§ 90 ElWOG 2010 (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2025 bis 31.12.9999
(Grundsatzbestimmung) Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne der Grundsatzbestimmungen dieses Bundesgesetzes die Landesregierung§ 90 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 23.12.2025
(Grundsatzbestimmung) Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne der Grundsatzbestimmungen dieses Bundesgesetzes die Landesregierung§ 90 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

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