§ 111 TKG 2021 Adressierung und Notrufe

Telekommunikationsgesetz 2021

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Ziele

Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Endnutzern, Anbietern und Betreibern in offener, objektiver, transparenter, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Ziele

Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Endnutzern, Anbietern und Betreibern in offener, objektiver, transparenter, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.

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