Gesetzesaktualisierungen

205 Gesetze aktualisiert am 14.08.2026

Gesetze 121-130 von 205

14 Paragrafen zu Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) aktualisiert


§ 11 KJBG-VO Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2,Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl. Nr. 527/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 173/1997, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.Die ... mehr lesen...


§ 10 KJBG-VO Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz, ABl. Nr. L 216/12 vom 20.8.1994, S. 12, in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2014/27/EU zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und... mehr lesen...


§ 9 KJBG-VO Auflegen der Bescheide

Arbeitgeber, die Jugendliche beschäftigen, haben eine Ablichtung von Bescheiden nach § 8 an geeigneter, für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle aufzulegen. Arbeitgeber, die Jugendliche beschäftigen, haben eine Ablichtung von Bescheiden nach Paragraph 8, an geeigneter, für die Arbeitnehmer... mehr lesen...


§ 8 KJBG-VO Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen

(1)Absatz eins,Das Arbeitsinspektorat oder die sonst zuständige Behörde kann mit Bescheid die Beschäftigung Jugendlicher trotz Vorliegens eines Verbots nach den §§ 2 bis 7 unter Bedingungen, jedenfalls unter Aufsicht, zulassen, wenn dies für die Ausbildung unbedingt erforderlich ist und nach den ... mehr lesen...


§ 7a KJBG-VO (weggefallen)

§ 7a KJBG-VO seit 30.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KJBG-VO Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge

Verboten sind folgende Arbeiten:1.Ziffer einsArbeiten auf Bau- und Montagestellen, wie Arbeiten auf Dächern und Mauern über die Hand auf Stockwerksdecken, Montagearbeiten des Stahl- und des konstruktiven Holzbaues, Arbeiten auf Hochspannungsmasten, an denen Absturzgefahr besteht, sofern nach der ... mehr lesen...


§ 6 KJBG-VO Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln

(1)Absatz eins,Verboten sind Arbeiten mit Arbeitsmitteln, an denen durch bewegte Werkzeuge und Werkstücke, die Quetsch-, Scher-, Schneid-, Stich-, Fang-, Einzugsstellen bilden, oder durch andere Gefahrstellen eine besondere Gefahr von Verletzungen gegeben ist, sofern an den Arbeitsmitteln bestehe... mehr lesen...


§ 5 KJBG-VO Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen

Verboten sind Arbeiten, die die psychische oder physische Leistungsfähigkeit Jugendlicher übersteigen. Zu letzteren zählen insbesondere:1.Ziffer einsdas Heben, Abstützen, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen, Wenden und sonstige Befördern von Lasten mit oder ohne Hilfsmittel, soweit damit eine für ... mehr lesen...


§ 4 KJBG-VO Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen

(1)Absatz eins,Für Jugendliche verboten sind Arbeiten, bei denen der Auslösegrenzwert für Vibrationen bei beruflicher Exposition gemäß § 4 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV), BGBl. II Nr. 22/2006, zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...


§ 3 KJBG-VO Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen

(1)Absatz eins,Verboten sind die in Z 1 bis 4 genannten Arbeiten, sofern die gefährlichen Arbeitsstoffe nicht in nur so geringem Ausmaß zur Einwirkung gelangen können, daß nach arbeitsmedizinischen Erfahrungen eine Schädigung der Gesundheit nicht zu erwarten ist, oder so verwendet werden, beispie... mehr lesen...


§ 2 KJBG-VO Verbotene Betriebe

Die Beschäftigung Jugendlicher ist verboten:1.Ziffer einsin Sexshops, Sexkinos, Striptease-Lokalen, Table-Dance-Lokalen, Go-Go-Lokalen, Peep-Shows und Lokalen mit Peep-Shows;2.Ziffer 2bei der Herstellung, beim Vertrieb und bei der Vorführung pornographischer Produkte, unabhängig vom verwendeten M... mehr lesen...


§ 1 KJBG-VO Allgemeine Bestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen. Als Jugendliche im Sinne dieser Verordnung gelten Jugendliche im Sinne des § 3 KJBG und Minderjährige im Sinne des § 2 Abs. 1a KJBG.Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen. Als Jugendliche im Sinne d... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

9 Paragrafen zu Sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) aktualisiert


§ 7 STZ-VO Schlußbestimmungen

(1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2013, tritt mit dem der Kundm... mehr lesen...


§ 6 STZ-VO Zentren für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische

Betreuung(1)Absatz eins,Wenn ein Zentrum sowohl als sicherheitstechnisches als auch als arbeitsmedizinisches Zentrum tätig wird, muß es hinsichtlich der Präventivfachkräfte, des Fach- und des Hilfspersonals sowohl die Voraussetzungen für sicherheitstechnische Zentren (§ 75 ASchG sowie 1. Abschnit... mehr lesen...


§ 5 STZ-VO Ausstattung und Mittel

(1)Absatz eins,Das sicherheitstechnische Zentrum muß über die Arbeitnehmerschutzvorschriften, über die für die Tätigkeit des Zentrums maßgeblichen Normen sowie die erforderliche einschlägige periodische und nichtperiodische Fachliteratur verfügen.(2)Absatz 2,Das sicherheitstechnische Zentrum muß ... mehr lesen...


§ 4 STZ-VO Räumlichkeiten

(1)Absatz eins,Den im sicherheitstechnischen Zentrum beschäftigten Personen müssen entsprechende Arbeitsräume zur Verfügung stehen.(2)Absatz 2,Sofern nicht jeder Sicherheitsfachkraft ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht, muß im Zentrum ein geeignetes Besprechungszimmer vorhanden sein.(3)Ab... mehr lesen...


§ 3 STZ-VO Hilfspersonal

(1)Absatz eins,Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Hilfspersonal im erforderlichen Ausmaß beschäftigt werden.(2)Absatz 2,Zum Hilfspersonal zählen Personen, die Sekretariatsarbeiten und Tätigkeiten wie Schriftverkehr, Telefondienst oder Ablage verrichten.(3)Absatz 3,Hilfspersonal ist ... mehr lesen...


§ 2 STZ-VO Fachpersonal

(1)Absatz eins,Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachlichen Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte bei Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 76 ASchG im erforderlichen Ausmaß beschäftigt werden.Im sicherheitstechnischen Zentrum muß geeignetes Fachpersonal zur fachliche... mehr lesen...


§ 1 STZ-VO Sicherheitstechnische Zentren

Fachliche Leitung und weitere Sicherheitsfachkräfte(1)Absatz eins,Die fachliche Leitung des sicherheitstechnischen Zentrums muß einer Sicherheitsfachkraft im Sinne des § 74 Abs. 1 ASchG übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von regelm... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

18 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung (AEV Eisen – Metallindustrie) aktualisiert


Anl. 9 AEV Eisen – Metallindustrie (weggefallen)

Anl. 9 AEV Eisen – Metallindustrie seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 8 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationH.1 Allgemeine Parameter  Temperatur35 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)2keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 7 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationG.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)4keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 6 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationF.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)4keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 5 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationE.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)2keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 4 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationD.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)2keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 3 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationC.1 Allgemeine Parameter  Temperatur35 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)4keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 2 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins)II)römisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationB.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC35 ºCFischeitoxizität GF,Eia)6keine Beeinträchtigungen der biologischen AbbauvorgängeAbfiltrierbare Stoffeb)50 ... mehr lesen...


Anl. 1 AEV Eisen – Metallindustrie

 I)römisch eins) Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerA.1 Allgemeine Parameter Temperatur30 ºCFischeitoxizität GF,Eia)2Abfiltrierbare Stoffeb), c)50 mg/ld)0,2 kg/t e)pH-Wert6,5-8,5f)A.2 Anorganische Parameter Eisen – gelöst ber. als Fe2,0 mg/lNitritber. als N1,0 mg/lA.3 Organische Pa... mehr lesen...


§ 6 AEV Eisen – Metallindustrie

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsIE-Richtlinie;2.Ziffer 2Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in... mehr lesen...


§ 5 AEV Eisen – Metallindustrie

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Einleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 8 hat innerhalb von sieben Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlagen A bis H (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anl... mehr lesen...


§ 4 AEV Eisen – Metallindustrie

(1)Absatz eins,Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlagen A bis H ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsSofern in den Z 2 bis 4 keine anderen Regelungen getroffen werden, gilt ... mehr lesen...


§ 3 AEV Eisen – Metallindustrie

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 8 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen. Für einen Abwasserinhaltsstoff der Anlagen A bis H,... mehr lesen...


§ 2 AEV Eisen – Metallindustrie

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlagen A bis H werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2013, erfasst: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Chrom-VI, Kupfer... mehr lesen...


§ 1 AEV Eisen – Metallindustrie

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser, Niederschlagswasser oder Mischwasser aus Betrieben bzw. Anlagen mit den Tätigkeiten1.Ziffer einsAufbereiten und Veredeln von Eisenerzen zu Erzkonzentraten oder2.Ziffer 2Reinigen der Abluft aus Tätigkeiten gemäß Z ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

12 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen (AEV Kohleverarbeitung) aktualisiert


Anl. 3 AEV Kohleverarbeitung (weggefallen)

Anl. 3 AEV Kohleverarbeitung seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 AEV Kohleverarbeitung

  I)römisch eins)II)römisch zwei)  Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerAnforderung an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationB.1Allgemeine Parameter   Temperatur30 ºC35 ºC a) Fischeitoxizität GF,Eib)4keine Beeinträchtigungen der biolog. Abbauvorgänge Abfiltrierbare Stoffe50 mg... mehr lesen...


Anl. 1 AEV Kohleverarbeitung

 I)Anforderungen anEinleitungen inein Fließgewässerrömisch eins), Anforderungen an, Einleitungen in, ein FließgewässerII)Anforderung anEinleitungen ineine öffentliche Kanalisationrömisch zwei), Anforderung an, Einleitungen in, eine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter  1. Temperatur30... mehr lesen...


§ 6 AEV Kohleverarbeitung

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (im Folgenden: IE-Richtlinie), ABl. Nr. L... mehr lesen...


§ 5 AEV Kohleverarbeitung

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 oder 2 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlagen A oder B (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung... mehr lesen...


§ 4 AEV Kohleverarbeitung

(1)Absatz eins,Ein Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlagen A oder B ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsSofern in den Z 2 bis 4 keine anderen Regelungen getroffen werden, gilt ... mehr lesen...


§ 3 AEV Kohleverarbeitung

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 oder 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph ... mehr lesen...


§ 2 AEV Kohleverarbeitung

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage B werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erfasst: Cyanid – leicht freisetzbar, Ges. geb. Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Summe von Ammonium-Stickstoff, Nitrat-S... mehr lesen...


§ 1 AEV Kohleverarbeitung

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen mit den Tätigkeiten1.Ziffer einsAufbereiten (Zerkleinern, Klassieren, Sortieren, Entwässern, Mischen und Lagern) von Kohlen,2.Ziffer 2Brikettieren von Kohlen oder3.Ziffer 3Reinigen von Ab... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

10 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Massentierhaltung (AEV Massentierhaltung) aktualisiert


Anl. 2 AEV Massentierhaltung (weggefallen)

Anl. 2 AEV Massentierhaltung seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV Massentierhaltung

  I)römisch eins)II)römisch zwei)  Anforderungen anAnforderungen an  Einleitungen inEinleitungen in  ein Fließgewässereine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter  1 .Temperatur30 °C35 °C2Toxizität  2.1Algentoxizität GA2a)2.2Bakterientoxizität GL2a)2.3Daphnientoxizität GD2a)2.4Fischeitox... mehr lesen...


§ 5 AEV Massentierhaltung

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A d... mehr lesen...


§ 4 AEV Massentierhaltung

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2, 3, 5 bis 9, 11 oder 13 bis 17 der... mehr lesen...


§ 3 AEV Massentierhaltung

Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, in ei... mehr lesen...


§ 2 AEV Massentierhaltung

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33a WRG 1959 erfaßt: Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß Paragraph 33 a, WRG 1959 erfaßt:Toxizität (Nr. 2), Kupfer (Nr. 5), Zink (Nr. 7),... mehr lesen...


§ 1 AEV Massentierhaltung

(1)Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung ist:1.Ziffer einsMassentierhaltung: Form der konzentrierten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, bei welcher es nicht möglich ist, die in den anfallenden Abfällen sowie im anfallenden Abwasser enthaltenen Pflanzennährstoffe (insbesondere Stickstoff, Ph... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

12 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten (AEV Industrieminerale) aktualisiert


Anl. 4 AEV Industrieminerale (weggefallen)

Anl. 4 AEV Industrieminerale seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 AEV Industrieminerale

 I)römisch eins)Anforderungen anEinleitungen inein FließgewässerAnforderungen an, Einleitungen in, ein FließgewässerII)römisch zwei)Anforderungen anEinleitungen ineine öffentliche KanalisationAnforderungen an, Einleitungen in, eine öffentliche KanalisationC.1 Allgemeine Parameter  1.Temperatur30 ... mehr lesen...


Anl. 2 AEV Industrieminerale

 I)römisch eins)Anforderungen anEinleitungen inein FließgewässerAnforderungen an, Einleitungen in, ein FließgewässerII)römisch zwei)Anforderungen anEinleitungen ineine öffentliche KanalisationAnforderungen an, Einleitungen in, eine öffentliche KanalisationB.1 Allgemeine Parameter  1.Temperatur30 ... mehr lesen...


Anl. 1 AEV Industrieminerale

 I)römisch eins)Anforderungen anEinleitungen inein FließgewässerAnforderungen an, Einleitungen in, ein FließgewässerII)römisch zwei)Anforderungen anEinleitungen ineine öffentliche KanalisationAnforderungen an, Einleitungen in, eine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter  1.Temperatur30 ... mehr lesen...


§ 5 AEV Industrieminerale

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Einleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 hat innerhalb von sechs Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlagen A bis C (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anla... mehr lesen...


§ 4 AEV Industrieminerale

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlagen A bis C ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2, 3 oder 5 bis 21 der Anlage... mehr lesen...


§ 3 AEV Industrieminerale

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Stundenfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen. Für einen Abwasserinhaltsstoff der Anlagen A bis ... mehr lesen...


§ 2 AEV Industrieminerale

(1)Absatz eins,Durch nachstehend genannte Parameter der Anlagen A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33a WRG 1959 erfaßt:Durch nachstehend genannte Parameter der Anlagen A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß Paragraph 33 a, WRG 1959 erfaßt:Blei (Nr. 6), Cadmiu... mehr lesen...


§ 1 AEV Industrieminerale

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 4 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anlage A festgelegten Emissionsbegrenzungen vorzuschreiben. Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß A... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

11 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erdölverarbeitung (AEV Erdölverarbeitung) aktualisiert


Anl. 2 AEV Erdölverarbeitung (weggefallen)

Anl. 2 AEV Erdölverarbeitung seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV Erdölverarbeitung

 I)römisch eins)Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerII)römisch zwei)Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationA.1.1 Allgemeine Parameter  Temperatur30 ºC40 ºCa)Toxizität           Bakterientoxizität GL8c)         Fischeitoxizität GFEi         b)2c)Abfiltrierbare ... mehr lesen...


§ 6 AEV Erdölverarbeitung

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung de... mehr lesen...


§ 5 AEV Erdölverarbeitung

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 hat innerhalb von sieben Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A... mehr lesen...


§ 4 AEV Erdölverarbeitung

(1)Absatz eins,Tageswerte und Jahreswerte sind einzuhalten. Ein Nachweis über die Einhaltung der Tageswerte ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung zu erbringen. Ein Nachweis über die Einhaltung der Jahreswerte ist im Rahmen der Eigenüberwachung zu erbringen. Sofern ... mehr lesen...


§ 3 AEV Erdölverarbeitung

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten (§ 6 AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten (Anm. 1) der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen.Eine ... mehr lesen...


§ 2 AEV Erdölverarbeitung

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2017, erfasst: Toxizität, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Vana... mehr lesen...


§ 1 AEV Erdölverarbeitung

(1)Absatz eins,Die in Anlage A, Tabelle 1, Spalte I und Tabelle 2 festgelegten Emissionsbegrenzungen sind bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser, Niederschlagswasser oder Mischwasser in ein Fließgewässer vorzuschreiben, wenn der einleitende Betrieb oder die Anlage ein... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

11 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen sowie aus der Herstellung von Quecksilbermetall (AEV Edelmetalle und Quecksilber) aktualisiert


Anl. 2 AEV Edelmetalle und Quecksilber (weggefallen)

Anl. 2 AEV Edelmetalle und Quecksilber seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 AEV Edelmetalle und Quecksilber

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung),2.Ziffer 2Durchführungsbeschluss (EU) 201... mehr lesen...


§ 5 AEV Edelmetalle und Quecksilber

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Einleitung gemäß § 1 Abs. 1 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A der AAEV)... mehr lesen...


§ 4 AEV Edelmetalle und Quecksilber

(1)Absatz eins,Eine Emissionsbegrenzung für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsSofern die Z 2 bis 4 nicht anderes bestimmen, gilt eine Emissionsbegrenzung für... mehr lesen...


§ 3 AEV Edelmetalle und Quecksilber

Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen. Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, in ein Fließg... mehr lesen...


§ 2 AEV Edelmetalle und Quecksilber

Durch folgende Parameter der Anlage werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2018, erfasst: Fischeitoxizität, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Cobalt, Gol... mehr lesen...


§ 1 AEV Edelmetalle und Quecksilber

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen, die den Tätigkeiten1.Ziffer einsHerstellen von Silber-, Gold-, Platin-, Palladium-, Rhodium- oder sonstigem Edelmetall der Platingruppe sowie von dabei aus Begleitstoffen gezielt gewinnb... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

10 Paragrafen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (AEV Gentechnik) aktualisiert


Anl. 2 AEV Gentechnik (weggefallen)

Anl. 2 AEV Gentechnik seit 23.05.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AEV Gentechnik

  I)römisch eins)II)römisch zwei)  Anforderungen anAnforderung an  Einleitungen inEinleitungen in  ein Fließgewässereine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter  1.Temperatur30 °C35 °C2.Toxizität  2.1Algentoxizität GA8–2.2Bakterientoxizität GL4–2.3Daphnientoxizität GD4–2.4Fischeitoxizitä... mehr lesen...


§ 5 AEV Gentechnik

(1)Absatz eins,Eine bei Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 hat innerhalb von fünf Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A (für einen sonstigen Abwasserparameter gemäß § 4 Abs. 3 AAEV der entsprechenden Emissionsbegrenzung der Anlage A d... mehr lesen...


§ 4 AEV Gentechnik

(1)Absatz eins,Ein Emissionswert für einen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.(2)Absatz 2,Für die Eigenüberwachung gilt:1.Ziffer einsEin Emissionswert für einen Abwasserparameter Nr. 2.1 bis 2.4, 3, 5 bis 13 oder 15 bis... mehr lesen...


§ 3 AEV Gentechnik

Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV). Eine Abwassereinleitung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, in ei... mehr lesen...


§ 2 AEV Gentechnik

Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33a WRG 1959 erfaßt: Durch nachstehend genannte Parameter der Anlage A werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß Paragraph 33 a, WRG 1959 erfaßt:Toxizität (Nr. 2), Chrom (Nr. 5), Cobalt (Nr. 6)... mehr lesen...


§ 1 AEV Gentechnik

(1)Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung ist:1.Ziffer einsOrganismen: Ein- oder mehrzellige Lebewesen oder nichtzelluläre vermehrungsfähige biologische Einheiten einschließlich Viren, Viroide und unter natürlichen Umständen infektiöse und vermehrungsfähige Plasmide.2.Ziffer 2Gentechnisch verände... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26

20 Paragrafen zu Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) aktualisiert


Anl. 2 VbA

A: BakterienBakterien und ähnliche OrganismenRisikogruppeHinweisActinomadura madurae2 Actinomadura pelletieri2 Actinomyces gerencseriae2 Actinomyces israelii2 Actinomyces spp.2 Aggregatibacter actinomycetemcomitans (Actinobacillus actinomycetemcomitans)2 Anaplasma spp.2 Arcanobacterium haemolytic... mehr lesen...


Anl. 1 VbA ZUSÄTZLICHE SCHUTZMASSNAHMEN

RG2:Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Risikogruppe 2RG2.1In der Arbeitsstätte muß ein Autoklav oder eine gleichwertige Dekontaminationseinrichtung (zB Durchreichautoklav) vorhanden sein.RG2.2Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen müssen an gesonderten Arbeitsplätzen durchgeführt werden.RG2.3Arbei... mehr lesen...


§ 14 VbA Schlußbestimmungen

(1)Absatz eins,Gemäß § 95 Abs. 1 ASchG wird festgestellt, daß die Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung, mit Ausnahme jener des § 9 Abs. 1, keine Ausnahme zulassen darf.Gemäß Paragraph 95, Absatz eins, ASchG wird festgestellt, daß die Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung, mit A... mehr lesen...


§ 13 VbA Handhabung der Organismenlisten (Anhang 2)

(1)Absatz eins,Den Risikogruppen zugeordnet sind nur biologische Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen. Nicht berücksichtigt sind:1.Ziffer einsTier- und Pflanzenpathogene, von denen bekannt ist, daß sie nicht auf den Menschen wirken und2.Ziffer 2genetis... mehr lesen...


§ 12a VbA Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(1)Absatz eins,Das Verzeichnis gemäß § 47 ASchG ist auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu führen, die der Einwirkung von bestimmten biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 2 ausgesetzt sind, die in den Organismenlisten (Anhang 2) mit dem Hinweis „D“ versehen sind.Das Verzeichnis gemäß Par... mehr lesen...


§ 12 VbA Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen

(1)Absatz eins,Die Information der Arbeitnehmer/innen nach § 12 ASchG hat sich jedenfalls zu beziehen auf:Die Information der Arbeitnehmer/innen nach Paragraph 12, ASchG hat sich jedenfalls zu beziehen auf:1.Ziffer einsmögliche Gefahren für die Gesundheit,2.Ziffer 2von den Arbeitnehmer/innen zu t... mehr lesen...


§ 11 VbA Meldung bei beabsichtigter Verwendung

(1)Absatz eins,Die Meldung der erstmaligen beabsichtigten Verwendung biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 oder 4 gemäß § 42 Abs. 6 ASchG hat zu enthalten:Die Meldung der erstmaligen beabsichtigten Verwendung biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 oder 4 gemäß Paragraph 42, A... mehr lesen...


§ 10 VbA

Verwendung(1)Absatz eins,Im Fall des § 4 Abs. 2 ist von den Arbeitgeber/innen auf Grund der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren festzulegen, ob und welche über §§ 5 bis 7 hinausgehende Schutzmaßnahmen (zB solche nach Anhang 1) insbesondere wegen möglicher Infektionswege oder wegen möglicher a... mehr lesen...


§ 9 VbA Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei beabsichtigter Verwendung

(1)Absatz eins,Bei beabsichtigter Verwendung sind1.Ziffer einsBereiche, in denen biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2, 3 oder 4 verwendet werden, an den Zugängen mit dem Warnzeichen „Biogefährdung“ zu kennzeichnen und2.Ziffer 2über §§ 5 bis 7 hinausgehend die Schutzmaßnahmen nach Anhang 1... mehr lesen...


§ 8 VbA

(1)Absatz eins,Bei beabsichtigter Verwendung müssen die Maßnahmen gemäß §§ 6 und 7 nicht getroffen werden, wenn die Zuordnung nach § 2 ergeben hat, daß ausschließlich biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 verwendet werden.Bei beabsichtigter Verwendung müssen die Maßnahmen gemäß Paragraphen... mehr lesen...


§ 7 VbA Desinfektion, Vorsorge für besondere Fälle

(1)Absatz eins,Arbeitgeber/innen müssen festlegen, welche spezifischen Desinfektionsverfahren für die verwendeten biologischen Arbeitsstoffe geeignet und wie oft diese anzuwenden sind und müssen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.(2)Absatz 2,Arbeitgeber/innen haben dafür zu sor... mehr lesen...


§ 6 VbA Ausstattung, Persönliche Schutzausrüstung, sichere Handhabung

(1)Absatz eins,Werden biologische Arbeitsstoffe verwendet, ist den Arbeitnehmer/innen zur Verfügung zu stellen:1.Ziffer einsSeifenspender, Hautdesinfektionsmittel, Einweghandtücher und Hautpflegemittel an den Waschplätzen,2.Ziffer 2geeignete Arbeitskleidung,3.Ziffer 3geeignete Schutzhandschuhe,4.... mehr lesen...


§ 5 VbA Hygiene, Expositionsvermeidung, Impfung

(1)Absatz eins,Werden biologische Arbeitsstoffe verwendet, müssen Arbeitgeber/innen für die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen sorgen:1.Ziffer einsArbeitsplätze und Arbeitsmittel sind in einem dem Arbeitsablauf entsprechenden sauberen Zustand zu halten.2.Ziffer 2Von den Arbeitnehmer/innen mitg... mehr lesen...


§ 4 VbA

Verwendung(1)Absatz eins,Bei unbeabsichtigter Verwendung ist die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren anhand von Informationen über Erfahrungen mit vergleichbaren Arbeitsplätzen vorzunehmen. Dabei ist § 3 anzuwenden, soweit dies ohne Kenntnis der Identität des biologischen Arbeitsstoffes mögli... mehr lesen...


§ 3 VbA Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei beabsichtigter Verwendung

Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind zu berücksichtigen:1.Ziffer einsdie Risikogruppe der biologischen Arbeitsstoffe;2.Ziffer 2Art und Häufigkeit der Tätigkeit;3.Ziffer 3mögliche Infektionswege, zB durch Inhalation von Aerosolen oder Staub, durch direkten oder indirekten Haut- ode... mehr lesen...


§ 2 VbA Zuordnung zu Risikogruppen bei beabsichtigter Verwendung

(1)Absatz eins,Bei beabsichtigter Verwendung haben Arbeitgeber/innen die biologischen Arbeitsstoffe entsprechend ihrem Infektionsrisiko einer der vier Risikogruppen nach § 40 Abs. 5 Z 1 bis 4 ASchG zuzuordnen.Bei beabsichtigter Verwendung haben Arbeitgeber/innen die biologischen Arbeitsstoffe ent... mehr lesen...


§ 1 VbA Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Verwendung (§ 2 Abs. 6 ASchG) von biologischen Arbeitsstoffen § 40 Abs. 5 ASchG) einschließlich unkonventioneller Agenzien, die mit transmissiblen spongiformen Enzephalopathien assoziiert sind.Diese Verordnung gilt für die Verwendung (Paragraph 2, Absa... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.26
Gesetze 121-130 von 205