§ 211 TKG 2021 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Telekommunikationsgesetz 2021

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2020, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2003, (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2020,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2020, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Telekommunikationsgesetz 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2003, (TKG 2003), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2020,, außer Kraft.

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