§ 25 ZFBO 2024 Zivilflugplatzbenützende

Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere

  1. 1.Ziffer einsLuftfahrzeughalter,
  2. 2.Ziffer 2Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,
  3. 3.Ziffer 3Fluggäste,
  4. 4.Ziffer 4Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und
  5. 5.Ziffer 5am Flugplatz tätige Personen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Zivilflugplatzbenützende nehmen Anlagen oder Einrichtungen eines Zivilflugplatzes in Anspruch. Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere

  1. 1.Ziffer einsLuftfahrzeughalter,
  2. 2.Ziffer 2Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder,
  3. 3.Ziffer 3Fluggäste,
  4. 4.Ziffer 4Flugplatzbesucher bzw. Flugplatzbesucherinnen und
  5. 5.Ziffer 5am Flugplatz tätige Personen.

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