§ 10a ElWOG 2010 (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2025 bis 31.12.9999
Jeder Marktteilnehmer, der im Sinne des Art§ 10a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zur Veröffentlichung von Insider-Informationen verpflichtet ist, hat die zu veröffentlichenden Tatsachen zeitgleich mit der Veröffentlichung auch der E-Control mitzuteilen. Jeder Marktteilnehmer, der im Sinne des Artikel 4, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011, zur Veröffentlichung von Insider-Informationen verpflichtet ist, hat die zu veröffentlichenden Tatsachen zeitgleich mit der Veröffentlichung auch der E-Control mitzuteilen.

Stand vor dem 23.12.2025

In Kraft vom 01.09.2013 bis 23.12.2025
Jeder Marktteilnehmer, der im Sinne des Art§ 10a ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zur Veröffentlichung von Insider-Informationen verpflichtet ist, hat die zu veröffentlichenden Tatsachen zeitgleich mit der Veröffentlichung auch der E-Control mitzuteilen. Jeder Marktteilnehmer, der im Sinne des Artikel 4, der Verordnung (EU) Nr. 1227 aus 2011, zur Veröffentlichung von Insider-Informationen verpflichtet ist, hat die zu veröffentlichenden Tatsachen zeitgleich mit der Veröffentlichung auch der E-Control mitzuteilen.

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