatz eins,Eine Zuteilung erlischt durch1.Ziffer einsVerzicht,2.Ziffer 2Widerruf,3.Ziffer 3Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde sowie4.Ziffer 4Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Zuteilungsinhabers, nicht aber im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.(2)A... mehr lesen...


§ 24 TKG 2021 Frequenznutzungsentgelt

(1)Absatz eins,Zur Sicherung einer effizienten Nutzung des Frequenzspektrums haben Inhaber einer gemäß § 16 durch wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren erfolgten Zuteilung zusätzlich zur Frequenznutzungsgebühr gemäß § 36 Abs. 5 Z 3 ein Frequenznutzungsentgelt zu leisten. Dies gilt auch für ein... mehr lesen...


§ 23 TKG 2021 Wettbewerb

(1)Absatz eins,Bei der Erteilung, Änderung oder Verlängerung von Frequenzzuteilungen für Kommunikationsnetze und -dienste hat die Regulierungsbehörde einen wirksamen Wettbewerb zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.(2)Absatz 2,Bei der Erteilung, Änderung oder Verlänge... mehr lesen...


§ 22 TKG 2021 Frequenznutzung

Aus der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt. mehr lesen...


§ 21 TKG 2021 Änderung der Frequenzzuteilung

(1)Absatz eins,Die Art und der Umfang der Frequenzzuteilung können durch die zuständige Behörde geändert werden, wenn1.Ziffer einsauf Grund der Weiterentwicklung der Technik erhebliche Effizienzsteigerungen möglich sind oder2.Ziffer 2dies aus internationalen Gegebenheiten, insbesondere aus der Fo... mehr lesen...


§ 20 TKG 2021 Überlassung von Frequenzen, Änderung der Eigentümerstruktur

(1)Absatz eins,Die Überlassung von Frequenzen, die von der Regulierungsbehörde zugeteilt wurden, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Regulierungsbehörde. Die Überlassung kann sowohl eine Überlassung lediglich der Nutzungsberechtigung als auch die Übertragung des Zuteilungsbescheides an ei... mehr lesen...


§ 19 TKG 2021 Verlängerung von Frequenzzuteilungen für harmonisierte Funkfrequenzen

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat über eine einmalige Verlängerung von Zuteilungen von maximal zehn Jahren für harmonisierte Funkfrequenzen rechtzeitig vor Ablauf der Zuteilungsdauer eine Entscheidung zu treffen, sofern zum Zeitpunkt der Zuteilung die Möglichkeit einer Verlängerung ausdr... mehr lesen...


§ 18 TKG 2021 Geltungsdauer der Rechte

(1)Absatz eins,Frequenzen dürfen nicht für einen längeren Zeitraum zugeteilt werden, als dies nach den Bestimmungen im Frequenznutzungsplan vorgesehen ist.(2)Absatz 2,Unbeschadet der Bestimmungen dieses Paragraphen, sind Frequenzen für einen 10 Jahre nicht überschreitenden Zeitraum zuzuteilen. Di... mehr lesen...


§ 17 TKG 2021 Peer-Review-Verfahren

(1)Absatz eins,Beabsichtigt die Regulierungsbehörde, ein Auswahlverfahren gemäß § 16 in Bezug auf Funkfrequenzen durchzuführen, für die harmonisierte Bedingungen durch technische Umsetzungsmaßnahmen gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG festgelegt wurden, um deren Nutzung für drahtlose Breitband... mehr lesen...


§ 16 TKG 2021 Verfahren Frequenzzuteilung von zahlenmäßig beschränkten Frequenzen durch die Regulierungsbehörde

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde hat die ihr überlassenen und zahlenmäßig beschränkten Frequenzen demjenigen Antragsteller zuzuteilen, der die allgemeinen Voraussetzungen des Abs. 2 Z 2 erfüllt und der die effizienteste Nutzung der Frequenzen gewährleistet. Dies wird im Falle eines wettbewe... mehr lesen...


§ 15 TKG 2021 Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde

(1)Absatz eins,Die Zuteilung hat von der Regulierungsbehörde auf Antrag zu erfolgen. Ist die Zuteilung von Frequenzen nicht gemäß § 11 Abs. 4 oder § 14 Abs. 1 zahlenmäßig beschränkt, hat die Zuteilung von Frequenzen gemäß § 13 Abs. 6 zu erfolgen. In allen anderen Fällen hat die Zuteilung in einem... mehr lesen...


§ 14 TKG 2021 Bedingungen und zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann für die Zuteilung von Frequenzen, hinsichtlich derer im Frequenznutzungsplan eine Festlegung gemäß § 11 Abs. 3 getroffen wurde, die Frequenzzuteilungen durch Verordnung zahlenmäßig beschränken. In dieser Verordnung kann sie auch Bedingungen zur Sicherst... mehr lesen...


§ 13 TKG 2021 Frequenzzuteilung

(1)Absatz eins,Die Frequenzzuteilung hat nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans beruhend auf objektiven, transparenten, nichtdiskriminierenden und angemessenen Kriterien auf der Grundlage transparenter und objektiver Verfahren sowie technologie- und diensteneutral durch Bescheid zu erfolgen.(2)Ab... mehr lesen...


§ 12 TKG 2021 Koordinierung von Funkfrequenzen zwischen Mitgliedstaaten

(1)Absatz eins,Für den Fall, dass eine grenzüberschreitende Koordinierung gescheitert ist, eine solche Koordinierung nicht erfolgt ist oder trotz erfolgter Koordinierung eine funktechnische Störung bei der Nutzung harmonisierter Funkfrequenzen auftritt oder zu erwarten ist, kann die Bundesministe... mehr lesen...


§ 11 TKG 2021 Frequenznutzungsplan

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat einen Frequenznutzungsplan zu erstellen, in welchem die Frequenzbereiche den einzelnen Funkdiensten und anderen Anwendungen elektromagnetischer Wellen zugewiesen werden. Dabei hat sie insbesondere auf die internati... mehr lesen...


§ 10 TKG 2021 Frequenzen

Verwaltung der Funkfrequenzen; Grundsätze(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat die Funkfrequenzen für Kommunikationsnetze und -dienste in Österreich im Einklang mit den Zielen dieses Bundesgesetzes zu verwalten. Dabei hat sie zu berücksichtigen, dass d... mehr lesen...


§ 9 TKG 2021 Getrennte Rechnungslegung und Finanzberichte

(1)Absatz eins,Betreiber und Anbieter, die1.Ziffer einsinnerhalb des Gebietes des Europäischen Wirtschaftsraums besondere oder ausschließliche Rechte für die Erbringung von Diensten in anderen Sektoren innehaben und2.Ziffer 2deren Jahresumsatz aus der Bereitstellung von Kommunikationsnetzen oder ... mehr lesen...


§ 8 TKG 2021 Zugang zu lokalen Funknetzen

(1)Absatz eins,Betreiber und Anbieter dürfen der Öffentlichkeit den Zugang zu ihren Netzen über lokale Funknetze, welche sich auch in den Gebäuden von Endnutzern befinden können, gewähren, sofern die Bedingungen für die generelle Bewilligung (§ 28 Abs. 10) eingehalten werden sowie die Zustimmung ... mehr lesen...


§ 7 TKG 2021 Errichtung und Betrieb von Kommunikationsnetzen

(1)Absatz eins,Die Errichtung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen und öffentlichen Kommunikationsnetzen ist bewilligungsfrei. Die Bestimmungen über die Nutzung von Frequenzen und Kommunikationsparametern, über die Einhaltung der technischen Anforderungen und der Schnittstellenbeschreib... mehr lesen...


§ 6 TKG 2021 Anzeigepflicht

(1)Absatz eins,Die beabsichtigte Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder das Anbieten eines öffentlichen Kommunikationsdienstes sowie dessen Änderungen und dessen Einstellung sind vor Betriebsaufnahme, Änderung oder Einstellung der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Davon ausgeno... mehr lesen...


§ 5 TKG 2021 Kommunikationsdienste, Kommunikationsnetze

Bereitstellung von Kommunikationsnetzen und Anbieten von Kommunikationsdiensten Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsnetze und -dienste unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bereitzustellen oder anzubieten. mehr lesen...


§ 4 TKG 2021 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet1.Ziffer eins„Kommunikationsnetz“ elektronische Übertragungssysteme, ungeachtet dessen, ob sie auf einer permanenten Infrastruktur oder zentralen Verwaltungskapazität basieren, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ress... mehr lesen...


§ 3 TKG 2021 Zuschüsse

Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes können auf Grundlage von Sonderrichtlinien zweckgebundene Zuwendungen gewährt werden:1.Ziffer einsZweckgebundene Zuwendungen an außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen (inkl. Gemeindeverbände) sind Förderungen im ... mehr lesen...


§ 2 TKG 2021 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Kommunikationseinrichtungen (wie insbesondere Funkanlagen und Endeinrichtungen), die ausschließlich für Zwecke der Landesverteidigung errichtet und betrieben werden. Die Frequenznutzung ist jedoch mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regi... mehr lesen...


§ 1 TKG 2021 Allgemeines

Zweck und Ziele(1)Absatz eins,Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbes im Bereich der elektronischen Kommunikation die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen zu gewährlei... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

17 Paragrafen zu Rotkreuzgesetz (RKG) aktualisiert


§ 12 RKG Vollziehung

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit es sich hierbei nicht um Angelegenheiten handelt, die in der Vollziehung Landessache sind,a)Litera ahinsichtlich des § 3 der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur,hinsichtlich des Paragraph 3, der Bundesminister für U... mehr lesen...


§ 11 RKG Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 2008 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz vom 27. Juni 1962 über den Schutz des Zeichens und den Namen des Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz), BGBl. Nr. 196/1962, außer Kraft.Mit dem Inkra... mehr lesen...


§ 10c RKG Zuwendungsvertrag

(1)Absatz eins,Vor erstmaliger Auszahlung der Zuwendung gemäß § 10b hat der Bund mit dem Österreichischen Roten Kreuz einen Vertrag abzuschließen, der alle Bedingungen und Auflagen enthält, die den der Zweckwidmung entsprechenden sowie sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz der ausb... mehr lesen...


§ 10b RKG Sicherstellung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des Österreichischen Roten Kreuzes

Absatz eins,(1) Der Bund leistet dem Österreichischen Roten Kreuz jährlich eine Zuwendung in Höhe von zwei Millionen Euro; diese hat der Sicherung seiner nachhaltigen Funktionsfähigkeit als anerkannte nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes gemäß § 1 sowie der Umsetzung der sich durch die Genfer... mehr lesen...


§ 10a RKG Nationale Kommission zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts

Zur Koordination der Umsetzung des humanitären Völkerrechts besteht eine Nationale Kommission, die unter dem gemeinsamen Vorsitz je einer Vertreterin oder eines Vertreters des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Österreichischen Roten Kreuzes steht. Alle ... mehr lesen...


§ 10 RKG Abgaben- und Gebührenbefreiung

(1)Absatz eins,Das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine gemäß § 1 Abs 1 gelten abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts.Das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine gemäß Paragraph eins, Absatz eins, gelten abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlic... mehr lesen...


§ 9 RKG Verwaltungsstrafen

(1)Absatz eins,Wer den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt, begeht, sofern nicht ein gerichtlich zu ahndender Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 360,-- Euro bis 3 600,-- Euro zu bestrafen.Wer den Bestimmungen des Paragraph 8, Absatz eins... mehr lesen...


§ 8 RKG Missbräuchliche Verwendung der Zeichen

(1)Absatz eins,Es ist verboten,a)Litera adas Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Worte „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ in allen Sprachen,b)Litera bdas Zeichen des Roten Halbmondes auf weißem Grund, das Zeichen des Roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund, die Worte „Roter Ha... mehr lesen...


§ 7 RKG Zuständigkeit

(1)Absatz eins,Die zur Durchführung der Bestimmungen der Art. 18 Abs. 2 bis 4, 20 Abs. 2 und 3, 21 und 22 Abs. 2 des Genfer Abkommens zum Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 sowie der Art. 18 und Art. 23 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 19... mehr lesen...


§ 6 RKG Besondere Bestimmungen für bewaffnete Konflikte

(1)Absatz eins,In Zeiten eines bewaffneten Konfliktes, an dem die Republik Österreich beteiligt ist, unterstützt das Österreichische Rote Kreuz gemäß den Bestimmungen der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sanitätsdienste des österreichischen Bundesheeres. Die... mehr lesen...


§ 5 RKG Kennzeichen

(1)Absatz eins,Das Kennzeichen des Österreichischen Roten Kreuzes ist das Rote Kreuz auf weißem Grund. Das Österreichische Rote Kreuz ist befugt, dieses Zeichen für alle seine Aufgaben zu verwenden und im Zusammenhang mit diesen Aufgaben andere Personen und Einrichtungen dazu zu ermächtigen.(2)Ab... mehr lesen...


§ 4 RKG Verschwiegenheit

Hauptberufliche und freiwillige Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes und der von ihm gemäß § 1 Abs. 1 ermächtigten Einrichtungen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich in Erfüllung von internationalen Aufgaben der Rotkreuz- oder Rothalbmondbewegung bekannt gewordenen T... mehr lesen...


§ 3 RKG Verbreitung des Gedankenguts des Roten Kreuzes, Jugendrotkreuz

Das Österreichische Rote Kreuz hat auch die Aufgabe, das Gedankengut des Roten Kreuzes sowie Geist und Inhalt der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle zu verbreiten. Für den Bereich der schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen wird diese Aufgabe im Rahmen des Österreichischen Roten ... mehr lesen...


§ 2 RKG Aufgaben

(1)Absatz eins,Das Österreichische Rote Kreuz führt diejenigen Aufgaben durch, die sich aus den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, den beiden Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1977, BGBl. Nr. 527/1982 (in der Folge „Genfer Abkomme... mehr lesen...


§ 1 RKG Das Österreichische Rote Kreuz

(1)Absatz eins,Das Österreichische Rote Kreuz ist die anerkannte nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Republik Österreich. Die Errichtung anderer nationaler Gesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Österreich ist unzulässig. Das Österreichische Rote Kreuz kan... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

15 Paragrafen zu Gaskennzeichnungsverordnung (G-KenV) aktualisiert


Anl. 1 G-KenV

A) ErdgasA.1. Natürliches ErdgasA.2. Synthetisches Gas auf Basis von Erdgas als EnergieträgerB) Erneuerbare GaseB.1 BiomethanB.1.1B.1.1Biomethan auf Basis von BiogasB.1.1.1B.1.1.1Biomethan auf Basis von Biogas aus landwirtschaftlichen StoffenB.1.1.1.1B.1.1.1.1ReststoffeB.1.1.1.1.1 Wirtschaftsdüng... mehr lesen...


§ 10 G-KenV Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.(2)Absatz 2,Die Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021, BGBl. II Nr. 47/2022, ist erstmalig im Jahr 2023 für die im Kalenderjahr 2022 gelieferten Gasmengen durchzuführen. Für das Kalenderja... mehr lesen...


§ 9 G-KenV Schlussbestimmungen

Kommunikation(1)Absatz eins,Anlagenbetreiber, Versorger und sonstige Marktteilnehmer haben zum Zwecke der korrekten Ausstellung von Herkunftsnachweisen der Regulierungsbehörde nach deren Vorgaben statistische Daten zum physikalischen Verbrauch und zur Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Verfüg... mehr lesen...


§ 8 G-KenV Internationaler Handel von Herkunftsnachweisen und Anerkennung für die Gaskennzeichnung

(1)Absatz eins,Für den internationalen Handel von Herkunftsnachweisen ist ausschließlich eine von der Regulierungsbehörde definierte elektronische Schnittstelle zu verwenden.(2)Absatz 2,Ein manueller Übertrag von Herkunftsnachweisen ist nur in einzelnen Fällen möglich, sofern eine schriftliche Üb... mehr lesen...


§ 7 G-KenV Einsatz und Anerkennung von Herkunftsnachweisen

Einsetzbarkeit von Herkunftsnachweisen(1)Absatz eins,Für die Anerkennung zur Gaskennzeichnung gemäß § 130 GWG 2011 und dieser Verordnung muss ein Herkunftsnachweis rechtzeitig gemäß § 81 Abs. 3 EAG bzw. § 129b Abs. 4 GWG 2011 in der Datenbank erzeugt werden und den gesetzlichen Vorgaben oder Best... mehr lesen...


§ 6 G-KenV Ausweisung des Produktmixes

(1)Absatz eins,Gemäß § 130 Abs. 4 GWG 2011 müssen Versorger im Falle einer ergänzenden Produktdifferenzierung neben einem Versorgermix auch noch einen Produktmix anführen.Gemäß Paragraph 130, Absatz 4, GWG 2011 müssen Versorger im Falle einer ergänzenden Produktdifferenzierung neben einem Versorg... mehr lesen...


§ 5 G-KenV Ausweisung der Umweltauswirkungen

(1)Absatz eins,Umweltauswirkungen sind in Form von CO2-Emissionen in Gramm je kWh [g/kWh] auszuweisen. Bei Erzeugung von synthetischem Gas oder Wasserstoff ist radioaktiver Abfall in Milligramm je kWh (mg/kWh) auszuweisen.(2)Absatz 2,Für den Fall, dass anlagenspezifische Werte vorliegen, die von ... mehr lesen...


§ 4a G-KenV Umwandlung und Speicherung

(1)Absatz eins,Für jene Gasmengen, die für die Umwandlung von Gas, Wasserstoff oder synthetisches Gas in Strom eingesetzt werden, sind durch den Händler (Versorger) an den Betreiber einer Umwandlungsanlage Herkunftsnachweise zu übertragen. Diese werden auf dem Umwandlungskonto unter Berücksichtig... mehr lesen...


§ 4 G-KenV Ausweisung des Versorgermixes

(1)Absatz eins,Die Ausweisung der Herkunft des Gases hat in Form einer prozentmäßigen Aufschlüsselung der Energieträgergruppen Erdgas, erneuerbare Gase sowie Sonstige Gase zu erfolgen. Eine weitergehende Ausweisung kann wie folgt erfolgen:1.Ziffer einsErdgas gemäß den Unterkategorien in Anhang 1 ... mehr lesen...


§ 3 G-KenV Ausgestaltung der Gaskennzeichnung

Darstellungsform(1)Absatz eins,Die Darstellung der Gaskennzeichnung hat deutlich lesbar, in übersichtlicher und verständlicher Form zu erfolgen.(2)Absatz 2,Die Ausweisung der Herkunft des Gases ist in tabellarischer Form vorzunehmen. Auf der Gasrechnung kann die Ausweisung der Herkunft des Gases ... mehr lesen...


§ 2 G-KenV Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Gas“ gemäß den Regeln der Technik in das Erdgasnetz eingespeistesa)Litera aErdgas oder synthetisches Gas auf Basis von Erdgas als Energieträger,b)Litera berneuerbares Gas gemäß § 7 Abs. 1 Z 16b GWG 2011 odererneuerbare... mehr lesen...


§ 1 G-KenV Allgemeines

Regelungsgegenstand Die Verordnung hat den Umfang und die Ausgestaltung einer gemäß § 130 GWG 2011 verpflichtenden Gaskennzeichnung durch Versorger, welche die Ausweisung der Herkunft sowie der Umweltauswirkungen, die Vorgaben für die Ausgestaltung der Herkunftsnachweise zu den verschiedenen Prim... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

8 Paragrafen zu Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG) aktualisiert


§ 5 GesRefFinG Inkrafttreten und Schlussbestimmung

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.(2)Absatz 2,Bei einer gesetzlichen Änderung des vom Bund nach § 4 Abs. 1 Z 1 an den Gesundheitsreformmaßnahmenfonds zu überweisenden Beitrages sind allfällige nicht bedeckte Aufwendungen für die zusätzlichen ärztlichen Vertragss... mehr lesen...


§ 4 GesRefFinG Beitrag des Bundes zu den Gesundheitsreformmaßnahmen

(1)Absatz eins,Der Bund hat zur Finanzierung der Gesundheitsreformmaßnahmen nach den §§ 1 bis 2a sowie der Gleichstellung der klinisch-psychologischen Behandlung mit der ärztlichen Hilfe nach § 135 Abs. 1 Z 2 ASVG, § 91 Abs. 1 Z 2 GSVG, § 85 Abs. 1 Z 2 BSVG und § 63 Abs. 1 Z 2 B-KUVG folgende Bet... mehr lesen...


§ 3 GesRefFinG Gesundheitsreformmaßnahmenfonds

(1)Absatz eins,Beim Dachverband ist ein Fonds zur Finanzierung folgender Maßnahmen zu errichten:1.Ziffer einsAbdeckung der Aufwendungen für die zusätzlichen ärztlichen Vertragsstellen nach § 1;Abdeckung der Aufwendungen für die zusätzlichen ärztlichen Vertragsstellen nach Paragraph eins,;2.Ziffer... mehr lesen...


§ 2a GesRefFinG HIV-Präexpositionsprophylaxe

Die Träger der Krankenversicherung leisten den nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigten Angehörigen zur Prävention einer Infektion mit einem Human Immunodeficiency Virus (HIV)1.Ziffer einseinen Zuschuss zu den Kosten für den Monatsbedarf an antiviralen ... mehr lesen...


§ 2 GesRefFinG Startbonus

(1)Absatz eins,Die Träger der Krankenversicherung können nach einheitlichen Vorgaben des Dachverbandes einen Startbonus in Höhe von jeweils höchstens 100 000 € an jene Ärztinnen und Ärzte bzw. Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten gewähren, mit denen von 1. August 2023 bis 31. Dezember 202... mehr lesen...


§ 1 GesRefFinG Schaffung zusätzlicher ärztlicher Vertragsstellen

(1)Absatz eins,Durch dieses Bundesgesetz werden ergänzend zu den jeweiligen ärztlichen Stellenplänen der Träger der Krankenversicherung nach § 342 Abs. 1 Z 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zusätzlich hundert ärztliche Vertragsstellen für folgende Fachgebie... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

42 Paragrafen zu Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024 (ZFBO 2024) aktualisiert


§ 40 ZFBO 2024 Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Diese Verordnung, ausgenommen § 4 Abs. 2, § 6 samt Überschrift und § 19 bis § 22 jeweils samt Überschriften, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zivilflugplatz-Betriebsordnung – ZFBO, BGBl. Nr. 72/1962, außer Kraft.Diese Verordnung, ausg... mehr lesen...


§ 39 ZFBO 2024 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

Übergangsbestimmungen(1)Absatz eins,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Bescheide gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 26. Feber 1962, betreffend den Betrieb von Zivilflugplätzen (Zivilflugplatz-Betriebsordnung – ZFBO), ... mehr lesen...


§ 38 ZFBO 2024 Arbeiten an Zivilluftfahrzeugen auf Zivilflugplätzen

(1)Absatz eins,Die Wartung, Überholung, Änderung, Inspektion, Störungsbehebung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen innerhalb eines Zivilflugplatzes ist nur auf den vom Zivilflugplatzhalter hiefür bestimmten Stellen im Freien oder in den ausschließlich hiefür bestimmten geschlossenen Räumen zulä... mehr lesen...


§ 37 ZFBO 2024 Laufenlassen von Triebwerken

(1)Absatz eins,Das Laufenlassen von Luftfahrzeugtriebwerken und Hilfstriebwerken in geschlossenen Räumen, ausgenommen auf Triebwerksprüfständen, ist verboten.(2)Absatz 2,Auf Bewegungsflächen dürfen Luftfahrzeugtriebwerke und Hilfstriebwerke nur mit der unbedingt erforderlichen Drehzahl und nur de... mehr lesen...


§ 36 ZFBO 2024 Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen in geschlossenen Räumen

(1)Absatz eins,Luftfahrzeuge dürfen in geschlossenen Räumen mit brennbaren Flüssigkeiten nur betankt oder enttankt werden, wenn1.Ziffer einskein generelles Verbot des Zivilflugplatzhalter vorliegt,2.Ziffer 2diese Räume ausschließlich für Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten verwendet werden,3.Z... mehr lesen...


§ 35 ZFBO 2024 Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen mit Fluggästen an Bord

Ungeachtet der bewilligten Verfahren von Betreibern von Luftfahrzeugen auf dem Zivilflugplatz kann der Zivilflugplatzhalter ein generelles Verbot der Betankung und Enttankung von Luftfahrzeugen mit Fluggästen an Bord bzw. bei ein- oder aussteigenden Fluggästen aussprechen. Hat der Zivilflugplatzh... mehr lesen...


§ 34 ZFBO 2024 Betanken und Enttanken von Luftfahrzeugen im Freien

(1)Absatz eins,Unbeschadet Abs. 2 dieser Bestimmung dürfen Luftfahrzeuge im Freien mit brennbaren Flüssigkeiten nur betankt oder enttankt werden:Unbeschadet Absatz 2, dieser Bestimmung dürfen Luftfahrzeuge im Freien mit brennbaren Flüssigkeiten nur betankt oder enttankt werden:1.Ziffer einsbei ab... mehr lesen...


§ 33 ZFBO 2024 Sicherheitsvorschriften für Zivilflugplätze

Brandverhütung Das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer (zB mit Lötlampen, Schweißbrennern, Schweißaggregaten und elektrischen Heizkörpern mit offenen Glühdrähten) auf einem Zivilflugplatz sind nur gestattet, soweit hierdurch keine Brandgefahr entstehen kann. Insbesondere sind im Umkreis v... mehr lesen...


§ 32 ZFBO 2024 Arbeiten auf Bewegungsflächen und Sicherheitsstreifen

Die Abwicklung des Flugplatzbetriebes und die Durchführung von Arbeiten auf Bewegungsflächen und Sicherheitsstreifen sind gleichzeitig insoweit zulässig, als hierdurch die Sicherheit des Flugplatzbetriebes nicht beeinträchtigt wird und bei kontrollierten Zivilflugplätzen die unmittelbare Übermitt... mehr lesen...


§ 31 ZFBO 2024 Bodenfahrzeuge auf Zivilflugplätzen

(1)Absatz eins,Bodenfahrzeuge, die nicht zum Verkehr auf Straßen zugelassen sind, dürfen auf nicht allgemein zugänglichen Flächen eines Zivilflugplatzes nur dann betrieben werden, wenn sie betriebssicher sind.(2)Absatz 2,Ein Bodenfahrzeug gilt als betriebssicher, wenn es den kraftfahrzeugrechtlic... mehr lesen...


§ 30 ZFBO 2024 Berechtigung zum unbegleiteten Zugang und Hausrecht des Zivilflugplatzhalters

(1)Absatz eins,Der Zivilflugplatzhalter hat durch ein geeignetes Zugangskontrollsystem sicherzustellen, dass der unbegleitete Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Teilen des Zivilflugplatzes nur berechtigten Personen möglich ist (Zugangskontrolle).(2)Absatz 2,Der Zivilflugplatzhalter darf in Au... mehr lesen...


§ 29 ZFBO 2024 Betreten und Befahren von nicht allgemein zugänglichen Teilen des Zivilflugplatzes

(1)Absatz eins,Das Betreten und Befahren der nicht allgemein zugänglichen Teile eines Zivilflugplatzes ist unbeschadet der nach sonstigen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Bedingungen und Genehmigungen nur insoweit zulässig, als dies mit Rücksicht auf den Zweck des Betretens oder Befahrens erfo... mehr lesen...


§ 28 ZFBO 2024 Verhalten auf Zivilflugplätzen

Allgemeiner Verhaltensgrundsatz(1)Absatz eins,Auf einem Zivilflugplatz ist jedes Verhalten verboten, das geeignet ist, den Flugplatzbetrieb, den Flugbetrieb oder den Flugsicherungsbetrieb zu stören oder zu gefährden.(2)Absatz 2,Auf einem Zivilflugplatz befindliche Personen haben den im Interesse ... mehr lesen...


§ 27 ZFBO 2024 Bekanntmachung der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen sind auf der Internetseite des Zivilflugplatzes zu verlautbaren oder mindestens an einer allgemein zugänglichen, auffallenden Stelle des Zivilflugplatzes anzuschlagen bzw. aufzulegen. Unterbleibt die Verlautbarung im Internet, so sind die Zivilflugplatz-Be... mehr lesen...


§ 26 ZFBO 2024 Entgelteordnung

(1)Absatz eins,In der Entgelteordnung sind die für den betreffenden Zivilflugplatz relevanten Entgelte festzusetzen, dabei handelt es sich insbesondere um Entgelte für1.Ziffer einsdie Benützung der Anlagen und Einrichtungen des Zivilflugplatzes zum Zwecke der Landung (Landetarif),2.Ziffer 2die In... mehr lesen...


§ 25 ZFBO 2024 Zivilflugplatzbenützende

Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere1.Ziffer einsLuftfahrzeughalter,2.Ziffer 2Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,3.Ziffer 3Fluggäste,4.Ziffer 4Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und5.Ziff... mehr lesen...


§ 24 ZFBO 2024 Inhalt der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen haben zu enthalten:1.Ziffer einsdie Entgelteordnung (§ 26) unddie Entgelteordnung (Paragraph 26,) und2.Ziffer 2die Benützungsregelungen. mehr lesen...


§ 23 ZFBO 2024 Verbindlichkeit der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

Die einen öffentlichen Zivilflugplatz benützende Person (§ 25) unterwirft sich dadurch, dass sie dessen Anlagen oder Einrichtungen benützt, den für diesen Flugplatz geltenden Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen. Die einen öffentlichen Zivilflugplatz benützende Person (Paragraph 25,) unterwirft s... mehr lesen...


§ 22 ZFBO 2024 Betriebliche Verfahren und zusätzliche Informationen

Die betrieblichen Verfahren und zusätzlichen Informationen müssen enthalten:1.Ziffer einsverantwortliche Personen (einschließlich genauer Funktion und Aufgabenbereich), sofern vorhanden:a)Litera aEigentümerin bzw. Eigentümer,b)Litera bGeschäftsführende,c)Litera cflugplatzleitende Person und stell... mehr lesen...


§ 21 ZFBO 2024 Kundmachung der Beschreibung des Zivilflugplatzes

Der Zivilflugplatzhalter hat der zuständigen Behörde die jeweils aktuelle Beschreibung des Zivilflugplatzes (§ 20) zu übermitteln. Diese Daten und Informationen sind nach Prüfung von der zuständigen Behörde, unbeschadet der Verpflichtungen gemäß § 25 Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung (... mehr lesen...


§ 20 ZFBO 2024 Beschreibung des Zivilflugplatzes

Die Beschreibung des Zivilflugplatzes muss mindestens folgende Daten und Informationen enthalten:1.Ziffer einsLage und Verwaltung des Zivilflugplatzes:a)Litera aName, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse, AFS-Adresse und gegebenenfalls Internetseite des Zivilflugplatzhalters und... mehr lesen...


§ 19 ZFBO 2024 Flugplatz-Handbuch und Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

Flugplatz-Handbuch(1)Absatz eins,Der Halter eines Zivilflugplatzes hat ein Flugplatz-Handbuch zu erstellen.(2)Absatz 2,Das Flugplatz-Handbuch hat zu enthalten:1.Ziffer einsdie Beschreibung des Zivilflugplatzes (§ 20) unddie Beschreibung des Zivilflugplatzes (Paragraph 20,) und2.Ziffer 2die betrie... mehr lesen...


§ 18 ZFBO 2024 Zivilflugplatz-Bodenabfertigung

(1)Absatz eins,Der Halter eines öffentlichen Zivilflugplatzes ist verpflichtet, für die rasche und reibungslose Durchführung der Bodenabfertigungsdienste während der Betriebszeiten (§ 9) Sorge zu tragen. Die angebotenen Bodenabfertigungsdienste sind vom Zivilflugplatzhalter der zuständigen Behörd... mehr lesen...


§ 17 ZFBO 2024 Abstellung von Luftfahrzeugen

(1)Absatz eins,Der Halter eines öffentlichen Zivilflugplatzes hat für die sichere Abstellung von Luftfahrzeugen Vorsorge zu treffen. Er hat insbesondere vorhandene Abstellplätze in dem nach dem Betriebsumfang erforderlichen Ausmaß betriebsbereit zu halten, allgemeine Regelungen für die Abstellung... mehr lesen...


§ 16 ZFBO 2024 Versorgung von Luftfahrzeugen mit Betriebsstoffen

(1)Absatz eins,Einrichtungen für die Betankung und Enttankung von Luftfahrzeugen sowie für die Lagerung von Betriebsstoffen für Luftfahrzeuge auf Zivilflugplätzen müssen so beschaffen sein, dass nach dem jeweiligen Stand der technischen Entwicklung eine sichere und ordnungsgemäße Abwicklung des F... mehr lesen...


§ 15 ZFBO 2024 Behebung von Störungen

Der Halter eines öffentlichen Zivilflugplatzes hat dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten (§ 9) aufgetretene Störungen unverzüglich behoben werden, soweit dies im Interesse der Sicherheit sowie des flüssigen und reibungslosen Ablaufes des Flugplatzbetriebes erforderlich ist. Der Halter ... mehr lesen...


§ 14 ZFBO 2024 Meldungen betreffend die Betriebsbereitschaft

Jeder Zivilflugplatzhalter ist unbeschadet der Bestimmungen des § 10 Abs. 1 verpflichtet, der gegebenenfalls auf dem Zivilflugplatz befindlichen Flugplatzkontrollstelle oder/und der Austro Control GmbH sowie der zuständigen Behörde unverzüglich alle Umstände bekanntzugeben, die für die Sicherheit... mehr lesen...


§ 13 ZFBO 2024 Rollhilfe

Jeder Zivilflugplatzhalter ist verpflichtet, Piloten und Pilotinnen auf ihr Verlangen Rollhilfe zu gewähren. mehr lesen...


§ 12 ZFBO 2024 Betriebsbereitschaft von visuellen Hilfsmitteln

Soweit für den Betrieb von Luftfahrzeugen visuelle Hilfsmittel erforderlich sind, ist der Zivilflugplatzhalter verpflichtet, diese während der Betriebszeiten betriebsbereit sowie im erforderlichen Ausmaß sichtbar zu halten. mehr lesen...


§ 11 ZFBO 2024 Betriebsbereitschaft von Bewegungsflächen

(1)Absatz eins,Der Zivilflugplatzhalter hat dafür zu sorgen, dass während der Durchführung von Flugbetrieb die Bewegungsflächen des Zivilflugplatzes in betriebsbereitem Zustand verfügbar sind.(2)Absatz 2,Bewegungsflächen gelten als betriebsbereit, wenn sie sich im bewilligten beziehungsweise vorg... mehr lesen...


§ 10 ZFBO 2024 Einschränkung der Betriebsbereitschaft öffentlicher Zivilflugplätze

(1)Absatz eins,Ist die Betriebsbereitschaft eines öffentlichen Zivilflugplatzes (§ 2 Abs. 2) aus unvorhergesehenen Gründen vorübergehend nicht gegeben, so hat der Zivilflugplatzhalter dies unverzüglich der gegebenenfalls am Zivilflugplatz befindlichen Flugplatzkontrollstelle oder/und der Austro C... mehr lesen...


§ 9 ZFBO 2024 Betriebszeiten und Betriebsbereitschaft

Betriebszeiten öffentlicher Zivilflugplätze(1)Absatz eins,Für öffentliche Zivilflugplätze sind die Betriebszeiten, innerhalb welcher der Zivilflugplatzhalter seine Einrichtungen den Teilnehmenden am Luftverkehr zur Verfügung zu stellen hat (Betriebspflicht), von der zuständigen Behörde unter Beda... mehr lesen...


§ 8 ZFBO 2024 Flugplatzbetrieb mit Videoüberwachung

(1)Absatz eins,Halter von privaten Zivilflugplätzen, deren Zivilflugplatz-Bewilligung gemäß § 68 LFG überwiegend den Ambulanz- und Rettungsflugbetrieb umfasst, können für die Flugplatzbenützung durch platzkundige Piloten bzw. Pilotinnen bei der zuständigen Behörde die Bewilligung einer generellen... mehr lesen...


§ 7 ZFBO 2024 Ausnahmen Flugplatzbetrieb

Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit der Flugplatzbetriebsleitung(1)Absatz eins,Die Halter von privaten Zivilflugplätzen können bei der zuständigen Behörde die Bewilligung einer Ausnahme von der Anwesenheitspflicht der Flugplatzbetriebsleitung (§ 4 Abs. 5) für nach Sichtflugregeln bei Tag durchgefüh... mehr lesen...


§ 6 ZFBO 2024 Sicherheitsmanagement

(1)Absatz eins,Jeder Zivilflugplatzhalter hat ein Sicherheitsmanagementsystem einzurichten in dessen Rahmen folgende Verfahren zu entwickeln sind:1.Ziffer einsein Verfahren zur Erkennung von möglichen Bedrohungen der Sicherheit der Luftfahrt, der Einschätzung von deren Eintrittswahrscheinlichkeit... mehr lesen...


§ 5 ZFBO 2024 Anerkennung der Ausbildungslehrgänge

(1)Absatz eins,Grundausbildungen und Auffrischungen für die Flugplatzbetriebsleitung (§ 4 Abs. 2) dürfen nur im Rahmen von Lehrgängen erfolgen, die von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie anerkannt wurden. Dem Antrag... mehr lesen...


§ 4 ZFBO 2024 Flugplatzbetriebsleitung und Sicherheitsmanagement

Flugplatzbetriebsleitung(1)Absatz eins,Der Zivilflugplatzhalter hat vor Aufnahme des Flugplatzbetriebes eine Person zu bestellen, die für die sichere und reibungslose Abwicklung des Flugplatzbetriebes sowie für die Einhaltung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen zu ... mehr lesen...


§ 3 ZFBO 2024 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe:1.Ziffer einsBenützungsregelungen: Teil der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen, in dem vom Zivilflugplatzhalter Bedingungen für die Benützung der Anlagen und Einrichtungen des Zivilflugplatzes durch die Zivilflugplatzbenützenden getroffen werden ... mehr lesen...


§ 2 ZFBO 2024 Grundsätze

(1)Absatz eins,Jeder Zivilflugplatzhalter hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsvorschriften dieser Verordnung sowie deren Bestimmungen über das Verhalten auf Zivilflugplätzen eingehalten werden.(2)Absatz 2,Der Halter eines öffentlichen Zivilflugplatzes hat dafür zu sorgen, dass während der Be... mehr lesen...


§ 1 ZFBO 2024 Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich(1)Absatz eins,Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen über den Betrieb von Zivilflugplätzen und Militärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3 Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957 für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden, sowie das Verhalten auf diesen unter Bedachtnahme auf... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

17 Paragrafen zu Gesundheitsdokumentationsverordnung (GD-VO) aktualisiert


Anl. 2 GD-VO Aufbau der Jahresmeldung

1. Satzarten im ÜberblickSatzart X01Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten BesuchSatzart X02Daten nach Hauptkostenstellen/FachgebietenSatzart X03DiagnosenSatzart X04Medizinische LeistungenSatzart X05ScoringdatenSatzart X06Akzeptierte Errors/WarningsSatzart X07KommentareSatzart I11SAPS3-... mehr lesen...


Anl. 1 GD-VO 1. IT-spezifische Erläuterungen

1.1 DatenübermittlungBei der Datenübermittlung sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten die jeweilige Meldeperiode betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.1.2. Spezielle Regelungen für den stationären und spitalsambulanten Bereich (exkl. Pseudonyme)Wahlweise können al... mehr lesen...


§ 12 GD-VO Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung, ausgenommen § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden.Diese Verordnung, ausgenommen Paragraph 5, Absatz 7 und Paragraph 6, Absatz 2,, tritt rückwirkend mit ... mehr lesen...


§ 11 GD-VO Datensicherheitsmaßnahmen

(1)Absatz eins,Alle am Berichtswesen beteiligten Institutionen haben auf Basis eines IT-Sicherheitskonzeptes alle getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/19... mehr lesen...


§ 10 GD-VO Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Patienten-/Patientinnen-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) zur nicht rückrechenbaren Patienten-/Patientinnen-ID gemäß § 4 Abs. 1 und § 6g des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ab... mehr lesen...


§ 9 GD-VO Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Leistungserbringer-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) des Objektidentifikators (OID) zur nicht rückrechenbaren Leistungserbringer-ID gemäß § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitu... mehr lesen...


§ 8 GD-VO Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Datensatz-ID

Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) der Aufnahmezahl bzw. der laufenden Abrechnungs-/Laufnummer zur nicht rückrechenbaren Datensatz-ID gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 6b und § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256... mehr lesen...


§ 7 GD-VO Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen

Die Vollständigkeit und Plausibilität der Diagnosen- und Leistungsberichte sind durch geeignete Maßnahmen, jedenfalls durch Anwendung der Regelungen im Handbuch gemäß § 6 Abs. 4, sicherzustellen. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Diagnosen- und Leistungsberichte sind durch geeignete Maßna... mehr lesen...


§ 6 GD-VO Dokumentationsgrundlagen

(1)Absatz eins,Für die Meldung der Diagnosen ist als Diagnosenschlüssel die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Version zu verwenden.(2)Absatz ... mehr lesen...


§ 5 GD-VO Datenübermittlungen

(1)Absatz eins,Sämtliche Datenübermittlungen haben verschlüsselt zu erfolgen. Darüber hinaus hat1.Ziffer einsdie Datenübermittlung von den Landesgesundheitsfonds, von den Landeshauptleuten und von den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten an das für das Gesundheits... mehr lesen...


§ 4 GD-VO Jahresmeldung

Die Jahresmeldung hat die gemäß § 2 zu erfassenden Daten sowie jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 638/2003, in der jeweils geltenden Fassung, und der Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung,... mehr lesen...


§ 3 GD-VO Erhebung von Intensivdaten

(1)Absatz eins,Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf eine Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß Anlage 2 zusätzlich die Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie die in der Satzart X02 (Daten nach... mehr lesen...


§ 2 GD-VO Dokumentationspflichten

(1)Absatz eins,Die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten und stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten die Krankenanstalten- und Kostenstellen-Statistik, den ... mehr lesen...


§ 1 GD-VO Geltungsbereich

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Dokumentation und Übermittlung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich gemäß den Hauptstücken A bis C des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 191/2023. Sie ist auf folge... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

21 Paragrafen zu Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B-KSG) aktualisiert


§ 19 B-KSG Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.(2)Absatz 2,Solange das Bundeslagezentrum nicht gemäß § 6 Abs. 1 eingerichtet ist, werden dessen Aufgaben von einer Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres für die Bundesregierung wahrgenommen.Solange das Bundesl... mehr lesen...


§ 18 B-KSG Verweisungen

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. mehr lesen...


§ 17 B-KSG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 3 und 4 die Bundesregierung,hinsichtlich der Paragraphen 3 und 4 die Bundesregierung,2.Ziffer 2hinsichtlich des § 5 der Bundeskanzler sowie der für den öffentlichen Dienst zuständige Bundesminister,hinsichtlich... mehr lesen...


§ 16 B-KSG Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. mehr lesen...


§ 15 B-KSG Straf- und Schlussbestimmungen

Verwaltungsstrafbestimmung Wer der Verpflichtung gemäß § 11 Abs. 2 zur vertraulichen Behandlung von Informationen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4 600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit m... mehr lesen...


§ 14 B-KSG Verwaltungshelfer

Soweit Dritte von der durch das jeweilige Bundesgesetz vorgesehenen zuständigen Behörde für Maßnahmen zur Krisenabwehr und -bewältigung herangezogen werden, werden sie für diese Behörde als Verwaltungshelfer tätig. mehr lesen...


§ 13 B-KSG Krisenabwehr und -bewältigung

Spezifische Maßnahmen zur Krisenabwehr und -bewältigung werden durch das jeweilige Bundesgesetz geregelt. Bei der Festlegung dieser Maßnahmen ist auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen besonders Bedacht zu nehmen. mehr lesen...


§ 12 B-KSG Maßnahmen zur Krisenvorsorge und -bewältigung

Krisenvorsorge(1)Absatz eins,Die Mitglieder der Bundesregierung haben im jeweiligen Wirkungsbereich die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für ein effektives Management bei einer Krise zu schaffen, erforderliche Schulungen zu veranlassen, Erreichbarkeiten festzulegen, Krisenpläne zur Krise... mehr lesen...


§ 11 B-KSG Gemeinsame Bestimmungen

(1)Absatz eins,Soweit die Teilnehmer im Beratungsgremium, im Bundeslagezentrum, in den Fachgremien, im Bundes-Krisensicherheitskabinett sowie im Koordinationsgremium mit Aufgaben der Bundesverwaltung betraut sind, besteht für sie bei den Beratungen keine dienstrechtliche oder vergleichbare Pflich... mehr lesen...


§ 10 B-KSG Koordinationsgremium

(1)Absatz eins,Zur Beratung der Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise (§ 3) sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise wird durch Beschluss der Bundesregierung ein Koordinationsgremium eingerichtet.Zur ... mehr lesen...


§ 9 B-KSG Bundes-Krisensicherheitskabinett

(1)Absatz eins,Zur gesamthaften strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und -bewältigung wird ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet.(2)Absatz 2,Dem Bundes-Krisensicherheitskabinett gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler an. Es wird unter dem Vorsitz des Bundesk... mehr lesen...


§ 8 B-KSG Informations- und Berichtspflichten

(1)Absatz eins,Die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung haben dafür Vorsorge zu treffen, dass die zur Beurteilung der Lage notwendigen Informationen aus ihrem Wirkungsbereich dem Bundeslagezentrum in geeigneter Weise regelmäßig sowie bei einer Krise (§ 3) auch anlassbezogen zur Verf... mehr lesen...


§ 7 B-KSG Fachgremien

(1)Absatz eins,Unter der Leitung des Bundesministers für Inneres wird ein Fachgremium eingerichtet, in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des für Landesverteidigung zuständigen Bundesministers, des Bundesministers für Justiz und des für auswärtige Angel... mehr lesen...


§ 6 B-KSG Bundeslagezentrum

(1)Absatz eins,Im Bundesministerium für Inneres wird für die Bundesregierung dauerhaft ein den technischen und sicherheitsrelevanten internationalen Standards sowie den räumlichen und personellen Bedürfnissen entsprechendes Bundeslagezentrum eingerichtet, dessen sichere Erreichbarkeit auch bei ei... mehr lesen...


§ 5 B-KSG Gremien und Informationspflichten

Beratung der obersten Organe des Bundes(1)Absatz eins,Zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz sowie des Bundes-Krisensicherheitskabi... mehr lesen...


§ 4 B-KSG Beendigung einer Krise

In der Verordnung gemäß § 3 ist vorzusehen, dass diese spätestens sechs Wochen nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft tritt. Die Verordnung ist von der Bundesregierung durch Verordnung unverzüglich aufzuheben, sobald die Voraussetzungen für eine Krise nicht mehr vorliegen. § 3 Abs. 1 letzter Satz g... mehr lesen...


§ 3 B-KSG Feststellung einer Krise

(1)Absatz eins,Die Bundesregierung hat bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 2 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats durch Verordnung das Vorliegen einer Krise festzustellen, wobei vor Feststellung die Landeshauptleute zu informieren sind. Neben der Kundmachung im Bundesgese... mehr lesen...


§ 2 B-KSG Voraussetzungen für die Feststellung einer Krise

Droht unmittelbar, entsteht oder besteht durch ein Ereignis, eine Entwicklung oder sonstige Umstände in Angelegenheiten, in denen dem Bund die Gesetzgebung und Vollziehung zukommt, eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung oder eines großen Personenk... mehr lesen...


§ 1 B-KSG Allgemeines

Anwendungsbereich Dieses Bundesgesetz gilt für das Verfahren zur Feststellung einer Krise, die erforderliche Koordination vor und bei Krisen sowie Maßnahmen zur Krisenvorsorge. mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

13 Paragrafen zu Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) aktualisiert


§ 11 PAusbZG Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2,Der Titel, § 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 1 sowie § 5 Abs. 3 Z 6 bis 8 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Ti... mehr lesen...


§ 10 PAusbZG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, im Hinblick auf den § 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister bzw. der Bundesministerin für Finanzen, betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgeset... mehr lesen...


§ 9 PAusbZG Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 8 PAusbZG Evaluierung

(1)Absatz eins,Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse einer begleitenden Evaluierung zu unterziehen, um die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse zu prüfen und zu plausibilisieren. Die ... mehr lesen...


§ 7 PAusbZG Abrechnung

(1)Absatz eins,Die Abrechnung ist anhand einer vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung zu stellenden Abrechnungsunterlage durchzuführen. Für die Jahre 2022 und 2023 ist eine Abrechnung im Folgejahr für das jeweilige Vorjahr, beginnend mit dem Jah... mehr lesen...


§ 6 PAusbZG Auszahlung

(1)Absatz eins,Die Auszahlung der Zweckzuschüsse gemäß § 2 erfolgt bis spätestens 30. November des jeweiligen Kalenderjahres.Die Auszahlung der Zweckzuschüsse gemäß Paragraph 2, erfolgt bis spätestens 30. November des jeweiligen Kalenderjahres.(2)Absatz 2,Voraussetzung für die Auszahlung ab dem J... mehr lesen...


§ 5 PAusbZG Pflegeausbildungsdatenbank und Statistik

(1)Absatz eins,Die Gesundheit Österreich GmbH hat im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Pflegeausbildungsdatenbank zum Zweck der Erstellung von Ausbildungsstatistiken einzurichten und ab dem Jahr 2023 zu führen.(2)Absatz 2,Die Länder haben d... mehr lesen...


§ 4 PAusbZG Berichtswesen

Die Länder sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einen Vorhabensbericht über die geplanten Maßnahmen für das Folgejahr, in dem die damit verbundenen Kosten nachvollziehbar darzustellen sind, zu übermitteln. Erstmals ist der Vorhabensberich... mehr lesen...


§ 3 PAusbZG Mittelverwendung und Widmung der Zweckzuschüsse

(1)Absatz eins,Die Zweckzuschüsse gemäß § 2 sind, sofern nicht bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen wird, zu verwenden:Die Zweckzuschüsse ... mehr lesen...


§ 2 PAusbZG Mittelbereitstellung

(1)Absatz eins,Der Bund stellt den Ländern zur Erreichung der in § 1 genannten Ziele für die in § 3 festgelegten Maßnahmen für den Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2023 gemäß den §§ 12 und 13 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, insgesamt 138 Millione... mehr lesen...


§ 1 PAusbZG Ziele der Zweckzuschüsse

Die Zweckzuschüsse an die Länder dienen der Unterstützung im Bereich von Ausbildungen zu den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, sowie den Sozialbetreuungsberufen nach Art. 1 Abs. 2 Z 1 und 2 der Vereinbarung gemäß Art.... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

8 Paragrafen zu Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2019 (2. AußWV 2019) aktualisiert


Anl. 2 2. AußWV 2019 Waffenembargoländer – Einfuhrverbot

Demokratische Volksrepublik Korea, Iran, Libyen, Russland, Syrien. mehr lesen...


Anl. 1 2. AußWV 2019 Waffenembargoländer

Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Birma/Myanmar, Bolivarische Republik Venezuela, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Irak, Iran, Libanon, Libyen, Russland, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische Republik. mehr lesen...


§ 3 2. AußWV 2019 Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.    (2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 1 und 6 sowie die Anlagen 1 bis 3 der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011), BGBl. II Nr. 343/2011, in der Fassung der Verordnun... mehr lesen...


§ 2 2. AußWV 2019 Waffenembargos

(1)Absatz eins,Die in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung genannten Drittstaaten sind jene, gegenüber denen ein Waffenembargo auf Grund der in § 25 AußWG 2011 genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen gilt.Die in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung genannten Drittstaaten sind jene, ge... mehr lesen...


§ 1 2. AußWV 2019 Verteidigungsgüter

Verteidigungsgüter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 AußWG 2011 sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, die im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern, ABl. Nr. L 146 vom 10.0... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

148 Paragrafen zu Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) aktualisiert


Anl. 4 ElWOG 2010 (weggefallen)

Anl. 4 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 ElWOG 2010 (weggefallen)

Anl. 3 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 ElWOG 2010 (weggefallen)

Anl. 2 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ElWOG 2010 (weggefallen)

Anl. 1 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 114 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 114 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 113 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 113 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 112 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 112 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 111 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 111 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 110 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 110 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 109 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 109 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 108a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 108a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 108 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 108 ElWOG 2010 seit 26.07.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 107 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 107 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 106 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 106 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 105 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 105 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 104 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 104 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 103 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 103 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 102 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 102 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 101 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 101 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 100 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 100 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 99 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 99 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 98 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 98 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 97 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 97 ElWOG 2010 seit 06.08.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 96 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 96 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 95 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 95 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 94 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 94 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 93 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 93 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 92 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 92 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 91 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 91 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 90 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 90 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 89 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 89 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 88a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 88a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 88 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 88 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 87 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 87 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 86 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 86 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 85 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 85 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 84a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 84a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 84 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 84 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 83 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 83 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 82 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 82 ElWOG 2010 seit 30.03.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 81b ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 81b ElWOG 2010 seit 30.03.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 81a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 81a ElWOG 2010 seit 30.03.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 81 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 81 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 80 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 80 ElWOG 2010 seit 30.03.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 79a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 79a ElWOG 2010 seit 27.07.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 79 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 79 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 78 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 78 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 77b ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 77b ElWOG 2010 seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 77a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 77a ElWOG 2010 seit 30.03.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 77 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 77 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 76a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 76a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 76 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 76 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 75 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 75 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 74 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 74 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 73 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 73 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 72 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 72 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 71 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 71 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 70a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 70a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 70 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 69 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 69 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 68 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 67 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 67 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 66a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 66a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 66 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 66 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 65 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 65 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 64 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 64 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 63 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 63 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 62 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 62 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 61 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 61 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 60 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 60 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 59 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 59 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 58a ElWOG 2010 Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs-und Demonstrationsprojekte

(1)Absatz eins,Die Regulierungsbehörde kann für bestimmte Forschungs- und Demonstrationsprojekte, die die Voraussetzungen der nachstehenden Absätze erfüllen, mit Bescheid Systemnutzungsentgelte festlegen, die von den Bestimmungen des 5. Teils oder einer Verordnung gemäß den §§ 49 und 51 abweichen... mehr lesen...


§ 58 ElWOG 2010 Entgelt für sonstige Leistungen

Die Netzbetreiber sind berechtigt, Netzbenutzern für die Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht durch die Entgelte gemäß § 51 Abs. 2 Z 1 bis 6 und 8 abgegolten sind, und vom Netzbenutzer unmittelbar verursacht werden, ein gesondertes Entgelt zu verrechnen. Hiervon ausgenommen sind die sonstig... mehr lesen...


§ 57 ElWOG 2010 Entgelt für Messleistungen

(1)Absatz eins,Durch das vom Netzbenutzer zu entrichtende Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen einschließlich notwendiger Wandler, der Eichung und der Datenauslesung verbunden s... mehr lesen...


§ 56 ElWOG 2010 Systemdienstleistungsentgelt

(1)Absatz eins,Durch das Systemdienstleistungsentgelt werden dem Regelzonenführer jene Kosten abgegolten, die sich aus dem Erfordernis ergeben, Lastschwankungen durch eine Sekundärregelung auszugleichen. Das Systemdienstleistungsentgelt beinhaltet die Kosten für die Bereithaltung der Leistung und... mehr lesen...


§ 55 ElWOG 2010 Netzbereitstellungsentgelt

(1)Absatz eins,Das Netzbereitstellungsentgelt wird Entnehmern bei Erstellung des Netzanschlusses oder bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung als leistungsbezogener Pauschalbetrag für den bereits erfolgten sowie notwendigen Ausbau des Netzes zur Ermöglichung des Anschlusses v... mehr lesen...


§ 54 ElWOG 2010 Netzzutrittsentgelt

(1)Absatz eins,Durch das Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle angemessenen und den marktüblichen Preisen entsprechenden Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleist... mehr lesen...


§ 53 ElWOG 2010 Netzverlustentgelt

(1)Absatz eins,Durch das Netzverlustentgelt werden jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die transparente und diskriminierungsfreie Beschaffung von angemessenen Energiemengen zum Ausgleich physikalischer Netzverluste entstehen, bei der Ermittlung angemessener Energiemengen sind Durchs... mehr lesen...


§ 52 ElWOG 2010 Netznutzungsentgelt

(1)Absatz eins,Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten. Das Netznutzungsentgelt ist von Entnehmern pro Zählpunkt zu entrichten. Es ist entweder arbeitsbezogen oder arbeits- und ... mehr lesen...


§ 51 ElWOG 2010 Entgeltkomponenten

Bestimmung der Systemnutzungsentgelte(1)Absatz eins,Zur Erbringung aller Leistungen, die von den Netzbetreibern und Regelzonenführen in Erfüllung der ihnen auferlegten Verpflichtungen erbracht werden, haben die Netzbenutzer ein Systemnutzungsentgelt zu entrichten. Das Systemnutzungsentgelt besteh... mehr lesen...


§ 50 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 50 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 49 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 48 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 47 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 46 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 45 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 44 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 43 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 42 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 41 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 40a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 40a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 40 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 39 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 38 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 37 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 36 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 35 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 34 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 33 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 32 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 31 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 30 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 29 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 28 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 27 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 26 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 25 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 24 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 23d ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 23d ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 23c ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 23c ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 23b ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 23b ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 23a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 23a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 23 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 22a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 22a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 22 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 21 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 20 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 19a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 19a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 19 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 18a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 18a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 18 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 17a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 17a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 17 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 16e ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16e ElWOG 2010 seit 29.09.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 16d ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16d ElWOG 2010 seit 29.09.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 16c ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16c ElWOG 2010 seit 29.09.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 16b ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16b ElWOG 2010 seit 29.09.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 16a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16a ElWOG 2010 seit 29.09.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 16 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 15 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 14 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 13 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 12 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 11 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 10a ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 10a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 10 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 9 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 8 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 7 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 6 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 5 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 ElWOG 2010 (weggefallen)

§ 4 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 ElWOG 2010 (weggefallen)

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§ 2 ElWOG 2010 (weggefallen)

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§ 1 ElWOG 2010 (weggefallen)

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Aktualisiert am 13.08.26
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