§ 14 ElWOG 2010 (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2025 bis 31.12.9999
Stromlieferungsverträge mit einer ein Jahr übersteigenden Laufzeit und einem Umfang von mehr als 500 Millionen kWh im Jahr, die den Bezug von elektrischer Energie aus dem Gebiet der Europäischen Union zur inländischen Bedarfsdeckung zum Gegenstand haben, sind der Regulierungsbehörde zu melden§ 14 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. Die Regulierungsbehörde hat diese Stromlieferungsverträge zu verzeichnen.

Stand vor dem 23.12.2025

In Kraft vom 03.03.2011 bis 23.12.2025
Stromlieferungsverträge mit einer ein Jahr übersteigenden Laufzeit und einem Umfang von mehr als 500 Millionen kWh im Jahr, die den Bezug von elektrischer Energie aus dem Gebiet der Europäischen Union zur inländischen Bedarfsdeckung zum Gegenstand haben, sind der Regulierungsbehörde zu melden§ 14 ElWOG 2010 seit 23.12.2025 weggefallen. Die Regulierungsbehörde hat diese Stromlieferungsverträge zu verzeichnen.

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