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Legende:
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(Grundsatzbestimmung) (1) Zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen elektrizitätswirtschaftlichen Angelegenheiten können die Ausführungsgesetze einen Elektrizitätsbeirat vorsehen§ 91 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.
(Grundsatzbestimmung) (1) Zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen elektrizitätswirtschaftlichen Angelegenheiten können die Ausführungsgesetze einen Elektrizitätsbeirat vorsehen§ 91 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.