Anl. 2 ElWOG 2010 (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2025 bis 31.12.9999
  1. a)Litera aGasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)
  2. b)Litera bGegendruckdampfturbine
  3. c)Litera cEntnahme-Kondensationsdampfturbine
  4. d)Litera dGasturbine mit Wärmerückgewinnung
  5. e)Litera eVerbrennungsmotor
  6. f)Litera fMikroturbinen
  7. g)Litera gStirling-Motoren
  8. h)Litera hBrennstoffzellen
  9. i)Litera iDampfmotoren
  10. j)Litera jRankine-Kreislauf mit organischem Fluidum
  11. k)Litera kJede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Z 36 gilt.Jede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 36, gilt.
Anl. 2 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2025

In Kraft vom 03.03.2011 bis 23.12.2025
  1. a)Litera aGasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)
  2. b)Litera bGegendruckdampfturbine
  3. c)Litera cEntnahme-Kondensationsdampfturbine
  4. d)Litera dGasturbine mit Wärmerückgewinnung
  5. e)Litera eVerbrennungsmotor
  6. f)Litera fMikroturbinen
  7. g)Litera gStirling-Motoren
  8. h)Litera hBrennstoffzellen
  9. i)Litera iDampfmotoren
  10. j)Litera jRankine-Kreislauf mit organischem Fluidum
  11. k)Litera kJede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Z 36 gilt.Jede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 36, gilt.
Anl. 2 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten