§ 3 ElWOG 2010 (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2025 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz hat zum Gegenstand:

  1. 1.Ziffer einsdie Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2die Regelung des Systemnutzungsentgelts sowie Vorschriften über die Rechnungslegung, die innere Organisation, Entflechtung und Transparenz der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen;
  3. 3.Ziffer 3die Festlegung von sonstigen Rechten und Pflichten für Elektrizitätsunternehmen.
§ 3 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2025

In Kraft vom 03.03.2011 bis 23.12.2025
Dieses Bundesgesetz hat zum Gegenstand:

  1. 1.Ziffer einsdie Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2die Regelung des Systemnutzungsentgelts sowie Vorschriften über die Rechnungslegung, die innere Organisation, Entflechtung und Transparenz der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen;
  3. 3.Ziffer 3die Festlegung von sonstigen Rechten und Pflichten für Elektrizitätsunternehmen.
§ 3 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

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