§ 4 MTF-SHD-G (weggefallen)

Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.9999
II§ 4 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. TEIL.römisch zwei. TEIL.

Krankenpflegefachdienst.

1. Hauptstück.

Begriffsbestimmungen.

§ 4. Der Krankenpflegefachdienst umfaßt Paragraph 4, Der Krankenpflegefachdienst umfaßt

  1. a)Litera adie allgemeine Krankenpflege,
  2. b)Litera bdie Kinderkranken- und Säuglingspflege,
  3. c)Litera cdie psychiatrische Krankenpflege.

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 01.09.1961 bis 31.08.1997
II§ 4 MTF-SHD-G seit 31.08.1997 weggefallen. TEIL.römisch zwei. TEIL.

Krankenpflegefachdienst.

1. Hauptstück.

Begriffsbestimmungen.

§ 4. Der Krankenpflegefachdienst umfaßt Paragraph 4, Der Krankenpflegefachdienst umfaßt

  1. a)Litera adie allgemeine Krankenpflege,
  2. b)Litera bdie Kinderkranken- und Säuglingspflege,
  3. c)Litera cdie psychiatrische Krankenpflege.

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