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Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2020, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2003, (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2020,, außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2020, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2003, (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2020,, außer Kraft.