§ 191 TKG 2021 Behörden und Verfahrensbestimmungen

Telekommunikationsgesetz 2021

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Fernmeldebehörden

Fernmeldebehörden sind die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie das ihr unterstehende Fernmeldebüro.

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In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Fernmeldebehörden

Fernmeldebehörden sind die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie das ihr unterstehende Fernmeldebüro.

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