Gesetzesaktualisierungen

205 Gesetze aktualisiert am 14.08.2026

Gesetze 141-150 von 205

11 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse (AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse) aktualisiert


Anl. 2 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse (weggefallen)

Anl. 2 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

A.1 Allgemeine Parameter Temperatur30 °CToxizität Bakterientoxizität GL4Fischeitoxizität GF a)2Abfiltrierbare Stoffe b)30 mg/lpH-Wert6,5–8,5A.2 Anorganische Parameter Eisenber. als Fe2,0 mg/lNickelber. als Ni0,5 mg/lFreies Chlorber. als Cl2 c)0,2 mg/lAmmoniumber. als N d)10 mg/lChloridber. als Cl... mehr lesen...


§ 6 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung de... mehr lesen...


§ 5 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 hat innerhalb von zehn Jahren den Emissionsbegrenzungen des § 1 Abs. 1 hinsichtlich Quecksilber und Asbest sowie den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserpa... mehr lesen...


§ 4 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

(1)Absatz eins,Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsSofern Z 2 bis 4 nichts anderes bestimmen, gilt eine Emissionsbegrenzung für ei... mehr lesen...


§ 3 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, A... mehr lesen...


§ 2 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2013, erfasst: Toxizität, Nickel, Freies Chlor, Ammonium und AOX. Durch na... mehr lesen...


§ 1 AEV Chlor-Alkali-Elektrolyse

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen mit folgenden Tätigkeiten in ein Fließgewässer sind die in Anlage A festgelegten Emissionsbegrenzungen vorzuschreiben:1.Ziffer einsHerstellen von Chlorgas, Wasserstoff und Natronlauge dur... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

12 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Düngemitteln sowie von Phosphorsäure und deren Salzen (AEV anorganische Düngemittel) aktualisiert


Anl. 4 AEV anorganische Düngemittel (weggefallen)

Anl. 4 AEV anorganische Düngemittel seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 AEV anorganische Düngemittel

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationC.1 Allgemeine Parameter1.Temperatur30 °C35 °C2.Fischeitoxizität GF,Ei4keine Beeinträchtigungen der a) biologischen Abbauvorgänge3.Abfiltrierbare Stoffe... mehr lesen...


Anl. 2 AEV anorganische Düngemittel

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationB.1 Allgemeine Parameter1.Temperatur30 °C35 °C2.Fischeitoxizität GF,Eia)4keine Beeinträchtigungen der biologischen Abbauvorgänge3.Abfiltrierbare Stoffe5... mehr lesen...


Anl. 1 AEV anorganische Düngemittel

 I)römisch eins)II)römisch zwei)Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter1.Temperatur30 °C35 °C2.Fischeitoxizität GF,Ei4keine Beeinträchtigungen der a) biologischen Abbauvorgänge3.Abfiltrierbare Stoffe3... mehr lesen...


§ 5 AEV anorganische Düngemittel

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 hat innerhalb von zehn Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A d... mehr lesen...


§ 4 AEV anorganische Düngemittel

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlagen A bis C ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2 oder 5 bis 14 der Anlagen A... mehr lesen...


§ 3 AEV anorganische Düngemittel

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph e... mehr lesen...


§ 2 AEV anorganische Düngemittel

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlagen A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Fischeitoxizität GF,Ei (Nr. 2), Cadmium (Nr. 5), Quecksilber (Nr. 6), Zink (Nr. 7), Ammonium (Nr. 8) und Nitrit (Nr. 11) Durch nachstehend genannte Paramet... mehr lesen...


§ 1 AEV anorganische Düngemittel

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 4 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anlage A festgelegten Emissionswerte vorzuschreiben.Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleit... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

11 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Kunstharzen (AEV Kunstharze) aktualisiert


Anl. 2 AEV Kunstharze

 EmissionsbegrenzungSchwellenwert JahresfrachtAllgemeine Parameter  Abfiltrierbare Stoffe35 mg/L3,5 t/aAnorganische Parameter  Chrom – Gesamtber. als Cr0,025 mg/L2,5 kg/aKupferber. als Cu0,050 mg/L5,0 kg/aNickelber. als Ni0,050 mg/L5,0 kg/aZinkber. als Zn0,30 mg/L30 kg/aStickstoff – Gesamter gebu... mehr lesen...


Anl. 1 AEV Kunstharze

 I)römisch eins)Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerII)römisch zwei)Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationAllgemeine ParameterTemperatur30 °C35 °CToxizitäta)  Algentoxizität GA8b)Bakterientoxizität GL4b)Daphnientoxizität GD4b)Fischeitoxizität GF,Ei2b)Abfiltri... mehr lesen...


§ 6 AEV Kunstharze

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsIE-Richtlinie;2.Ziffer 2Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in... mehr lesen...


§ 5 AEV Kunstharze

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A d... mehr lesen...


§ 4 AEV Kunstharze

(1)Absatz eins,Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlage A in Form von Tageswerten ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten. Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlage B in Form von Jahreswerten ist im Rahmen der ... mehr lesen...


§ 3 AEV Kunstharze

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV anhand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Eine Einleitung des Gesamtabwassers... mehr lesen...


§ 2 AEV Kunstharze

Durch folgende Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Toxizität, Zinn, Freies Chlor, Ammonium, Cyanid – leicht freisetzbar, Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX), Kohlenwasserstoff-Index, Ausblasbare organisch gebunde... mehr lesen...


§ 1 AEV Kunstharze

(1)Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung ist1.Ziffer einsPolymerisation: Chemischer Prozess, bei dem durch stufenlose Reaktion zwischen Monomeren, welche reaktive Mehrfachbindungen enthalten, organische Polymere entstehen.2.Ziffer 2Polykondensation: Chemischer Prozess, bei dem in einer Folge von... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

10 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von technischen Gasen (AEV technische Gase) aktualisiert


Anl. 2 AEV technische Gase (weggefallen)

Anl. 2 AEV technische Gase seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV technische Gase

 I)römisch eins)II)römisch zwei)Anforderungen anAnforderungen anEinleitungen inEinleitungen inein Fließgewässereine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter1.Temperatur30 °C35 °C  a)b)2.Toxizität  2.1Bakterientoxi-4d) zität GL  2.2Fischeitoxizität GF,Ei2d) c)  3.Abfiltrierbare30 mg/lkeine... mehr lesen...


§ 5 AEV technische Gase

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 bis 4 und 6 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzun... mehr lesen...


§ 4 AEV technische Gase

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2, 3 oder 5 bis 16 der Anlage A gilt... mehr lesen...


§ 3 AEV technische Gase

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, A... mehr lesen...


§ 2 AEV technische Gase

Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 ist die Bewilligungsfrist für die Parameter Nickel (Nr. 6), Ammonium (Nr. 7), Cyanid leicht freisetzbar (Nr. 8), Nitrit (Nr. 9), Sulfid (Nr. 12), Kohlenwasserstoff-Index (Nr. 15) und Phenolindex (Nr. 16) der Anlage A ... mehr lesen...


§ 1 AEV technische Gase

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anlage A festgelegten Emissionswerte vorzuschreiben.Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleit... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

41 Paragrafen zu Insolvenzrechtseinführungsgesetz (IEG) aktualisiert


Anl. 1 IEG (weggefallen)

Anl. 1 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 IEG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Vor dem 1. Jänner 2008 bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen gelten mit 1. Jänner 2008 als anerkannte Schuldenberatungsstellen und unterliegen den §§ 12 und 12a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2007.Vor dem 1. Jänner 2008 bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen ge... mehr lesen...


§ 16 IEG Schlußbestimmung.

(1)Absatz eins,Diese Kaiserliche Verordnung tritt am 1. Jänner 1915 in Wirksamkeit.(2)Absatz 2,Mit dem Vollzuge ist Mein Justizminister im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Ministern beauftragt.(3)Absatz 3,Die §§ 12 und 12a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2007 treten mit 1... mehr lesen...


§ 15 IEG (weggefallen)

§ 15 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 IEG (weggefallen)

§ 14 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 IEG Unzulässige Bezeichnungen

(1)Absatz eins,In eine Firma dürfen keine Bezeichnungen aufgenommen und ihr keine Zusätze beigefügt werden, die wie insbesondere die Bezeichnungen „Konkurs“, „Ausgleich“, „Insolvenz“ geeignet sind, auf die Herkunft der Waren aus einer Konkursmasse, einem im Ausgleich befindlichen oder sonst zahlu... mehr lesen...


§ 12a IEG (weggefallen)

§ 12a IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 IEG (weggefallen)

§ 12 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 IEG (weggefallen)

§ 11 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 IEG (weggefallen)

§ 10 IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 9a IEG (weggefallen)

§ 9a IEG seit 30.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 IEG (weggefallen)

§ 9 IEG seit 30.06.2003 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 IEG (weggefallen)

§ 8 IEG seit 30.06.2003 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 IEG (weggefallen)

§ 7 IEG seit 30.06.2003 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 IEG (weggefallen)

§ 6 IEG seit 07.07.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 IEG (weggefallen)

§ 5 IEG seit 07.07.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 IEG (weggefallen)

§ 4 IEG seit 07.07.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 IEG

Unberührt bleiben insbesondere:1.Ziffer einsdie Vorschriften anderer Gesetze über die Wirkungen des Konkurses auf die bürgerlichen, politischen und Ehrenrechte des Gemeinschuldners. Insoweit nach den bestehenden Vorschriften der Gemeinschuldner von Rechten und Befugnissen bis zur Erteilung der Wi... mehr lesen...


§ 2 IEG

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf die Insolvenzordnung oder eine der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden, mit dieser Kaiserlichen Verordnung erlassenen Vorschriften an deren Stelle. mehr lesen...


§ 1 IEG Beginn der Wirksamkeit und Verhältnis zu anderen Gesetzen.

(1)Absatz eins,Die beiliegende Konkursordnung und Ausgleichsordnung und die angeschlossene Anfechtungsordnung treten, mit Ausnahme der im Absatz 3 bezeichneten Bestimmungen, am 1. Jänner 1915 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit diesem Tage wird die Konkursordnung vom 25. Dezember 1868, R. G. Bl. Nr. 1 von 1... mehr lesen...


Art. 15 IEG (weggefallen)

Art. 15 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 14 IEG (weggefallen)

Art. 14 IEG seit 01.01.1983 weggefallen. mehr lesen...


Art. 13 IEG (weggefallen)

Art. 13 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 12 IEG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,(Anm.: Inkrafttretensbestimmung)Anmerkung, Inkrafttretensbestimmung)(2)Absatz 2,Art. III Z 3 (§§ 7 bis 9a IEG) tritt zu demselben Zeitpunkt wie das Europäische Übereinkommen über Insolvenzverfahren in Kraft.Artikel römisch drei, Ziffer 3, (Paragraphen 7 bis 9 a IEG) tritt zu demse... mehr lesen...


Art. 11 § 3 IEG

Die auf § 23a AO beruhenden Kundmachungen über die Erteilung oder den Widerruf eines Kostenvorrechts gelten als Kundmachungen nach Art. XI der Einführungsverordnung in der Fassung dieses Bundesgesetzes weiter. In Konkursen kann das Kostenvorrecht nur in Anspruch genommen werden, wenn die Vorausse... mehr lesen...


Art. 11 IEG (weggefallen)

Art. 11 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 10 IEG (weggefallen)

Art. 10 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 9 IEG (weggefallen)

Art. 9 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 8 IEG (weggefallen)

Art. 8 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 7 IEG (weggefallen)

Art. 7 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 2 IEG Hinweis auf Umsetzung

Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, ABl. Nr. L 110/28 vom 20. April 2001;2.Ziffer 2Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation... mehr lesen...


Art. 6 IEG (weggefallen)

Art. 6 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 5 IEG (weggefallen)

Art. 5 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 4 IEG (weggefallen)

Art. 4 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 IEG (weggefallen)

Art. 3 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 IEG (weggefallen)

Art. 2 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 IEG (weggefallen)

Art. 1 IEG seit 30.09.1997 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

95 Paragrafen zu Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G) aktualisiert


Anl. 1 MTF-SHD-G (weggefallen)

Anl. 1 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Die Änderung des Titels, § 1, § 3, § 7 Abs. 5 und 6, § 12 Abs. 1, § 12a, § 14 Abs. 2 und 5, § 18 Abs. 3, § 19a, § 21, § 37 Abs. 1, § 41 Abs. 1 lit. h, § 42, § 43, § 43f Abs. 1 und 4, § 43i Abs. 1, § 45 Abs. 5, § 49 Abs. 1, § 51 lit. i, § 52 Abs. 1 Z 1, 2, 3 und 6 samt Überschrift, ... mehr lesen...


§ 67 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung, bezüglich der §§ 13, 16, 20, 22, 24, 36, 41, 42, 50, 58 und 63 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht und bezüglich des § 12a Abs. 3 sowie des § 49 Abs. 1 letzter Satz im E... mehr lesen...


§ 66 MTF-SHD-G

Die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes nach den jeweils geltenden Vorschriften erteilten Berechtigungen zur Errichtung und zum Betriebe von Krankenpflegeschulen oder von medizinischtechnischen Schulen bleiben unter der Voraussetzung aufrecht, daß die Schulen im Zeitpunkt des Inkrafttretens d... mehr lesen...


§ 65 MTF-SHD-G

Die in den §§ 62 und 63 bezeichneten Personen haben sich binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Ausstellung einer Bescheinigung über ihre Berechtigung zur weiteren Berufsausübung persönlich oder schriftlich zu melden. In der... mehr lesen...


§ 64 MTF-SHD-G

Personen, die ihre Ausbildung für einen der unter die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes fallenden Berufe nach den bisherigen Vorschriften begonnen haben, erwerben die Berechtigung zur Ausübung dieses Berufes, wenn sie sie nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich beenden. mehr lesen...


§ 63 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Außer den im § 62 genannten Personen sind unter den im Abs. 2 angeführten Voraussetzungen Personen zur Berufsausübung berechtigt, die eine Tätigkeit der in den §§ 5, 26, 37 und 44 lit. a bis i angeführten Art im Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginnes dieses Bundesgesetzes berufsmäßig a... mehr lesen...


§ 62 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Personen, die auf Grund der jeweils bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 93/1949, in Österreich in Geltung gestandenen Vorschriften sowie auf Grund einer nach dem genannten Bundesgesetz vorgeschriebenen Ausbildung oder auf Grund der Bestimmungen des § 17 des genannte... mehr lesen...


§ 60 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 600 Euro zu bestrafen, wer1.Ziffer einseine unter dieses Bundesgesetz fallende Tätigkeit ausübt, ohne... mehr lesen...


§ 58 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 58 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 57c MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 57c MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 57b MTF-SHD-G Sonderausbildung

(1)Absatz eins,Zur Erlangung zusätzlicher, für die Ausübung von Spezial-, Lehr- und Führungsaufgaben erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten können für Personen, die ein Diplom im Krankenpflegefachdienst (§ 4) besitzen, Sonderausbildungskurse eingerichtet werden. Diese sind am Sitz einer Ausbil... mehr lesen...


§ 57a MTF-SHD-G Fortbildung und Sonderausbildung im Krankenpflegefachdienst und im medizinisch-technischen Fachdienst

Fortbildung(1)Absatz eins,Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und unter Berücksichtigung des Fortschrittes der Wissenschaft können Personen, die zur Ausübung des Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch-technischen Fachdienstes oder eines Sanitätshilfsdienstes berechtigt ... mehr lesen...


§ 57 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 57 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 56 MTF-SHD-G Zurücknahme der Berufsberechtigung

(1)Absatz eins,Der Landeshauptmann hat die Berechtigung zur Ausübung eines in diesem Bundesgesetz geregelten Berufes zurückzunehmen, wenn die gesundheitliche Eignung oder die für die Berufsausübung erforderliche Verläßlichkeit nicht gegeben ist.(2)Absatz 2,Aus Anlaß der Zurücknahme der Berufsbere... mehr lesen...


§ 55 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 55 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 54 MTF-SHD-G Berufspflichten

(1)Absatz eins,Personen, die eine in diesem Bundesgesetz geregelte berufliche Tätigkeit ausüben, haben den Anordnungen des (der) verantwortlichen Arztes (Ärztin) Folge zu leisten. Jede eigenmächtige Heilbehandlung ist zu unterlassen.(2)Absatz 2,Eine zur berufsmäßigen Ausübung des Krankenpflegefac... mehr lesen...


§ 53 MTF-SHD-G

(1)Absatz eins,Die Pflege gesunder Wöchnerinnen und gesunder Neugeborener schließt für die Dauer der ersten zehn Tage nach der Entbindung jede krankenpflegerische Tätigkeit aus.(2)Absatz 2,Im Falle eines Mangels an diplomierten Krankenpflegepersonen in Krankenanstalten kann der Landeshauptmann au... mehr lesen...


§ 52e MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 52e MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 52d MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 52d MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 52c MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 52c MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 52b MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 52b MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 52a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 52a MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 MTF-SHD-G Gemeinsame Bestimmungen.

Berufsmäßige Ausübung des Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste(1)Absatz eins,Zur Ausübung eines in diesem Bundesgesetz geregelten Berufes sind berechtigt:1.Ziffer einsPersonen, die ein nach diesem Bundesgesetz ausgestelltes Diplom oder Z... mehr lesen...


§ 51 MTF-SHD-G

Im Sinne der Bestimmungen des § 49 sind als Berufsbezeichnungen zu führen: Im Sinne der Bestimmungen des Paragraph 49, sind als Berufsbezeichnungen zu führen:d)Litera d„Laborgehilfe“ – „Laborgehilfin“ (§ 44 lit. d);„Laborgehilfe“ – „Laborgehilfin“ (Paragraph 44, Litera d,);g)Litera g„Heilbadgehil... mehr lesen...


§ 50 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 50 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 49 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 48 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 47 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 46 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 45 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 44a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 44a MTF-SHD-G seit 30.06.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 MTF-SHD-G Sanitätshilfsdienste.

Sonstige Sanitätshilfsdienste. In das Gebiet der Sanitätshilfsdienste fallen ferner:d)Litera deinfache Hilfsdienste in medizinischen Laboratorien;g)Litera geinfache Hilfsdienste bei der Anwendung der Hydro- und Balneotherapie;i)Litera ieinfache Hilfsdienste bei der Behandlung von Menschen durch d... mehr lesen...


§ 43i MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43i MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43h MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43h MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43g MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43g MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43f MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43f MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43e MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43e MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43d MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43d MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43c MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43c MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43b MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43b MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 43a MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 MTF-SHD-G

Wer zur berufsmäßigen Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes berechtigt ist, hat im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes die Berufsbezeichnung „Diplomierte medizinischtechnische Fachkraft“ (§ 37) zu führen. Wer zur berufsmäßigen Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes... mehr lesen...


§ 42 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 42 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 41 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 40 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 39 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 38 MTF-SHD-G seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 MTF-SHD-G Medizinisch-technischer Fachdienst

Begriffsbestimmung(1)Absatz eins,Der medizinisch-technische Fachdienst umfaßt die Ausführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwec... mehr lesen...


§ 36 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 36 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 35a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 35a MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 35 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 34 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 33 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 32 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 31 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 30 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 29 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 28 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 27 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 26 MTF-SHD-G seit 01.01.1993 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 24 MTF-SHD-G seit 01.09.1973 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 23 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 22 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 21 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 20 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 19a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 19a MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 19 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 18 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 17 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 16 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 15a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 15a MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 15 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 14 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 13 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 12a MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 12a MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 12 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 11 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 10 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 9 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 8 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 7 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 6 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 5 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 MTF-SHD-G (weggefallen)

§ 4 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 MTF-SHD-G

Auf die berufsmäßige Ausübung der in den §§ 5, 37, 43a und 44 angeführten Tätigkeiten findet die Gewerbeordnung 1973 keine Anwendung. Hilfeleistungen in der Nachbarschafts-, Familien- und Haushaltshilfe, ferner die der Gewerbeordnung 1973 unterliegenden Tätigkeiten der Fußpfleger(innen), Kosmetik... mehr lesen...


§ 2 MTF-SHD-G

Die Ausübung der unter dieses Bundesgesetz fallenden Tätigkeiten im Rahmen anderer als der durch dieses Bundesgesetz oder durch sonstige gesetzliche Vorschriften auf dem Gebiete des Gesundheitswesens geregelten Berufe, die Führung anderer als der gesetzlich zugelassenen Berufsbezeichnungen, die F... mehr lesen...


Art. 2 MTF-SHD-G Schluß- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt1.Ziffer einshinsichtlich Art. l Z 11 mit 1. Jänner 1996,hinsichtlich "Art". l Ziffer 11, mit 1. Jänner 1996,2.Ziffer 2hinsichtlich der übrigen Bestimmungen des Art. I mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.hinsichtlich der übrigen Bestimmungen des ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

20 Paragrafen zu Überbrückungshilfengesetz (ÜHG) aktualisiert


Art. 4 § 10 ÜHG (weggefallen)

Art. 4 § 10 ÜHG seit 30.06.1997 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 § 16 ÜHG

§ 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 100/2025, tritt mit 1. April 2025 in Kraft. Paragraph 10, Absatz eins bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2025,, tritt mit 1. April 2025 in Kraft. mehr lesen...


Art. 3 § 15 ÜHG

§ 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 153/2020, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 10, Absatz eins bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft. mehr lesen...


Art. 3 § 14 ÜHG

§ 10 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, tritt mit 8. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 10, in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,, tritt mit 8. Jänner 2018 in Kraft. mehr lesen...


Art. 3 § 13 ÜHG

§ 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 210/2013 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 210 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. mehr lesen...


Art. 3 § 12 ÜHG

(1)Absatz eins,Die §§ 1 bis 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Paragraphen eins bis 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Für Ansprüche auf Kare... mehr lesen...


Art. 3 § 11 ÜHG

(1)Absatz eins,Die §§ 1, 2 bis 4, 5 Abs. 1, 6, 9 und 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 treten mit 1. Juli 1997 in Kraft. Für Ansprüche auf Karenzurlaubshilfe auf Grund von Geburten vor dem 1. Juli 1997 gilt dieses Bundesgesetz weiterhin in der Fassung der Kundmachung BGBl. ... mehr lesen...


Art. 3 § 10 ÜHG

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung der §§ 1 bis 3 und 6 Z 1 ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut.Mit der Vollziehung der Paragraphen eins bis 3 und 6 Ziffer eins, ist die Bundesministerin oder der Bundesminister fü... mehr lesen...


Art. 1 § 7 ÜHG

Der Aufwand für die Leistungen nach diesem Bundesgesetz einschließlich der Versicherungsbeiträge für den besonderen Kranken- und Pensionsversicherungsanspruch ist vom Bund zu tragen. Die im § 6 Z 1 angeführten Fonds, Stiftungen und Anstalten haben dem Bund die für ihre ehemaligen Bediensteten nac... mehr lesen...


Art. 1 § 6 ÜHG

Die §§ 1 bis 5 finden sinngemäß auf Personen Anwendung, die gemäß § 1 Abs. 2 lit. a oder b AlVG von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen sind und Die Paragraphen eins bis 5 finden sinngemäß auf Personen Anwendung, die gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, oder b AlVG von der Arbei... mehr lesen...


Art. 1 § 5 ÜHG

Für den Anspruch auf Familienbeihilfe sind die Überbrückungshilfe und die erweiterte Überbrückungshilfe, soweit diese Leistungen nach diesem Bundesgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften, die der in den §§ 1 bis 3 getroffenen Regelung entsprechen, gewährt werden, dem Bezug von Arbeitslos... mehr lesen...


Art. 1 § 4 ÜHG

Ehemalige Bundesbedienstete, die Überbrückungshilfe oder erweiterte Überbrückungshilfe beziehen, sind in der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, teilversichert, wobei die Bestimmungen des ASVG über die Krankenversicherung Pflichtversicher... mehr lesen...


Art. 1 § 3 ÜHG

§ 1 ist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt anzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf entsprechende Leistungen nach dem AlVG erwerben. Paragraph eins, ist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt anzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf entsprechende Leis... mehr lesen...


Art. 1 § 2 ÜHG

(1)Absatz eins,Auf die Überbrückungshilfe, die erweiterte Überbrückungshilfe, die besondere Überbrückungshilfe sowie den besonderen Kranken- und Pensionsversicherungsanspruch ist, soweit dieses Bundesgesetz nicht Abweichendes bestimmt, das AlVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 45, 71 Abs. 1, 74, 75, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

13 Paragrafen zu Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) aktualisiert


§ 10 KSE-BVG

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betraut. mehr lesen...


§ 9a KSE-BVG

§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft. Paragraph 2, Absatz 4 und Paragraph 4, Absatz 2,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998,, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft. mehr lesen...


§ 9 KSE-BVG

(1)Absatz eins,Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes tritt das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen, BGBl. Nr. 173/1965, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesv... mehr lesen...


§ 8 KSE-BVG

Durch Bundesgesetz ist die besoldungs-, sozial- und abgabenrechtliche Stellung der im § 4 Abs. 1 Z 3 genannten, in das Ausland entsendeten Personen, soweit sie nicht dem Dienststand angehören, zu regeln. Durch Bundesgesetz ist die besoldungs-, sozial- und abgabenrechtliche Stellung der im Paragra... mehr lesen...


§ 7 KSE-BVG

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial sind nicht auf das den entsendeten Personen zugeteilte Kriegsmaterial anzuwenden. mehr lesen...


§ 6 KSE-BVG

Nach Beendigung der Entsendung einer Einheit hat der Vorgesetzte dem zuständigen Bundesminister einen zusammenfassenden Bericht über die Entsendung vorzulegen. Dieser Bericht ist vom zuständigen Bundesminister der Bundesregierung zuzuleiten. Während der Entsendung hat der Vorgesetzte auf Verlange... mehr lesen...


§ 5 KSE-BVG

Die Bundesregierung ist ermächtigt, die Durchführung der Entsendung mit der in Betracht kommenden internationalen Organisation oder dem Empfangsstaat im Rahmen des Völkerrechts näher zu regeln. mehr lesen...


§ 4 KSE-BVG

(1)Absatz eins,Für Zwecke nach § 1 können entsendet werdenFür Zwecke nach Paragraph eins, können entsendet werden1.Ziffer einsAngehörige des Bundesheeres,2.Ziffer 2Angehörige der Wachkörper des Bundes und3.Ziffer 3andere Personen, wenn sie sich zur Teilnahme verpflichtet haben.(2)Absatz 2,Nach § ... mehr lesen...


§ 3 KSE-BVG

Die Bundesregierung kann in den Fällen ihrer Zuständigkeit zur Entsendung unter Bedachtnahme auf den gesetzmäßigen Wirkungsbereich der Bundesministerien und auf den Zweck der Entsendung bestimmen, welchem Bundesminister oder welchen Bundesministern die Durchführung der Entsendung obliegt; sie kan... mehr lesen...


§ 2 KSE-BVG

(1)Absatz eins,Zu Entsendungen nach § 1 Z 1 lit. a und b ist die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates berufen.Zu Entsendungen nach Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a und b ist die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates berufen... mehr lesen...


§ 1 KSE-BVG

Einheiten und einzelne Personen können in das Ausland entsendet werden1.Ziffer einszur solidarischen Teilnahme ana)Litera aMaßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation od... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

10 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Soda nach dem Ammoniak-Soda-Verfahren (AEV Soda) aktualisiert


Anl. 2 AEV Soda (weggefallen)

Anl. 2 AEV Soda seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV Soda

 Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerA.1 Allgemeine Parameter1.Temperatura)2.Fischeitoxizität GF,Ei32 b) 3.Abfiltrierbare270 kg/t Stoffe  c) 4.pH-Werta)   A.2 Anorganische Parameter5.Blei12 g/t ber. als Pb 6.Cadmium0,8 g/t ber. als Cd 7.Chrom-Gesamt12 g/t ber. als Cr 8.Chrom-VI6 g/t... mehr lesen...


§ 5 AEV Soda

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 hat innerhalb von 7 Jahren den Emissionsbegrenzungen gem. Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A der... mehr lesen...


§ 4 AEV Soda

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2 oder Nr. 5 bis 15 der Anlage A gil... mehr lesen...


§ 3 AEV Soda

Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Die höchstzulässige Tagesfracht eines Abwasserinhaltsstoffes ... mehr lesen...


§ 2 AEV Soda

Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 ist die Bewilligungsfrist für die Parameter Blei (Nr. 5), Cadmium (Nr. 6), Chrom-Gesamt (Nr. 7), Chrom-VI (Nr. 8), Kupfer (Nr. 9), Nickel (Nr. 10), Quecksilber (Nr. 11) und Ammonium (Nr. 12) der Anlage A sowie für ein... mehr lesen...


§ 1 AEV Soda

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben bzw. Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer sind die in Anlage A festgelegten Emissionswerte vorzuschreiben. Abwasser aus Betrieben bzw. Anlagen gemäß Abs. 2 darf grundsätzlich nicht in eine öffent... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

5 Paragrafen zu Akkreditierungsversicherungsverordnung (AkkVV) aktualisiert


§ 3 AkkVV

§ 2 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph 2, Absatz eins bis 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. mehr lesen...


§ 2 AkkVV

(1)Absatz eins,Die Mindesthöhe der Pauschaldeckungssummen von Versicherungsverträgen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß § 24 Abs. 3 Akkreditierungsgesetz, von Beglaubigungsstellen gemäß § 10 Abs. 6 des Maß- und Eichgesetzes ode... mehr lesen...


§ 1 AkkVV

Der Versicherungsnehmer hat seine vorgesehenen Tätigkeiten hinsichtlich der nach vernünftigem Ermessen anzunehmenden Schadensverpflichtungen zu bewerten und dementsprechende Pauschaldeckungssummen unter Berücksichtigung der Mindestsumme gemäß § 2 zu wählen. Der Versicherungsnehmer hat seine vorge... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26
Gesetze 141-150 von 205